Rechtsprechung
LG Mainz, 05.01.2022 - 9 O 247/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Mainz, 05.01.2022 - 9 O 247/21
- OLG Koblenz, 11.05.2022 - 15 U 180/22
- OLG Koblenz, 17.06.2022 - 15 U 180/22
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 11.05.2022 - 15 U 180/22
Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers bei …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 05.01.2022, Az. 9 O 247/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.Die Entscheidung des Landgerichts Mainz vom 05.01.2022, zugestellt am 06.01.2022, Az. 9 O 247/21, wird abgeändert.
- OLG Koblenz, 17.06.2022 - 15 U 180/22
Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs: Schadenersatzanspruch aufgrund einer behaupteten …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 05.01.2022, Aktenzeichen 9 O 247/21, wird zurückgewiesen.