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LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 18/16 Kart |
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Verfahrensgang
- LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 18/16 Kar
- OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16
Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe …
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 - Az. 22 O 18/16 Kart - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 26.09.2016 hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 18/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen, bis in einem neuen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden Auswahlverfahren diskriminierungsfrei über die Vergabe der Stromkonzession entschieden ist.
Hilfsweise: Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 18/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen.
Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 18/16 Kart) wird zurückgewiesen.