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   LG Magdeburg, 30.04.2020 - 25 Qs 802 Js 70719/20 (36/20), 25 Qs 36/20   

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https://dejure.org/2020,20496
LG Magdeburg, 30.04.2020 - 25 Qs 802 Js 70719/20 (36/20), 25 Qs 36/20 (https://dejure.org/2020,20496)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 30.04.2020 - 25 Qs 802 Js 70719/20 (36/20), 25 Qs 36/20 (https://dejure.org/2020,20496)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 30. April 2020 - 25 Qs 802 Js 70719/20 (36/20), 25 Qs 36/20 (https://dejure.org/2020,20496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Bestellung, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei möglicher Bildung einer relevanten Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Magdeburg, 30.04.2020 - 21 Ls 416 Js 14505/19
    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2020 - 25 Qs 36/20
    Mit seiner sofortigen Beschwerde vom 16. März 2020 wendet sich der Angeschuldigte über seinen Verteidiger gegen den Beschluss vom 4. März 2020, mit der geltend gemacht wird, dass gegen den Angeschuldigten beim Amtsgericht G unter dem Az.: 21 Ls 416 Js 14505/19 - 2/20 ein Verfahren anhängig sei, in dem der Angeschuldigte aufgefordert worden sei, einen Pflichtverteidiger zu benennen, was mit einem entsprechenden Anschreiben des Amtsgerichts G vom 4. März 2020 belegt wird.
  • OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.04.2020 - 25 Qs 36/20
    Auch ist das Parallelverfahren vor dem Amtsgericht G insoweit zu berücksichtigen, da es ansonsten von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Strafsenat, Entscheidung vom 22. Mai 2013, Az.: 2 Ss 65/13, zitiert nach juris).
  • LG Magdeburg, 30.04.2020 - 21 Ls 416 Js 14505/19
    Auf die sofortige Beschwerde des Angeschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts H vom 4. März 2020 (Az.: 3 Ds 802 Js 70719/20 - 20/20), mit dem der Antrag des Angeschuldigten auf Beiordnung auf Rechtsanwalt F, Braunschweig, als notwendiger Verteidiger zurückgewiesen wurde, aufgehoben und dem Angeschuldigten Rechtsanwalt Jan-Robert F, Braunschweig, gemäß § 140 Abs. 2 StPO als notwendiger Verteidiger beigeordnet .

    Die Staatsanwaltschaft Magdeburg - Zweigstelle H - hat am 24. Januar 2020 Anklage vor dem Strafrichter des Amtsgerichts H wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben (Az.: 802 Js 70719/20).

  • LG Braunschweig, 08.10.2020 - 1 Qs 203/20

    Pflichtverteidiger, erfolgreiche Beschwerde, Kostentragungspflicht

    Mit der sofortigen Beschwerde hat der Verteidiger erstmals vorgetragen, dass gegen den Beschuldigten beim Amtsgericht Halberstadt das Verfahren 3 Ds 802 Js 70719/20 - 20120 wegen eines Vergehens gegen § 52 WaffG und beim Amtsgericht Gardelegen das Verfahren 21 Ls 416 Js 14505/19 -2/20 u. a. wegen eines Verbrechens (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) anhängig sind.
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