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   LG Mannheim, 09.06.2022 - 6 O 209/21   

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https://dejure.org/2022,32830
LG Mannheim, 09.06.2022 - 6 O 209/21 (https://dejure.org/2022,32830)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09.06.2022 - 6 O 209/21 (https://dejure.org/2022,32830)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 6 O 209/21 (https://dejure.org/2022,32830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • meinmietrecht.de

    Grundstückveräußerung - Nutzungsentgelt gegen weiterbewohnenden Verkäufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsentgelt gegen weiterbewohnenden Verkäufer: Landgericht zuständig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsentgelt gegen weiterbewohnenden Verkäufer: Landgericht zuständig (IMR 2022, 513)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 2 U 1/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2022 - 6 O 209/21
    Dies erfordert eine konkrete Erwiderung, indem sich die beklagte Partei aktiv an der Sachverhaltsaufklärung beteiligt, zu den einzelnen relevanten Behauptungen der klagenden Partei Stellung nimmt und eine eigene Darstellung dazu liefert, dass und weshalb diese Behauptung unzutreffend ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Dezember 2021 - 1-2 U 1/21 -, GRUR-RS 2021, 39600).
  • BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09

    Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2022 - 6 O 209/21
    Dabei ist in Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, jedenfalls bei gesicherter Urheberschaft ein großzügiger Maßstab anzulegen (BGH, Beschluss vom 17.11.2009 - XI ZB 6109 -, NJW-RR 2010, 358).
  • LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21

    Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2022 - 6 O 209/21
    Insoweit kommt nur ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB in Betracht, welcher vorliegend ebenfalls mangels Recht zum Besitz der Beklagten zu 2 gegeben ist, welcher allerdings die ebenfalls beantragte Räumung der Immobilie nicht umfasst (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 30. März 2022 - 5 S 386/21 -, BeckRS 2022, 11354).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

    Auszug aus LG Mannheim, 09.06.2022 - 6 O 209/21
    Da die Unterschrift lediglich sicherstellen soll, dass das Schriftstück auch vom Unterzeichner stammt reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen; der Namenszug kann flüchtig geschrieben sein und braucht weder die einzelnen Buchstaben klar erkennen zu lassen noch im Ganzen lesbar zu sein (BGH, Beschluss vom 08.10.1991 - XI ZB 6/91 -, NJW 1992, 243).
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