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   LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16   

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https://dejure.org/2016,38598
LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16 (https://dejure.org/2016,38598)
LG Mainz, Entscheidung vom 13.05.2016 - 8 T 82/16 (https://dejure.org/2016,38598)
LG Mainz, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 8 T 82/16 (https://dejure.org/2016,38598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 417 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 3 Nr 5 AufenthG, Art 104 Abs 1 GG
    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf vorläufige Freiheitsentziehung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Ein Antrag der Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung ist dabei keine geeignete Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren und kann einen Antrag in der Hauptsache auch nicht ersetzen (vergleiche BGH, 18. Dezember 2014, V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91).

    11 Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13 -, juris, Rn. 9, m.w.N.).

    Ein Antrag der Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung ist dabei keine geeignete Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13 - Rn. 11, juris) und kann einen Antrag in der Hauptsache auch nicht ersetzen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13 -, juris, Rn. 13).

    Wegen der unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen für einstweilige Anordnungen nach § 427 FamFG und denen für Entscheidungen in der Hauptsache nach § 422 FamFG muss für das Gericht und den Betroffenen stets klar sein, in welchem Verfahren die Behörde die Freiheitsentziehung beantragt (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13-, juris, Rn. 13).

    Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren sind das Fehlen von Feststellungen zur Notwendigkeit einer einstweiligen Anordnung, eine abschließende, nicht nur vorläufige Feststellung der Haftgründe, die Überschreitung der für einstweilige Haftanordnungen geltenden Höchstdauer von sechs Wochen (§ 427 Abs. 1 Satz 2 FamFG) und die Rechtsmittelbelehrung (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 -V ZB 114/13 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, FGPrax 2014, 87 Rn. 5).

    Der für die ergangene Haftanordnung erforderliche Antrag in der Hauptsache ist von der beteiligten Behörde auch nicht nachträglich im Beschwerdeverfahren gestellt worden, so dass eine - an sich mögliche - Beendigung der Verletzung des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG in der Beschwerdeinstanz nicht eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014-V ZB 114/13-, Rn. 15, juris).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, juris, Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10).

    Das gilt sowohl, wenn der Haftantrag nicht den in § 417 Abs. 2 FamFG aufgestellten Begründungserfordernissen entspricht (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 -, Rn. 15, juris), als auch, wenn es an dem für die angeordnete Freiheitsentziehung erforderlichen Haftantrag der Behörde überhaupt fehlt (BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09 -, Rn. 22, juris).

  • OLG München, 08.02.2006 - 34 Wx 4/06

    Übernahme und Absicherung von Dolmetscherkosten bei Abschiebungshaft - weitere

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Der Anspruch auf Erstattung verauslagter Dolmetscherkosten für eine Verständigung zwischen dem Betroffenen und seinem Verfahrensbevollmächtigten ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von Art. 6 Abs. 3 e) EMRK, weil die Beiziehung eines Dolmetschers zu dem betreffenden Gespräch notwendig war (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 1511, 1512; OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2005 - 22 W 12/05 -, juris, Rdnr. 10; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 2010 - 2/29 T 171/10 -, juris, Rdnr. 9).

    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit kommt es konkret auf die Sprachkenntnisse sowohl des Betroffenen als auch seines Verfahrensbevollmächtigten und die daraus resultierenden Verständigungsmöglichkeiten - gegebenenfalls unter Beiziehung eines privaten Sprachmittlers - an (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 1511, 1512).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Bei behaupteter rechtswidriger Freiheitsentziehung ist ein schutzwürdiges Interesse an der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit anzuerkennen, das weder von dem Ablauf des Verfahrens noch vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 -, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 238/11 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Bei behaupteter rechtswidriger Freiheitsentziehung ist ein schutzwürdiges Interesse an der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit anzuerkennen, das weder von dem Ablauf des Verfahrens noch vom Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 -, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - V ZB 238/11 -, juris, Rn. 6).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Ziel des Feststellungsantrags ist die Rehabilitierung des Betroffenen in Bezug auf den mit der Haftanordnung verbundenen Verwurf rechtswidrigen Verhaltens (BGH, Beschluss vom 06. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Das gilt sowohl, wenn der Haftantrag nicht den in § 417 Abs. 2 FamFG aufgestellten Begründungserfordernissen entspricht (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 -, Rn. 15, juris), als auch, wenn es an dem für die angeordnete Freiheitsentziehung erforderlichen Haftantrag der Behörde überhaupt fehlt (BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09 -, Rn. 22, juris).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, juris, Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2010 - 29 T 171/10

    Voraussetzung für die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung bzgl. der

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Der Anspruch auf Erstattung verauslagter Dolmetscherkosten für eine Verständigung zwischen dem Betroffenen und seinem Verfahrensbevollmächtigten ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung von Art. 6 Abs. 3 e) EMRK, weil die Beiziehung eines Dolmetschers zu dem betreffenden Gespräch notwendig war (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 1511, 1512; OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2005 - 22 W 12/05 -, juris, Rdnr. 10; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. November 2010 - 2/29 T 171/10 -, juris, Rdnr. 9).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen

    Auszug aus LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16
    Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, juris, Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13

    Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zur

  • OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05

    Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft

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