Rechtsprechung
LG Mannheim, 10.12.2004 - 23 O 89/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragsänderung auf geringere Provisionssätze bei Rechtsschutzversicherungsabschlüssen; Genehmigung von Vertragsänderungen durch schlüssiges Verhalten i.R.e. Mäklerlohns; Entgegennehmen von Provisionsgeldern und Schweigen als Annahme i.S.d. § 146 BGB; Verjährung von ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Versicherungsprovision aus Vertragsabschlüssen - Verjährung der Ansprüche
- zimmermann-notar-rostock.de
Konkludente Annahme eines Antrages auf Vertragsänderung durch Zahlung niedrigerer Provisionssätze
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
HGB § 87 c; HGB § 88; HGB § 362; BGB § 145; BGB § 146; BGB § 242
Konkludente Annahme eines Antrags des Versicherers auf Kürzung der Provisionssätze - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Konkludente Annahme eines Antrags auf Kürzung der Provisionssätze, Verjährung von Ansprüchen auf Maklercourtage, einseitige Provisionsherabsetzung mit Erteilung der Abrechnung, Vertragsverletzung des U als Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages, konkludente ...
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1532
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94
Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges
Auszug aus LG Mannheim, 10.12.2004 - 23 O 89/04
Im Rahmen dieser Wertung des Verhaltens beider Parteien als schlüssiges Verhalten, das einem Tun entspricht, hat die Kammer nicht übersehen, dass die Kommentierung im vorliegenden Fall eine Verpflichtung zur einer Reaktion der Klägerin aus § 242 BGB eher verneint (vgl. Palandt/Heinrichs, 63 Aufl., vor § 116 Rnr.11 m.w.N.) Fälschlicherweise verweist die Kommentierung hier auf BGH NJW 1996, 588 f. Diese Rechtsprechung steht im Zusammenhang mit § 87c HGB (…vgl. Baumbach/Hopt a.a.O) der vorliegend deshalb nicht einschlägig ist, weil es dort entschiedenen Fall um Rechnungsverlangen eines Handelsvertreters geht und um falsche Abrechnungen, nicht jedoch um Veränderungen vertraglicher Beziehungen.Eine Entscheidung über die klägerischen Darlegungen bzw. entsprechenden Beweisangeboten bedurfte es jedoch im Ergebnis nicht, ebenso wenig wie die Frage eventueller Verwirkung (vgl hierzu aber BGH BB 1996, 176 f a.E.).
- LSG Hamburg, 24.02.2011 - L 1 KR 32/08 Der Inhalt des Vertrages richtet sich dann danach, wie die Parteien ihn tatsächlich durchführen (LG Mannheim, Urteil vom 10.12.2004 - 23 O 89/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.1994 - 22 U 59/94; beide Juris).