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   LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14   

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LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14 (https://dejure.org/2015,22862)
LG Mainz, Entscheidung vom 30.06.2015 - 2 O 223/14 (https://dejure.org/2015,22862)
LG Mainz, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 2 O 223/14 (https://dejure.org/2015,22862)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
  • swr.de (Pressebericht, 30.06.2015)

    Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

  • swr.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.06.2015)

    Fehlerhafte Gutachten zu Kindesmisshandlung: "Man will sich hinterher nichts vorwerfen lassen"

  • rhein-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.05.2014)

    Falscher Verdacht auf Misshandlung? Vorwürfe gegen Rechtsmedizinerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 320/12

    Haftung des im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren beauftragten

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Bei Beauftragung eines Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren wurde höchstrichterlich bereits eine analoge Anwendung des § 839a BGB bejaht (BGH, NJW 2014, 1665 ff.).

    Entsprechend hat der BGH (BGH, NJW 2014, 1665 [20 ff.]) im Rahmen seiner Entscheidung bezüglich der durch die Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen auch zunächst die Frage zur analogen Anwendung des § 839a BGB untersucht und getrennt davon im Anschluss geprüft, ob der eingesetzte Sachverständiger bezogen auf die konkrete Begutachtung dann wiederum hoheitlich tätig wird.

    In dem benannten Fall war aber über den für die Leichenöffnung und die nachfolgenden Ermittlungen im Todesermittlungsverfahren bestellten pathologischen Sachverständigen zu entscheiden, für den unter Bezugnahme auf die Regelungen in den §§ 159, 87 ff. StPO und die gesetzliche Entstehungsgeschichte die Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe bejaht wurden, weil diese Regelungen die Beteiligung des Leiters eines öffentlichen gerichtsmedizinischen oder pathologischen Instituts zwingend vorschreiben (BGH, NJW 2014, 1665 ff., 1667 [32 ff.]).

    Im Rahmen der Haftung nach § 839 BGB tritt gemäß Art. 34 S. 1 GG - im Wege der befreienden Haftungsübernahme - der Staat bzw. die jeweilige Anstellungskörperschaft als Anspruchsgegner des Geschädigten an die Stelle dessen, der in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt hat; in diesem Fall scheidet eine persönliche Haftung des Amtsträgers gegenüber dem Geschädigten aus (BGH NJW 2014, 1665 ff., 1666 m.w.N.).

    Im Falle medizinischer Begutachtung ist dies beispielsweise angenommen worden bei der sozialmedizinischen Begutachtung durch einen angestellten Arzt des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nach § 275 SGB V (BGH, Urt. v. 22.06.2006 - III ZR 270/05 -, juris.) und jüngst für die staatsanwaltschaftlich veranlasste rechtsmedizinische Begutachtung im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens (BGH, NJW 2014, 1665 ff.).

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Hält das Jugendamt in Vorbereitung auf den gerichtlichen Antrag die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu Beweiszwecken für erforderlich, gelten für diesen Sachverständigen daher keine anderen Maßstäbe als für einen gerichtlich zur Durchführung der Beweisaufnahme bestellten Sachverständigen, der gerade keine hoheitliche Tätigkeit ausübt (vgl. auch BGH, NJW 1973, 554 ff., 555).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urt. v. 04.06.1992 - III ZR 93/91 - Rn. 7; BGH Urt. v. 22.03.2001 - III ZR 394/99 - Rn. 7; BGH, Urt. v. 14.05.2009 - III ZR 86/08 - Rn. 10; BGH, Beschl. v. 31.03.2011 - III ZR 339/09 - Rn. 7 BGH, Urt. v. 15.09.2011 - III ZR 240/10 - Rn. 13; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 30.11.1967 - VII ZR 34/65

    Haftung für Amtspflichtverletzungen eines amtlich anerkannten Sachverständigen im

