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   LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20   

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https://dejure.org/2020,43418
LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20 (https://dejure.org/2020,43418)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14.10.2020 - 4 S 47/20 (https://dejure.org/2020,43418)
LG Mannheim, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 4 S 47/20 (https://dejure.org/2020,43418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 275 Abs 2 S 1 BGB, § 535 Abs 1 S 1 BGB, § 858 Abs 1 BGB, § 861 Abs 1 BGB, § 870 BGB
    Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung gegen mittelbaren Besitzer; Besitzverschaffungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besitzverschaffungspflicht nach verbotener Eigenmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht

    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    Der Anspruch auf Herausgabe dieser Besitzposition wird gemäß § 886 ZPO dadurch vollstreckt, dass der Gläubiger den Anspruch des Schuldners auf Herausgabe pfändet und sich überweisen lässt (vgl. BGH MDR 2007, 1159; OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2-5).

    Der Verfügungskläger kann dann nämlich als mittelbarer Besitzer die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an sich ohne Zwischenübertragung an den derzeit mittelbaren Besitzer erreichen, und zwar ohne Notwendigkeit eines erneuten Eilverfahrens (i.E. auch LG Bonn v. 28.07.2005 - 10 O 211/05 -, juris Rn. 10; offen lassend OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2).

  • OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB

    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    Dies schließt den gegen den mittelbaren Besitzer gerichteten Anspruch auf Herausgabe eben nur des mittelbaren Besitzes nicht aus (vgl. OLG Köln v. 26.02.1998 - 12 U 227/97, juris Rn. 6).
  • KG, 19.11.1998 - 8 U 6420/98
    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    Die Kammer folgt dabei nicht der durch das KG Berlin vertretenen Auffassung, im Falle der Weitervermietung an einen Dritten durch den Entzieher fehle es an der Möglichkeit der sofortigen Wiederherstellung des unmittelbaren Besitzes und damit an der Eilbedürftigkeit des Verfahrens (KG Berlin v. 19.11.1998 - 8 U 6420/98, juris Rn. 6; zust. BeckOK BGB/Fritzsche, 55. Ed. 1.8.2020 Rn. 23, BGB § 861 Rn. 23).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    b) Der Verfügungsbeklagte hat dem Verfügungskläger im Wege der verbotenen Eigenmacht den Besitz entzogen (§ 858 Abs. 1 BGB), indem er die Schlösser der Türen ausgetauscht und so den Verlust der tatsächlichen Gewalt seitens des Verfügungsklägers herbeigeführt hat (vgl. § 856 Abs. 1 BGB sowie BGH v. 06.05.2009 - XII ZR 137/07, Rn. 33; OLG Karlsruhe NZM 2005, 542).
  • LG Bonn, 28.07.2005 - 10 O 211/05

    Kostenentscheidung nach beidseitiger Erledigungserklärung; Entziehung des

    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    Der Verfügungskläger kann dann nämlich als mittelbarer Besitzer die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an sich ohne Zwischenübertragung an den derzeit mittelbaren Besitzer erreichen, und zwar ohne Notwendigkeit eines erneuten Eilverfahrens (i.E. auch LG Bonn v. 28.07.2005 - 10 O 211/05 -, juris Rn. 10; offen lassend OLG Celle v. 12.10.2007 - 2 U 152/07, BeckRS 2007, 19344 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 199/03

    Gewerberaummiete: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Durchsetzung des

    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    b) Der Verfügungsbeklagte hat dem Verfügungskläger im Wege der verbotenen Eigenmacht den Besitz entzogen (§ 858 Abs. 1 BGB), indem er die Schlösser der Türen ausgetauscht und so den Verlust der tatsächlichen Gewalt seitens des Verfügungsklägers herbeigeführt hat (vgl. § 856 Abs. 1 BGB sowie BGH v. 06.05.2009 - XII ZR 137/07, Rn. 33; OLG Karlsruhe NZM 2005, 542).
  • BGH, 11.12.2014 - IX ZR 87/14

    Insolvenz des Vermieters: Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Wirkung für die

    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    Anders als in der dem Urteil des BGH v. 11.12.2014 - IX ZR 87/14 zugrunde liegenden Fallkonstellation hat der Verfügungskläger nicht schon zu Beginn der Sanierung mit dem Umzug am 27.01.2020 die Möglichkeit der Gewaltausübung gänzlich verloren (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 15), sondern dem Verfügungsbeklagten lediglich einen von mehreren Haus-, Wohnungseingangstür-, und Kellerschlüsseln überlassen.
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus LG Mannheim, 14.10.2020 - 4 S 47/20
    In der nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckten eigenmächtigen Inbesitznahme einer Wohnung liegt eine verbotene Eigenmacht, solange der Mieter seinen an der Wohnung bestehenden Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat (vgl. nur BGH v. 14.07.2010 - VIII ZR 45/09, Rn. 9 m.w.N.).
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