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   LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20   

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https://dejure.org/2020,4161
LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20 (https://dejure.org/2020,4161)
LG Mainz, Entscheidung vom 16.01.2020 - 8 T 2/20 (https://dejure.org/2020,4161)
LG Mainz, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 8 T 2/20 (https://dejure.org/2020,4161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1896 Abs 2 BGB, § 1897 Abs 3 BGB, § 81 Abs 4 FamFG, § 81 Abs 1 S 1 FamFG
    Kostenentscheidung bei Einleitung eines Betreuungsverfahrens trotz Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht, Geldinstitut, Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1774
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 30.08.2017 - 301 T 280/17

    Betreuungsverfahren: Kostentragungspflicht einer Bank bei grundloser

    Auszug aus LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20
    Denn wenn im Falle einer vorgelegten Vorsorgevollmacht keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht ordnungsgemäß ausgestellt ist, geht eine Vorsorgevollmacht regelmäßig einem gerichtlichen Betreuungsverfahren vor (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 Rn. 12, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.3017, Az.: 301 T 280/17).

    Angesichts der erheblichen Bedeutung von Vorsorgevollmachten im Rechtsverkehr, deren Sinn und Zweck es gerade ist, gerichtlich kostspielige Betreuungsverfahren und die damit verbundenen persönlichen und finanziellen Belastungen der Betroffenen zu vermeiden (LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.3017, Az.: 301 T 280/17), ist es schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass die Mitarbeiterin der Beschwerdeführerin offensichtlich nicht ausreichend über den Umgang mit derartigen Vollmachten informiert ist und daher ohne nachvollziehbaren Grund bei grundsätzlicher Bereitschaft zum Vertragsschluss auf die Errichtung einer Betreuung bestand.

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 9/13

    Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache

    Auszug aus LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20
    Wer eine Urkunde im Bewusstsein unterzeichnet, ihren Inhalt nicht zu kennen oder mangels Übersetzung nicht verstanden zu haben, dem fehlt auch nicht das Erklärungsbewusstsein (BGH NJW 2014, 1242, beck-online zur Prozessvollmacht).

    Sie bliebe dann wirksam, bis sie angefochten wird (BGH NJW 2014, 1242, beck-online zur Prozessvollmacht).

  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Auszug aus LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20
    Denn wenn im Falle einer vorgelegten Vorsorgevollmacht keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht ordnungsgemäß ausgestellt ist, geht eine Vorsorgevollmacht regelmäßig einem gerichtlichen Betreuungsverfahren vor (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 498/15 Rn. 12, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.3017, Az.: 301 T 280/17).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus LG Mainz, 16.01.2020 - 8 T 2/20
    Es handelt sich um eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit, so dass es unerheblich ist, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 600, 00 EUR nicht erreicht (vgl. BGH FGPrax 2013, 286, beck-online; BGH NJW-RR 2014, 129, beck-online).
  • AG Brandenburg, 03.06.2021 - 85 XVII 79/21

    Vorsorgevollmacht - Eintritt des "Ersatzbevollmächtigten" bei Ersatzfall

    Eine Vollmacht bzgl. der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers - so wie hier - berechtigt die hier Bevollmächtigte im Übrigen auch dann zu einer Verfügung über ein Bank- bzw. Sparkassen-Konto des Vollmachtgebers, wenn für dieses Konto eine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden war ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 28.05.2015, Az.: 11 T 42/15; LG Detmold , Urteil vom 14.01.2015, Az.: 10 S 110/14, u.a. in: ZEV 2015, Seiten 353 f. ).

    Akzeptiert eine Bank bzw. Sparkasse ungeachtet der o.g. Rechtsgrundsätze die erteilte notarielle Vorsorgevollmacht nicht und macht sie eine Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens dieser notariellen Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie im Übrigen dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch ggf. entstandenen Schaden ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 28.05.2015, Az.: 11 T 42/15; LG Detmold , Urteil vom 14.1.2015, Az.: 10 S 110/14, u.a. in: ZEV 2015, Seiten 353 f. ).

    Einem Geldinstitut, das trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht, an deren Wirksamkeit keine Zweifel bestehen, auf die gerichtliche Anordnung einer Betreuung besteht, können somit unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten des Betreuungsverfahrens auferlegt werden ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f. ).

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