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   LG Mainz, 13.02.2008 - 3 O 96/07   

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https://dejure.org/2008,69507
LG Mainz, 13.02.2008 - 3 O 96/07 (https://dejure.org/2008,69507)
LG Mainz, Entscheidung vom 13.02.2008 - 3 O 96/07 (https://dejure.org/2008,69507)
LG Mainz, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 3 O 96/07 (https://dejure.org/2008,69507)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessführungsbefugnis eines Zwangsverwalters nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung zur Fortführung von anhängigen Prozessen; Aufrechnung nach dem Ende eines Zwangsverwaltungsverfahrens; Vorrang des Gläubigers aus unerlaubter Handlung gegenüber einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Karlsruhe, 24.11.2006 - 3 O 55/06

    Ausschluss von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen des Auftraggebers bei

    Auszug aus LG Mainz, 13.02.2008 - 3 O 96/07
    Durch rechtskräftiges Urteil der Kammer vom 27.12.2006 - 3 O 55/06 - ist dem Kläger der Mietzins für die Monate November 2004 bis einschließlich 2005 zuerkannt; auf die Kopie des Urteils Bl. 22 f. d.A. wird Bezug genommen.
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 125/91

    Fortdauer der Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der

    Auszug aus LG Mainz, 13.02.2008 - 3 O 96/07
    Daraus hat der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1993, 442 f. [BGH 21.10.1992 - XII ZR 125/91] ) hergeleitet, dass der Zwangsverwalter trotz Aufhebung der Zwangsverwaltung befugt ist, anhängige Prozesse über Nutzungen aus der Zeit seiner Amtstätigkeit fortzuführen.
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

    Auszug aus LG Mainz, 13.02.2008 - 3 O 96/07
    Der Zwangsverwalter kann daher nach Aufhebung der Zwangsverwaltung auch noch neue Rechtsstreitigkeiten anhängig machen, falls dies zur Abwicklung der Zwangsverwaltung erforderlich ist (Stöber, a.a.O., m.w.N.; offen gelassen von BGH NJW-RR 2006, 138, 139 [BGH 25.05.2005 - VIII ZR 301/03] m.w.N.).
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