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   LG Mannheim, 15.10.2020 - 24 Qs 3/20, 24 Qs 4/20   

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https://dejure.org/2020,49801
LG Mannheim, 15.10.2020 - 24 Qs 3/20, 24 Qs 4/20 (https://dejure.org/2020,49801)
LG Mannheim, Entscheidung vom 15.10.2020 - 24 Qs 3/20, 24 Qs 4/20 (https://dejure.org/2020,49801)
LG Mannheim, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 24 Qs 3/20, 24 Qs 4/20 (https://dejure.org/2020,49801)
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Dementsprechend stellt sich die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob § 148 StPO bereits greift, bevor eine Person als Beschuldigter zu qualifizieren ist (so die wohl herrschende Rechtsprechung, vgl. LG Gießen, Beschl. v. 25.06.2012 - 7 Qs 100/12; LG Braunschweig, Beschl. v. 21.07.2015 - 6 Qs 116/15; LG München I, Beschl. v. 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 - NStZ 2019, 172; LG Hamburg, Beschl. v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16; LG Mannheim, Beschluss vom 15.10.2020, 24 Qs 3/20; a.A. LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2010 - 27 Qs 21/10 Rn. 18 ff.; LG Bonn, Beschl. v. 21.06.2012 - 27 Qs 2/12 - NZWiSt 2013, 21, 25 f.; LG Oldenburg, Beschl. v. 31.07.2018 - 2 KLs 98/16) vorliegend nicht.

    Steht die anwaltliche Tätigkeit dergestalt in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren, dass der Sachverhalt des vorgreiflichen (hier: Zivil-)Verfahrens und damit auch das Prozessverhalten, die Beratung und Kommunikation mit dem Rechtsanwalt zwangsläufig ein etwaig drohendes - hier: (für den Beschuldigten unbekanntermaßen) bereits laufendes - Strafverfahren berücksichtigen muss, so kann diese Verquickung einen Kommunikations- und Beschlagnahmeschutz begründen (so tendenziell auch LG Mannheim Beschl. v. 15.10.2020 - 24 Qs 3/20, Rn. 40 - juris; LG Hamburg, Beschl. v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 - Rn. 25 f.; a.A. LG Würzburg, Beschluss vom 19. Januar 2018 - 5 Qs 9/18, Rn. 5 - juris; dem tendenziell entgegen auch LG Oldenburg, Beschl. v. 31.07.2018 - 2 KLs 98/16).

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