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   LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14   

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https://dejure.org/2015,34468
LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14 (https://dejure.org/2015,34468)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 24 KLs 3/14 (https://dejure.org/2015,34468)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 24 KLs 3/14 (https://dejure.org/2015,34468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere Männer

Sonstiges

  • sachsen-anhalt.de (Terminmitteilung, 01.04.2015)

    Verfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere Männer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 761
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Magdeburg, 23.06.2017 - 24 KLs 3/14

    Verfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    VRiLG ... hat in dem Verfahren 24 KLs 491 Js 18043/09 (3/14) die Zuziehung eines Ergänzungsrichters angeordnet .

    Zur Ergänzungsrichterin in dem Verfahren 24 KLs 491 Js 18043/09 (3/14) wird Ri'inLG ... bestimmt .

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 01.08.2002 (Az.: 3 StR 496/01) ausgeführt, dass das Präsidium auf die entsprechende Anforderung des Vorsitzenden der Kammer einen Richter lediglich für ein Verfahren als Ergänzungsrichter zuweisen könne.
  • LG Köln, 14.03.2013 - 116 KLs 2/12

    Staatsanwälte fordern mehrjährige Haftstrafen im Sal. Oppenheim-Prozess

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Hiernach hat ferner das Landgericht Köln mit Beschluss vom 14.03.2013 (Az.: 116 KLs 2/12) in der Zuweisung eines Ergänzungsrichters abseits einer abstrakt-generellen Regelung eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, § 16 S. 2 GVG gesehen.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof hingegen hat in der Entscheidung vom 02.11.2010 (Az.: 1 StR 544/09) ausgeführt, dass der dort in Rede stehende Jahresgeschäftsverteilungsplan mit der namentlichen Benennung von drei Richtern (in der dort angegebenen Reihenfolge und der getroffenen Regelung für den Fall der Verhinderung und der in dem Geschäftsjahr bereits erfolgen Heranziehung) eine hinreichend abstrakte Regelung zur Frage enthalte, welcher Richter im nicht vorhersehbaren Fall der Notwendigkeit eines Ergänzungsrichters heranzuziehen ist.
  • BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 07.04.1976 (Az.: 2 StR 640/75) in der vom Präsidium für das dortige Verfahren erfolgten Zuweisung der Ergänzungsrichterin keinen Rechtsverstoß gesehen.
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Für die Bestimmung des gesetzlichen Richters ist es deshalb erforderlich, die Geschäftsverteilung im Voraus abstraktgenerell nach allgemeinen objektiven Merkmalen so eindeutig zu fassen, dass die zur Entscheidung berufenen Richter möglichst eindeutig bestimmt werden können (BVerfG, B. v. 08.04.1997, Az.: 1 PBvU 1/95; B. v. 18.03.2009, Az: 2 BvR 229/09; LG Köln a. a. O).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Für die Bestimmung des gesetzlichen Richters ist es deshalb erforderlich, die Geschäftsverteilung im Voraus abstraktgenerell nach allgemeinen objektiven Merkmalen so eindeutig zu fassen, dass die zur Entscheidung berufenen Richter möglichst eindeutig bestimmt werden können (BVerfG, B. v. 08.04.1997, Az.: 1 PBvU 1/95; B. v. 18.03.2009, Az: 2 BvR 229/09; LG Köln a. a. O).
  • LG Halle, 20.01.2005 - 23a KLs 3/04

    Präklusion von Besetzungsrügen betreffend den Ergänzungsrichter; Anforderungen an

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
    Das Landgericht Halle hat mit Beschluss vom 20.01.2005 (Az.: 23a KLs 3/2004) entschieden, dass eine abstrakt-generelle Regelung, anhand derer sich aufgrund vorab festgelegter, allgemeiner Merkmale vorherbestimmen lässt, welche spruchkörperfremden Richter und in welcher Reihenfolge diese von den Vorsitzenden der einzelnen Spruchkörper als Ergänzungsrichter heranzuziehen sind, erforderlich sei, um den Anforderungen, die gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG an die Bestimmung des gesetzlichen Richters gestellt werden, zu genügen.
  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands

    Dem entspricht, dass in der Rechtsprechung - ebenso wie nach § 222a Abs. 1 S. 1 StPO die Angabe der Ergänzungsschöffen in der Besetzungsmitteilung bereits vor deren Eintreten vorgesehen ist - auch der Besetzungseinwand in Bezug auf die Person eines Ergänzungsrichters bereits zu dem Zeitpunkt seiner Benennung in der ursprünglichen Besetzungsmitteilung als statthaft angesehen wird, ohne dass es auf das tatsächliche spätere Eintreten ankäme (so BGH, Urteil vom 12.07.2001 - 4 StR 550/00, juris Rn. 13, NJW 2001, 3062; siehe auch LG Halle (Saale), Beschluss vom 20.01.2005 - 23a KLs 3/2004, juris Rn. 15, StV 2005, 208; LG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 116 KLs 2/12, juris Rn. 31, StV 2013, 557; LG Magdeburg, Beschluss vom 30.04.2015 - 24 KLs 3/14, juris Rn. 10, StV 2015, 761).
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