Rechtsprechung
LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 9 S 2 Nr 1 PatG, § 11 Nr 4 PatG, § 139 Abs 1 PatG, Art 64 EuPatÜbk, § 5 PVÜ
Patentverletzungsverfahren: Patentschutz in der "Ausschließlichen Wirtschaftszone" (AWZ) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
Funkuhr II
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Wie der BGH bereits in der "Rigg"-Entscheidung (BGHZ 82, 254, 256 - Rigg ) ausgesprochen hat, ist eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn die Verletzungsform (im Inland) von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch macht (vgl. BGH GRUR 2007, 313 - Funkuhr II ).Von diesem Grundsatz können allenfalls dann eng begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, wenn die angegriffene Ausführungsform (im Inland) alle wesentlichen Merkmale des geschützten Erfindungsgedankens aufweist und es zu ihrer Vollendung allenfalls noch der Hinzufügung selbstverständlicher, für den Erfindungsgedanken nebensächlicher Zutaten bedarf (BGH GRUR 2007, 313 - Funkuhr II ).
- BSG, 22.09.2014 - B 2 U 134/14 B
- BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
Rigg
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Wie der BGH bereits in der "Rigg"-Entscheidung (BGHZ 82, 254, 256 - Rigg ) ausgesprochen hat, ist eine unmittelbare Verletzung eines Kombinationspatents grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn die Verletzungsform (im Inland) von der Gesamtheit der Kombinationsmerkmale Gebrauch macht (vgl. BGH GRUR 2007, 313 - Funkuhr II ).
- BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
Fräsverfahren
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 7. Mai 2013, Az.: X ZR 69/11 - Fräsverfahren ) ist damit von der Aktivlegitimation der Klägerin auszugehen. - BGH, 28.09.2011 - I ZR 23/10
Kinderwagen
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Eine Erstbegehungsgefahr ergibt sich insbesondere nicht aus den Erwägungen, welche der BGH in der Entscheidung "Kinderwagen" (BGH GRUR 2012, 512) angestellt hat. - BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90
Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung …
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Da sich grundsätzlich jeder Gewerbetreibende vor Aufnahme einer Benutzungshandlung über etwa entgegenstehende Schutzrechte Dritter zu vergewissern hat und die erfolgte Patenterteilung in allgemein zugänglichen Quellen bekannt gemacht wird, kann aus dem Vorliegen einer rechtswidrigen Benutzung des Patents in aller Regel auf ein (zumindest fahrlässiges) Verschulden des Benutzers geschlossen werden (vgl. BGH GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil I ; BGH GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer ). - BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigung eines Offshore-Windparks gem …
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 26. April 2010, Az.: 2 BvR 2179/04) gehört die AWZ indessen trotz der der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 56 Abs. 1 SRÜ dort völkerrechtlich zustehenden "souveränen Rechte" und "Hoheitsbefugnisse" nicht zum deutschen Hoheitsgebiet. - OLG Karlsruhe, 12.02.2010 - 6 W 79/09
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Insbesondere steht der Annahme einer inländischen Angebotshandlung nicht entgegen, dass sich ein späterer Erwerbsvorgang für die angebotene Ware vollständig und rechtskonform im Ausland vollzieht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Februar 2010, Az.: 6 W 79/09 - Messmaschine ). - VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 3585/03
Keine Klagebefugnis gegen einen Offshore-Windenergiepark in der Nordsee für eine …
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Vielmehr ist insoweit grundsätzlich eine Erstreckungsklausel notwendig (so ausdrücklich VG Hamburg, Urt. v. 1. Dezember 2003, Az.: 19 K 3585/03 zum Raumordnungsgesetz). - BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72
Kunststoffhohlprofil
Auszug aus LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15
Da sich grundsätzlich jeder Gewerbetreibende vor Aufnahme einer Benutzungshandlung über etwa entgegenstehende Schutzrechte Dritter zu vergewissern hat und die erfolgte Patenterteilung in allgemein zugänglichen Quellen bekannt gemacht wird, kann aus dem Vorliegen einer rechtswidrigen Benutzung des Patents in aller Regel auf ein (zumindest fahrlässiges) Verschulden des Benutzers geschlossen werden (vgl. BGH GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil I ; BGH GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer ).
- LG Hamburg, 26.04.2018 - 327 O 479/16
Unterlassungs- und Annexansprüche wegen Patentverletzung: Anbieten von Produkten …
Die Kammer schließt sich insoweit der überzeugenden Begründung des LG Mannheim an, wonach ein deutsches Patent in der AWZ keine Anwendung findet (Urteil vom 05.07.2016, 2 O 96/15, juris und Anlage B 8;… ebenso Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 10. Aufl. 2018, Kap. A Rn. 222).