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   LG Magdeburg, 14.12.2017 - 10 O 1705/16 (379)   

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https://dejure.org/2017,72253
LG Magdeburg, 14.12.2017 - 10 O 1705/16 (379) (https://dejure.org/2017,72253)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14.12.2017 - 10 O 1705/16 (379) (https://dejure.org/2017,72253)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 10 O 1705/16 (379) (https://dejure.org/2017,72253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Grenzen des Notwegerechts eines Grundstücksnachbarn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.12.2017 - 10 O 1705/16
    Im Ausgangspunkt ist daher zu prüfen, ob die fehlende Verbindung für die ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks notwendig ist (BGH nach Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.01.1995, 6 U 198/93, zitiert nach Juris, Rz. 33 ff.).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.12.2017 - 10 O 1705/16
    Der Gesichtspunkt, dass das Erreichen des Hauseingangs bei einem Auffahren auf das Grundstück erleichtert möglich wäre, rechtfertigt kein Notwegerecht (BGH, Urteil vom 18.10.2003, V ZR 278/12, juris, Rz. 11 - 12; Urteil vom 22.01.2016, V ZR 116/15, Rz. 5).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 116/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung von durch Beschluss

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.12.2017 - 10 O 1705/16
    Der Gesichtspunkt, dass das Erreichen des Hauseingangs bei einem Auffahren auf das Grundstück erleichtert möglich wäre, rechtfertigt kein Notwegerecht (BGH, Urteil vom 18.10.2003, V ZR 278/12, juris, Rz. 11 - 12; Urteil vom 22.01.2016, V ZR 116/15, Rz. 5).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.12.2017 - 10 O 1705/16
    Auch die mit Schriftsatz der Klägerin vom 13.12.2017 zitierte Entscheidung BGH vom 12.12.2008 V ZR 106/07 steht der Entscheidung der Kammer nicht entgegen.
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