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LG Mainz, 02.09.2020 - 5 O 249/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2007 - VI ZR 55/06
Ersatzfähigkeit von Schockschäden naher Angehöriger bei einem Arbeitsunfall
Auszug aus LG Mainz, 02.09.2020 - 5 O 249/19
Der § 105 SGB VII schließt alle Ansprüche der vorgenannten Personen aus, die auf Ersatz des Personenschadens gerichtet sind (vgl. BGH, VI ZR 55/06).
- BGH, 08.02.2022 - VI ZR 3/21
Zahlungsanspruch einer Schwiegermutter auf Hinterbliebenengeld wegen eines …
Entscheidungen der Instanzgerichte sind noch selten (vgl. LG Mainz, Urteil vom 2. September 2020 - 5 O 249/19, juris).Daneben manifestieren der akzessorische Charakter des Hinterbliebenengeldes sowie die ausdrückliche Einbeziehung der Hinterbliebenen in §§ 104, 105 SGB VII den Wunsch des Gesetzgebers, im Falle tödlicher Betriebsunfälle auch diesen die Befassung mit dem - im Streitfall auch von den Beklagten vorgebrachten - Mitverschulden des Verstorbenen zu ersparen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 2. September 2020 - 5 O 249/19, juris Rn. 23; LG Koblenz…, Urteil vom 14. April 2020 - 12 O 137/19, juris Rn. 25).