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   LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13   

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https://dejure.org/2014,44493
LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13 (https://dejure.org/2014,44493)
LG Mannheim, Entscheidung vom 11.11.2014 - 2 O 240/13 (https://dejure.org/2014,44493)
LG Mannheim, Entscheidung vom 11. November 2014 - 2 O 240/13 (https://dejure.org/2014,44493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Merkmale eines Patentanspruchs aus Patentschrift

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Tragstruktur-Elementanordnung

    Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, § 139 PatG
    Europäisches Patent: Patentverletzung durch äquivalente Verwirklichung mit einem Austauschmittel; Ausschluss des Austauschmittels aus dem Patentschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung der Merkmale eines Patentanspruchs aus Patentschrift

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stahlguss oder Eisenguss? - Zwei Gerüsthersteller streiten um ein Patent

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung der Merkmale eines Patentanspruchs aus Patentschrift

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Soweit die Beschreibung zur Auslegung der Patentschrift herangezogen wird, ist der technische Sinn der in der Patentschrift verwendeten Worte und Begriffe entscheidend und nicht deren rein philologischer oder logisch-wissenschaftlicher Bedeutungsgehalt (BGHZ 150, 149, 156 - Schneidmesser I ; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube ).

    Liegt eine wortsinngemäße Benutzung der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung durch die angegriffene Ausführungsform nicht vor, müssen für die Annahme einer äquivalenten Verwirklichung der erfinderischen Lehre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs drei Kriterien erfüllt sein, damit die betreffende Ausführung trotz ihrer Abweichung vom Sinngehalt des geprüften Patentanspruchs von dessen Schutzbereich erfasst wird (vgl. BGHZ 150, 149 - Schneidmesser I ; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II ; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I ; GRUR 2002, 527 - Custodiol II ; BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung ; BGH GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag ).

    Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH, Urteile vom 29.11.1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 90 f. - Schwermetalloxidationskatalysator und vom 12.03.2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 Schneidmesser I; BGH GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).

    Wegen der erforderlichen Rechtssicherheit für Dritte, die gleichwertig neben dem Aspekt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung steht (vgl. BGH, GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser ), muss der Patentinhaber diesen auf einen Verzicht hindeutenden objektiven Erklärungsgehalt der Patentschrift gegen sich gelten lassen.

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Trifft der Patentanspruch eine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten, eine technische Wirkung zu erzielen, müssen nach der Rechtsprechung des BGH die fachmännischen Überlegungen zu möglichen Abwandlungen gerade auch mit dieser Auswahlentscheidung im Einklang stehen (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung ).

    In diesen Fällen begründet die Benutzung einer der übrigen Möglichkeiten regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung ; BGH, GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung ).

  • BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10

    Diglycidverbindung

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Eine Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln ist in der Regel auch dann zu verneinen, wenn eine in der Patentschrift nicht ausdrücklich genannte Ausführungsform für den Fachmann jedenfalls auffindbar ist, der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (vgl. BGH, GRUR 2012, 45, Rn. 44 - Diglycidverbindung).

    In diesen Fällen begründet die Benutzung einer der übrigen Möglichkeiten regelmäßig keine Verletzung des Patents mit äquivalenten Mitteln (BGH, GRUR 2011, 701, 705 - Okklusionsvorrichtung ; BGH, GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung ).

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Die Überlegungen, die der Fachmann hierzu anstellen muss, müssen schließlich drittens am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sein (BGH, GRUR 2011, 313, Tz. 35 - Crimpwerkzeug IV ).

    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGH, GRUR 2011, 313, Tz. 35 m.w.N. - Crimpwerkzeug IV .).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Soweit die Beschreibung zur Auslegung der Patentschrift herangezogen wird, ist der technische Sinn der in der Patentschrift verwendeten Worte und Begriffe entscheidend und nicht deren rein philologischer oder logisch-wissenschaftlicher Bedeutungsgehalt (BGHZ 150, 149, 156 - Schneidmesser I ; BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube ).

    Im Zusammenhang mit ihrer Argumentation, die Beschreibung enthalte keine Stelle, die für ein im Einklang mit dem allgemeinen Fachverständnis stehendes Verständnis des Begriffs "Temperguss-Werkstoff" spräche, verkennt die Klägerin den Inhalt der BGH-Entscheidung Spannschraube (GRUR 1999, 909).Danach kann sich zwar ein vom allgemeinen (technischen) Sprachgebrauch abweichendes Begriffsverständnis aus der Patentschrift ergeben.

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Ob dies in Fällen angenommen werden könnte, in denen das in der angegriffenen Ausführungsform vorhandene Ersatzmittel in der Patentschrift unberücksichtigt geblieben ist, sich für den Fachmann aber gleichwohl als technisch evident darstellt (ablehnend: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk ; Kühnen, a.a.O.), kann hier offen bleiben.
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Soll eine Ausführungsform als vom erteilten Klagepatent erfasst angegriffen werden, die eine vom Wortsinn abweichende Gestalt aufweist, muss sich aus dem Antrag ergeben, in welcher tatsächlichen Gestaltung sich die Abweichung von den Vorgaben des Patentanspruchs verkörpern soll (BGHZ 184, 49, Tz. 31 - Kettenradanordnung II ).
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH, Urteile vom 29.11.1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 90 f. - Schwermetalloxidationskatalysator und vom 12.03.2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 Schneidmesser I; BGH GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH, Urteile vom 29.11.1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 90 f. - Schwermetalloxidationskatalysator und vom 12.03.2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 Schneidmesser I; BGH GRUR 2007, 1059, 1062 - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 36/13

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht zur Prüfung einer Patentverletzung mit

    Auszug aus LG Mannheim, 11.11.2014 - 2 O 240/13
    Liegt eine wortsinngemäße Benutzung der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung durch die angegriffene Ausführungsform nicht vor, müssen für die Annahme einer äquivalenten Verwirklichung der erfinderischen Lehre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs drei Kriterien erfüllt sein, damit die betreffende Ausführung trotz ihrer Abweichung vom Sinngehalt des geprüften Patentanspruchs von dessen Schutzbereich erfasst wird (vgl. BGHZ 150, 149 - Schneidmesser I ; BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II ; BGH GRUR 2002, 523 - Custodiol I ; GRUR 2002, 527 - Custodiol II ; BGHZ 171, 120 - Kettenradanordnung ; BGH GRUR 2014, 852 - Begrenzungsanschlag ).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

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