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   LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13   

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https://dejure.org/2015,42523
LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13 (https://dejure.org/2015,42523)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.06.2015 - 1 O 159/13 (https://dejure.org/2015,42523)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 1 O 159/13 (https://dejure.org/2015,42523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Risikozuschlag und erneute Gesundheitsprüfung bei Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung; Zuschlag für den Wagnisausgleich; Vergleich der Leistungen im Zieltarif gegenüber dem Herkunftstarif

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankenversicherung Tarifwechsel - erneute Gesundheitsprüfung und Risikozuschlag

  • Justiz Baden-Württemberg

    Private Krankenversicherung: Risikozuschlag und erneute Gesundheitsprüfung bei Tarifwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 28/12

    Unzulässigkeit der Kombination eines absoluten jährlichen Selbstbehalts sowie

    Auszug aus LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers findet kein umfassender Vergleich sämtlicher tariflicher Leistungen und Selbstbehalte des Herkunfts- und des Zieltarifs im Sinne einer Saldierung statt (BGH, Urteil vom 12. September 2012 - IV ZR 28/12 -, juris).

    Auch das Fehlen oder die Herabsetzung von Selbstbehalten stellt eine Mehrleistung im Sinne des § 204 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG dar (BGH, Urteil vom 12. September 2012 - IV ZR 28/12 -, juris, m. w. N.).

    Es kommt für die Frage, ob und inwieweit eine Mehrleistung vorliegt, allein auf den Vergleich der Selbstbeteiligungen in den beiden Tarifen an (BGH, Urteil vom 12. September 2012 - IV ZR 28/12 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 7 U 181/12

    Krankenversicherung: Zur Frage, ob bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG Mehr-

    Auszug aus LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13
    Besteht ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf einen solchen Tarifwechsel, dann kann der Versicherer, soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will (Zieltarif), höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif (Herkunftstarif), für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 7 U 181/12 -, Rn. 16, juris).

    Insgesamt bleiben ihm im Zieltarif seine erworbenen Rechte und die Altersrückstellung erhalten (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 7 U 181/12 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Hamm, 27.04.1994 - 12 U 127/93
    Auszug aus LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13
    Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung des Vorschusses kann der entsprechende Beweisantrag unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 1997 - III ZR 246/96 -, juris OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1994 - 12 U 127/93 -, juris).
  • LG Hildesheim, 20.11.2009 - 7 S 102/09

    Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: Risikozuschlag bei Herabsetzung

    Auszug aus LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13
    Der vom Versicherer gewährte Schutz ist bei dem Tarif ohne Eigenleistung des Versicherten umfassender und stellt daher auch eine Mehrleistung dar, die der Versicherer mit einem Risikozuschlag begegnen darf (LG Hildesheim, Urteil vom 20. November 2009 - 7 S 102/09 -, juris).
  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13
    Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung des Vorschusses kann der entsprechende Beweisantrag unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 1997 - III ZR 246/96 -, juris OLG Hamm, Urteil vom 27. April 1994 - 12 U 127/93 -, juris).
  • LG Wuppertal, 12.04.2012 - 7 O 162/11

    Berechtigung zur Erhebung von Risikozuschlägen auf die Tarife i.R.e.

    Auszug aus LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13
    Es ist insoweit gerade nicht zulässig, die Mehr- und Minderleistungen gegeneinander aufzurechnen (LG Wuppertal, Urteil vom 12. April 2012 - 7 O 162/11 -, juris).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Auszug aus LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13
    Soweit sich der Kläger für seine Auffassung auf das von ihm vorgelegte Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 20.01.2015 (Az.: 4 O 140/14) bezieht, schließt sich das Gericht den dortigen Ausführungen, die sich insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 42/09 -, BVerwGE 137, 179-192) beziehen, ausdrücklich nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 12 U 106/15

    Private Krankenversicherung: Erhebung von Risikozuschlägen bei einem Tarifwechsel

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.06.2015, Az. 1 O 159/13, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.06.2015, Az. 1 O 159/13, wie folgt abzuändern:.

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