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Dasselbe ist für den Ingenieur eines Technischen Überwachungsvereins angenommen, soweit er für die Straßenverkehrsbehörde für das Verfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis eingeschaltet wird, weil er damit bedeutsame Teile der staatlichen Verwaltungstätigkeit wahrnimmt (BGH, Urt. v. 30.11.1967 - VII ZR 34/65 -, juris).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Durch die gerichtliche Entscheidung wurde das Zusammenleben im Familienkreis ganz empfindlich und über erhebliche Zeitdauer gestört, wobei insbesondere dem Umstand Beachtung zu schenken ist, dass die persönlichkeitsrechtliche Schutzposition der Eltern im Fall des familiären Umgangs mit ihren Kindern durch Art. 6 GG verstärkt wird (vgl. BGH, NJW 2000, 1021 ff., 1026).
  • BGH, 22.03.2001 - III ZR 394/99

    Ansprüche bei Pflichtverletzungen wegen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urt. v. 04.06.1992 - III ZR 93/91 - Rn. 7; BGH Urt. v. 22.03.2001 - III ZR 394/99 - Rn. 7; BGH, Urt. v. 14.05.2009 - III ZR 86/08 - Rn. 10; BGH, Beschl. v. 31.03.2011 - III ZR 339/09 - Rn. 7 BGH, Urt. v. 15.09.2011 - III ZR 240/10 - Rn. 13; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge;

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Insofern dürfte zu berücksichtigen sein, dass nach der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamm, Beschl. v. 16.07.2008 - 10 WF 87/08 - Rn. 6; OLG Dresden, Beschl. v. 10.01.2003 - 10 WF 0783/02, 10 WF 783/02 - Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.08.1997 - 9 WF 90/97 - jeweils zitiert nach juris) in den Fällen, in denen die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung mit der Beschwerde angegriffen wird, in der Regel von einer Abänderung der Entscheidung ohne schwerwiegende Gründe abgesehen wird, da erneute Ortswechsel und ein wiederholter Austausch von Bezugspersonen üblicherweise nicht dem Wohl des Kindes entsprechen.
  • BGH, 22.06.2006 - III ZR 270/05

    Amtshaftung des bei dem medizinischen Dienst einer gesetzlichen

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Im Falle medizinischer Begutachtung ist dies beispielsweise angenommen worden bei der sozialmedizinischen Begutachtung durch einen angestellten Arzt des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nach § 275 SGB V (BGH, Urt. v. 22.06.2006 - III ZR 270/05 -, juris.) und jüngst für die staatsanwaltschaftlich veranlasste rechtsmedizinische Begutachtung im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens (BGH, NJW 2014, 1665 ff.).
  • LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06

    Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Ob eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens, ab, wobei zu berücksichtigen ist, in welche geschützten Bereiche eingegriffen wurde (vgl. etwa OLG Köln, Beschl. v. 16.10.2014 - 19 U 45/14 - BeckRS 2015, 03087, Rn. 21; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2010, 403 f., 404; LG Bonn, Besch. v. 19.09.2006 - 10 O 77/06 - BeckRS 2007, 02427).
  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung als Rechtsmittel

    Auszug aus LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
    Ferner war vorliegend auch kein gesonderter Antrag der Kläger zu 1. und 2. auf gerichtliche Gutachteneinholung oder auf Anhörung des Sachverständigen zum Zwecke der Korrektur des Gutachtenergebnisses im Hauptprozess zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.2007 - III ZR 240/06 - OLG Köln, Urt. v. 27.03.2012 - I-4 U 11/11, 4 U 11/11 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.07.2008 - 10 WF 87/08

    einstweilige Anordnung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts,

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen

  • BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08

    Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach

  • OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 16 U 15/09

    Schmerzensgeld: Beleidigende Äußerungen im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits

  • BGH, 31.03.2011 - III ZR 339/09

    Amtshaftung: Prüftätigkeit einer anerkannten "GS-Stelle" als Ausübung eines

  • BGH, 15.09.2011 - III ZR 240/10

    Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz: Haftungsrechtliche Stellung der als

  • OLG Köln, 27.03.2012 - 4 U 11/11
  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

  • OLG Köln, 16.10.2014 - 19 U 45/14

    Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers

  • BPatG, 26.11.2015 - 2 Ni 6/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "(keine) Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens

    Die T... GmbH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Nichtigkeitsbeklagten sind, macht vor dem Landgericht Mannheim (Az.: 2 O 223/14) gegen die Nichtigkeitsklägerin Ansprüche wegen der Verletzung des Streitpatents geltend.
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