Rechtsprechung
LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- RA Kotz
Zwangsversteigerung - Rechtsmittel als Verzögerungstaktik - unzulässige Rechtsausübung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsmittel als Verzögerungstaktik kann nach hinten losgehen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsmissbräuchlicher Antrag des Schuldners auf höhere Verzinsung des Bargebots (IVR 2021, 26)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Fortsetzung des Verfahrens trotz Tod des Versteigerungsschuldners (IVR 2022, 62)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 22.10.2019 - 260 K 77/18
- LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.1951 - III ZR 168/50
Persönliche Haftung aus Amtspflichtverletzung
Auszug aus LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20
Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGH v. 12.07.1951 - III ZR 168/50; OLG Hamm v. 27.06.1979 - 6 UF 313/79). - BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07
Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers
Auszug aus LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20
Eine Anordnung zur Erstattung außergerichtlicher Kosten nach § 97 Abs. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2008, 216 f. m. w. N. ; LG Osnabrück Beschl. v. 22.1.2013 - 5 T 3/13, BeckRS 2013, 16256, beck-online). - LG Mühlhausen, 26.10.2017 - 1 T 231/17
Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung: …
Auszug aus LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20
Die Gebote von Treu und Glauben gelten hierbei im Zivilprozess und damit über § 869 ZPO in der Zwangsversteigerung ebenfalls (vgl. LG Mühlhausen Beschl. v. 26.10.2017 - 1 T 231/17, BeckRS 2017, 143184 Rn. 14, beck-online m.w.N1 Ein Rechtsmissbrauch erfordert daher, dass sich der Schuldner über einen mit den guten Sitten zu vereinbarenden Gebrauch des formalen Zwangsversteigerungsrechts hinweggesetzt hat. - OLG Hamm, 27.06.1979 - 6 UF 313/79
Zurückweisung einer Beschwerde; Unterhalt bei Scheidung für einen Eheteil
Auszug aus LG Mainz, 26.10.2020 - 8 T 126/20
Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGH v. 12.07.1951 - III ZR 168/50; OLG Hamm v. 27.06.1979 - 6 UF 313/79).