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   LG Mainz, 28.04.1988 - 8 T 72/88   

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https://dejure.org/1988,4263
LG Mainz, 28.04.1988 - 8 T 72/88 (https://dejure.org/1988,4263)
LG Mainz, Entscheidung vom 28.04.1988 - 8 T 72/88 (https://dejure.org/1988,4263)
LG Mainz, Entscheidung vom 28. April 1988 - 8 T 72/88 (https://dejure.org/1988,4263)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1150
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95

    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl

    Der Schuldner - hier der Versicherungsnehmer als Prämienschuldner - indes kann nur mit eigenen Ansprüchen aufrechnen; mit der Forderung eines Dritten kann der Schuldner auch mit dessen Einwilligung nicht aufrechnen (BGH NJW-RR 88, 1150; Palandt-Heinrichs, § 387, Rz. 5).
  • OLG München, 12.11.2008 - 20 U 2383/08

    Werkvertrag: Werklohnanspruch unter Berücksichtigung behaupteter aufrechenbarer

    Insofern ist in der von den Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des BGH vom 17.05.1988, IX ZR 5/87, NJW-RR 1988, 1150, ausdrücklich klargestellt, dass die Aufrechnung mit einer fremden Forderung auch bei Einverständnis des Forderungsinhabers nicht möglich ist.
  • LG Mainz, 27.11.2003 - 3 T 1117/03
    Aus der Formulierung notwendigste Einrichtung ergibt sich unzweifelhaft, dass eine Austauschpfändung nach Lage der Verhältnisse nicht angemessen ist, d. h. nicht zu erwarten ist, dass der voraussichtliche Versteigerungserlös den Wert des Ersatzstücks wesentlich übersteigt (§ 811 a Abs. 2 Satz 2 ZPO), der Unterschiedsbetrag somit dem Gläubiger eine nennenswerte Befriedigung sichert (LG Mainz, NJW-RR 1988, 1150).
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