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   LG Mainz, 10.05.2016 - 8 T 43/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13578
LG Mainz, 10.05.2016 - 8 T 43/16 (https://dejure.org/2016,13578)
LG Mainz, Entscheidung vom 10.05.2016 - 8 T 43/16 (https://dejure.org/2016,13578)
LG Mainz, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 8 T 43/16 (https://dejure.org/2016,13578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 3 FamFG, § 278 Abs 5 FamFG
    Betreuungssache: Anordnung der Betreuung gegen den Willen des Betreuten; Beschwerdeverfahren ohne Anhörung des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anordnung der Betreuung, Entgegenstehender Wille des Betroffenen, Fehlende Kommunikationsbereitschft, Persönliche Anhlrung des Betroffenen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2033
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus LG Mainz, 10.05.2016 - 8 T 43/16
    Zitierungen: Anschluss BGH, 16. Dezember 2015, XII ZB 381/15, NJW-RR 2016, 579 und BGH, 28. Januar 2015, XII ZB 520/14, NJW-RR 2015, 769.

    Die Anordnung oder Verlängerung einer Betreuung - wie hier - gegen den Willen des Betroffenen ist daher nur dann möglich, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 -).

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZB 520/14

    Betreuung: Aufhebung wegen "Unbetreubarkeit" des Betroffenen

    Auszug aus LG Mainz, 10.05.2016 - 8 T 43/16
    Zitierungen: Anschluss BGH, 16. Dezember 2015, XII ZB 381/15, NJW-RR 2016, 579 und BGH, 28. Januar 2015, XII ZB 520/14, NJW-RR 2015, 769.

    Aufgrund dessen war bei der Betreuerauswahl in besonderer Weise Bedacht darauf nehmen, dass für den Betroffenen ein Betreuer bestellt wurde, der dieser Herausforderung mit Sachkunde und Erfahrung begegnen kann (vgl. insoweit auch BGH, NZFam 2015, 363, 364).

  • LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14

    Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus LG Mainz, 10.05.2016 - 8 T 43/16
    Ein besonderer Umstand ist - wie vorliegend - dadurch gegeben, dass das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Betreuung) betrifft und das Rechtsmittel vom Fürsorgebedürftigen selbst eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 4 T 2/14 -, BeckRS 2014, 02882, m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2010 - XII ZB 136/09

    Ehescheidungsverfahren: Hauptsacheerledigung beim Versterben einer Partei vor

    Auszug aus LG Mainz, 10.05.2016 - 8 T 43/16
    Im Zweifel gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 148, 149, m.w.N.).
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