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   LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16   

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https://dejure.org/2016,48178
LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16 (https://dejure.org/2016,48178)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.09.2016 - 22 O 20/16 (https://dejure.org/2016,48178)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. September 2016 - 22 O 20/16 (https://dejure.org/2016,48178)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

    Auszug aus LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
    Im Übrigen lag eine relative Bewertungsmethode — unbeanstandet —dem bereits mehrfach zitierten Verfahren des BGH (a. a. O. Rn. 4) zugrunde, sie wird auch von der Vergaberechtsprechung (vgl. u. a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 15 Verg 8/11, Rn. 54; zitiert nach Juris) für zulässig gehalten.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2012 - 6 U 168/10
    Auszug aus LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
    Schon nach bisheriger Rechtsprechung wurde die prohibitive Wirkung von Entscheidungen, die als Gegenleistung den Sachzeitwert vorsehen, erkannt und deshalb anhand des objektivierten Ertragswerts überprüft (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2012, Az. 6 U 168/10 (Kart), Rn. 42; zitiert nach juris; OLG Gelle, a. a. O., Rn. 116).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
    Gemeinden haben bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG das Diskriminierungsverbot der § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG zu beachten, sie handeln nämlich beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung (BGHZ 199, 289 Rn. 17 ff Stromnetz XXX).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Auszug aus LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
    Bei der Auslegung ist nicht am buchstäblichen Sinn des Antrags zu haften, vielmehr ist der wirkliche Wille der Partei zu erforschen und zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen lnteressenslage entspricht (vgl. BGH, GRUR 2016, 395 Rn. 40).
  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 22 O 22/16
    Auszug aus LG Mannheim, 02.09.2016 - 22 O 20/16
    Danach verblieben als Bieter im Verfahren die Verfügungsklägerin, die Stadtwerke XXX GmbH, die gegen die Verfügungsbeklagte vor der Kammer gesondert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vorgeht (22 0 22/16), und die Streithelferin.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Das Landgericht hat im Verfahren 22 O 20/16 Kart Beweis erhoben durch Vernehmung des Zeugen [...].

    Nach den Aussagen des Zeugen [...] im Parallelverfahren 22 O 20/16 Kart haben die beteiligten Kommunen für den Geschäftsanteil an der Streithelferin in Höhe von 10, 752 % insgesamt [...] Mio. EUR bezahlt.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 - Az. 22 O 20/16 Kart - hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 20/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen, bis in einem neuen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden Auswahlverfahren diskriminierungsfrei über die Vergabe der Stromkonzession entschieden ist.

    Hilfsweise: Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 20/16 Kart) wird es der Verfügungsbeklagten und der Berufungsbeklagten untersagt, aufgrund des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 einen Wegenutzungsvertrag über den Betrieb des Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet der Verfügungsbeklagten und Berufungsbeklagten ("Stromkonzessionsvertrag") abzuschließen.

    Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 (Az. 22 O 20/16 Kart) wird zurückgewiesen.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Das Landgericht hat im Verfahren 22 O 20/16 Kart Beweis erhoben durch Vernehmung des Zeugen [...].

    Nach den Aussagen des Zeugen [...] im Parallelverfahren 22 O 20/16 Kart haben die beteiligten Kommunen für den Geschäftsanteil an der Streithelferin in Höhe von 10, 752 % insgesamt [...] Mio. EUR bezahlt.

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