Rechtsprechung
LG Mannheim, 08.08.2014 - 1 S 35/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Hoffahrzeug auf nichtöffentlichem Gelände
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilweise Haftung des Halters eines Hoffahrzeugs für die Folgen eines Verkehrsunfalls auf einem nichtöffentlichen Gelände
- RA Kotz
Hoffahrzeug - Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Betriebsgelände
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Abs 1 StVO, § 1 Abs 2 StVO, § 8 StVO, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall im nicht öffentlichen Verkehr: Kollision auf einem Betriebsgelände zwischen einem betriebsfremden Lastkraftwagen und einem Hoffahrzeug; Haftungsausschluss durch Beschilderung "Hoffahrzeug hat Vorfahrt" auch bei ungewöhnlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Unfall mit einem Wechselbrückenhubfahrzeug
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Hoffahrzeug auf nichtöffentlichem Gelände
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Hoffahrzeug auf nichtöffentlichem Firmengelände
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Hoffahrzeug auf nichtöffentlichem Firmengelände
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 31.01.2014 - 3 C 524/12
- LG Mannheim, 08.08.2014 - 1 S 35/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 156
- NZV 2015, 195
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Mannheim, 31.01.2014 - 3 C 524/12
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Hoffahrzeugs mit einem Kfz auf einem …
Auszug aus LG Mannheim, 08.08.2014 - 1 S 35/14
Die Berufung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 31.01.2014 - 3 C 524/12 - wird zurückgewiesen. - OLG Köln, 30.01.2002 - 13 U 82/01
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Radlader in der Boxengasse …
Auszug aus LG Mannheim, 08.08.2014 - 1 S 35/14
d) Die von der Klägerseite aufgeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 30. Januar 2002 - 13 U 82/01 -, juris) betrifft einen mit dem hier vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt.