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   LG Mainz, 31.05.2013 - 4 O 113/12   

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https://dejure.org/2013,33268
LG Mainz, 31.05.2013 - 4 O 113/12 (https://dejure.org/2013,33268)
LG Mainz, Entscheidung vom 31.05.2013 - 4 O 113/12 (https://dejure.org/2013,33268)
LG Mainz, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 4 O 113/12 (https://dejure.org/2013,33268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 134 BGB, § 305 BGB, §§ 305 ff BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB
    Heimvertrag: Inhaltskontrolle von formularvertraglichen Regelungen nach Außerkrafttreten des Heimgesetzes; Wirksamkeit von Klauseln über ein einseitiges Entgelterhöhungsrecht und Abtretbarkeit des Entgeltanspruchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der einseitigen Erhöhung des Entgelts durch den Heimträger ohne Zustimmung der Bewohner auf Grundlage eines Heimvertrages; Abtretung des Anspruchs auf Zahlung des Entgeltes an Dritte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Pflegeeinrichtung darf von Angehörigen keinen Schuldbeitritt verlangen

  • ra.de
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pflegeeinrichtung darf von Angehörigen keinen Schuldbeitritt verlangen -

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Umstrittene Klauseln in Heimverträgen unwirksam - Räumungsklauseln und Schuldbeitritte verstoßen gegen geltendes Recht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Heimvertragsklauseln teilweise gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Persönliche Haftung von Betreuern und Angehörigen durch besondere Heimvertragsklauseln unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische

    Auszug aus LG Mainz, 31.05.2013 - 4 O 113/12
    In diesem Sinne hat auch der BGH in seinem Urteil vom 8.11.2001 III ZR 14/01 entschieden, indem er in diesem Urteil darauf hingewiesen hat, dass Regelungen in Heimverträgen grundsätzlich der Inhaltskontrolle nach dem damaligen AGBG unterliegen.
  • BGH, 12.05.2016 - III ZR 279/15

    AGB eines Heimvertrages: Zustimmungserfordernis bei Entgelterhöhung durch den

    Dies entspricht im Ergebnis der hierzu bislang ergangenen Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22. August 2014 - I-12 U 127/13, BeckRS 2014, 19281 = juris Rn. 98 ff; LG Berlin, BeckRS 2013, 02047; LG Mainz, Urteil vom 31. Mai 2013 - 4 O 113/12, BeckRS 2014, 07473 = juris Rn. 32, das allerdings bei Leistungsempfängern nach dem SGB XI bzw. SGB XII ein Zustimmungserfordernis verneint) und der herrschenden Meinung in der Literatur, wobei zum Teil Ausnahmen für den Fall zugelassen werden, dass der Verbraucher (Heimbewohner) Leistungsempfänger nach dem SGB XI und/oder SGB XII ist (vgl. BeckOGK/Drasdo, § 9 WBVG Rn. 22 f, 26 f, 32 [Stand: 1. Februar 2016]; Bachem/Hacke, WBVG, § 9 Rn. 84 ff; Bregger in jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 9 WBVG Rn. 7, 13, 24 ff; Palandt/Weidenkaff aaO § 9 WBVG Rn. 2; Kieser/Niedziolka, GuP 2014, 24, 25 mwN und Hinweis auf die "fast einhellige Auffassung").

    f) Soweit insbesondere unter Hinweis auf § 15 WBVG in Verbindung mit § 85 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 SGB XI, § 76 SGB XII und § 7 Abs. 2 Satz 2, 3 WBVG die Auffassung vertreten wird, das Zustimmungserfordernis durch den Verbraucher als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Entgelterhöhung entfalle gegenüber Leistungsempfängern nach dem SGB XI beziehungsweise SGB XII (vgl. LG Mainz, Urteil vom 31. Mai 2013 - 4 O 113/12, BeckRS 2014, 07473 = juris Rn. 32; BeckOGK/Drasdo, § 9 WBVG Rn. 22 [Stand: 1. Februar 2016]; Bregger in jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 9 WBVG Rn. 25; Palandt/Weidenkaff aaO § 9 WBVG Rn. 3), folgt dem der Senat nicht.

  • BGH, 21.05.2015 - III ZR 263/14

    Verbandsklage gegen die Verwendung einer Beitrittserklärung durch einen

    Ob darüber hinaus der in der Beitrittserklärung vorgesehene Schuldbeitritt überhaupt eine - bei Vereinbarung im Vertrag - ihrer Art nach gemäß § 14 WBVG zulässige Sicherheit darstellt, bedarf daher keiner Entscheidung (für die Zulässigkeit auch nicht in § 14 WBVG genannter Sicherheiten: BeckOGK/Drasdo, § 14 WBVG [Stand: 1. Oktober 2014] Rn. 9, 12; Palandt/Weidenkaff aaO § 14 WBVG Rn. 3; Bregger in jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 14 WBVG Rn. 10; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 3. November 2011 - I-17 U 69/11, juris Rn. 14; einschränkend dagegen LG Mainz, Urteil vom 31. Mai 2013 - 4 O 113/12, juris Rn. 38; Rasch, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, § 14 Rn. 11 f).
  • OLG Zweibrücken, 23.07.2014 - 1 U 143/13

    Verbandsklage gegen die Verwendung einer Beitrittserklärung durch einen

    Abweichend vom Erstrichter und dem LG Mainz (Urteil vom 31.05.2013, 4 O 113/12 - , juris) ist § 14 Abs. 1 Satz 1 WBVG zwar nicht zu entnehmen, dass eine Sicherheit durch Schuldbeitritt grundsätzlich nicht verlangt werden kann.
  • LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 12 O 273/13

    Unwirksame Klauseln im Heimvertrag

    Vorformulierte Regelungen in Formularverträgen bleiben allgemeine Geschäftsbedingungen und unterfallen den Regelungen der §§ 305 ff BGB, auch wenn die Regelungen durch sozialrechtliche Vorschriften geprägt sind (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2001, Aktenzeichen III ZR 14/01, Juris, Rn. 4; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2013 - 4 O 113/12 -, Juris, Rn. 30 ).

    Zwar ist in § 9 WBVG nicht ausdrücklich festgelegt, dass der Verbraucher dem Erhöhungsverlangen zustimmen muss und nach der Regelung kann der Unternehmer "eine Erhöhung des Entgeltes verlangen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert." Jedoch ist nach allgemeinen Grundsätzen davon auszugehen, dass einmal geschlossene Verträge für beiden Seiten bindend sind und nur mit wechselseitiger Zustimmung geändert werden dürfen (so auch Palandt/Weidenkaff, 73. Auflage, § 9 WBVG RN 3); LG Mainz, Urteil vom 30.05.2014 - 4 O 113/12 -, Juris, RN 32).

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