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   LG Mainz, 18.05.2016 - 8 T 83/16   

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https://dejure.org/2016,14993
LG Mainz, 18.05.2016 - 8 T 83/16 (https://dejure.org/2016,14993)
LG Mainz, Entscheidung vom 18.05.2016 - 8 T 83/16 (https://dejure.org/2016,14993)
LG Mainz, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 8 T 83/16 (https://dejure.org/2016,14993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entziehung der Vertretung, Einschränkung des Aufgabenkreises, Richtervorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2031
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03

    Entziehung der Vertretungsmacht des Betreuers durch Bestellung eines

    Auszug aus LG Mainz, 18.05.2016 - 8 T 83/16
    Insoweit genügt jedoch die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für den entsprechenden Aufgabenkreis und ihre Bekanntgabe an den Betreuer (vgl. BayObLG, NJW-RR 2004, 1157, 1158, m.w.N.; MünchKomm-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 1796, Rdnr. 17;Staudinger-Veit, BGB, Neubearb. 2014, § 1796, Rdnr. 29; Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth-Lafontaine, juris-PK-BGB, 7. Aufl. 2014, Stand: 15. Juni 2015, § 1796, Rdnr. 35; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann-Bienwald, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2011, § 1902 BGB , Rdnr. 32).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den

    Auszug aus LG Mainz, 18.05.2016 - 8 T 83/16
    Eine unwirksame Entscheidung des funktionell unzuständigen Rechtspflegers ist im Rechtsbehelfsverfahren indes zwingend von Amts wegen aufzuheben (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1299).
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 305/16

    Betreuungssache: Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines

    a) Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht in seiner in FamRZ 2016, 2031 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, der angefochtene Beschluss sowie der Nichtabhilfebeschluss seien vom funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden.
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