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   LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20   

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https://dejure.org/2021,19943
LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20 (https://dejure.org/2021,19943)
LG Mainz, Entscheidung vom 25.06.2021 - 2 O 311/20 (https://dejure.org/2021,19943)
LG Mainz, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 2 O 311/20 (https://dejure.org/2021,19943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Corona-Pandemie - Mietanpassung bei Gewerberaummiete bei Corona

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch große Handelsketten müssen Miete zahlen - trotz Corona!

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewerbliche Mieter müssen trotz Corona Miete zahlen!

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Heidelberg, 30.07.2020 - 5 O 66/20

    Gewerberaummiete: Wegfall der Mietzahlungspflicht wegen Geschäftsschließung zur

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Das Gericht schließt sich den Auffassungen des Landgerichts Heidelberg mit Urteil vom 30.07.2020, Aktenzeichen 5 O 66/20 sowie des Landgerichts München, Urteil vom 12.02.2011, Aktenzeichen 31 O 11516/20 an.

    Die Verneinung eines Sachmangels führt damit auch nicht zur uneingeschränkten Zuweisung des Risikos auf den Mieter, sondern bringt zum Ausdruck, dass die Folgen der aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen hoheitlichen Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Risikoverteilung liegen (vgl. Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30.07.2020, Aktenzeichen 5 O 66/20; Landgerichts München, Urteil vom 12.02.2011, Aktenzeichen 31 O 11516/20).

    Das Gericht schließt sich auch insoweit den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Heidelberg, mit Urteil vom 30.07.2020, Aktenzeichen 5 O 66/20 an.

    Gleichzeitig erstreckt sich das " Moratorium " in Art. 240 § 1 Abs. 1 BGB gerade nicht auf Mietverträge, sodass Mieter nach einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers nicht berechtigt sind, das dort enthaltene Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen und weiterhin jedenfalls "im Grundsatz" verpflichtet sind, die Miete zu zahlen (vgl. Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30. Juli 2020 - 5 O 66/20).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter trägt dabei grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (BGH, Urt. v. 16.02.2000 - XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714; siehe oben).

    Eine solche Risikoverteilung bzw. -übernahme schließt für den Betroffenen - abgesehen von extremen Ausnahmefällen, in denen eine unvorhergesehene Entwicklung mit unter Umständen existentiell bedeutsame Folgen für eine Partei eintritt - regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urt. v. 16.02.2000 - XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714).

  • LG München I, 12.02.2021 - 31 O 11516/20

    C&A zu Mietzahlung in Millionenhöhe verurteilt - Modekette kann sich nicht auf

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Das Gericht schließt sich den Auffassungen des Landgerichts Heidelberg mit Urteil vom 30.07.2020, Aktenzeichen 5 O 66/20 sowie des Landgerichts München, Urteil vom 12.02.2011, Aktenzeichen 31 O 11516/20 an.

    Die Verneinung eines Sachmangels führt damit auch nicht zur uneingeschränkten Zuweisung des Risikos auf den Mieter, sondern bringt zum Ausdruck, dass die Folgen der aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen hoheitlichen Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Risikoverteilung liegen (vgl. Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30.07.2020, Aktenzeichen 5 O 66/20; Landgerichts München, Urteil vom 12.02.2011, Aktenzeichen 31 O 11516/20).

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13.07.2011 (Az.: XII ZR 189/09; BeckRS 2011, 21250) im Zusammenhang mit einem landesgesetzlichen Rauchverbot ausgeführt, dass öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und Gebrauchsbeschränkungen, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entgegenstehen, nur dann einen Sachmangel im Sinne der §§ 536 ff. BGB begründen, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit der Pachtsache beruhen und nicht in persönlichen oder betrieblichen Umständen des Pächters ihre Ursache haben (Rz. 8).

    Voraussetzung dafür, dass privat- oder öffentlich-rechtliche Hindernisse bei der Vermietung von Gewerberäumen, einen Mangel darstellen, ist jedoch, dass die Beschränkungen der konkret vermieteten Sache ihre Ursache gerade in deren Beschaffenheit und Beziehung zur Umwelt haben und nicht in den persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters (BGH, Urt. v. 02.03.1994 - XII ZR 175, 92, BeckRS 2009, 20713; Urt.v. 13.07.2011 - XII ZR 181/09, NJW 2011, 3151 - Rauchverbot; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78).

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18

    Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird nach der Rechtsprechung des BGH gebildet durch die bei Vertragsabschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (LG Heidelberg, a.a.O., Rn. 49, BGH, Urt. v. 11.12.2019 - VIII ZR 234/18, NZM 2020, 322).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1970 - 13 U 76/70
    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Dass ein Mietmangel vorliegend, wie dargetan, zu verneinen ist, ändert nach Ansicht des OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.1970 zu 13 U 76/70 nichts an der Unanwendbarkeit des § 313 BGB neben dem Gewährleistungsrecht des Mietrechts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.1970 zu 13 U 76/70).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Diese Opfergrenze wird insbesondere überschritten, wenn die Inanspruchnahme des Schuldners zur Vernichtung seiner Existenz führen würde; unter Umständen genügt auch bereits eine schwere Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.04.1959, V ZR 3/58).
  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 41/04

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung für Wohnraum in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Eine Angleichung ist geboten, wenn das Festhalten am Vertrag zu einem untragbaren, mit Recht und Gesetz schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH, Urteil vom 20.12.2004, VIII ZR 41/04; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2021 - 7 U 109/20).
  • OLG München, 17.02.2021 - 32 U 6358/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete wegen Störung der

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Da die wirtschaftliche Situation des Mieters zu berücksichtigen ist, kommt es bei einem Konzern auch auf die Konzernmutter an (vgl. hierzu auch OLG München, 32. Zivilsenat, Urteil vom 17.02.2021, Aktenzeichen 32 U 6358/20).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 175/92

    Aufwendungsersatz für Vorbereitungen zum Betrieb einer Gaststätte; Ablehnung

    Auszug aus LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
    Voraussetzung dafür, dass privat- oder öffentlich-rechtliche Hindernisse bei der Vermietung von Gewerberäumen, einen Mangel darstellen, ist jedoch, dass die Beschränkungen der konkret vermieteten Sache ihre Ursache gerade in deren Beschaffenheit und Beziehung zur Umwelt haben und nicht in den persönlichen oder betrieblichen Umständen des Mieters (BGH, Urt. v. 02.03.1994 - XII ZR 175, 92, BeckRS 2009, 20713; Urt.v. 13.07.2011 - XII ZR 181/09, NJW 2011, 3151 - Rauchverbot; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 536 Rn. 78).
  • RG, 09.11.1915 - III 145/15

    Berechtigt das polizeiliche Verbot öffentlicher Tänze während des Krieges den

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

  • RG, 03.01.1919 - III 271/18

    Mietzinsanspruch nach Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Kriegsereignisse

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