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   LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03   

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https://dejure.org/2004,26751
LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03 (https://dejure.org/2004,26751)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16.01.2004 - 7 O 403/03 (https://dejure.org/2004,26751)
LG Mannheim, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - 7 O 403/03 (https://dejure.org/2004,26751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungspflicht für mittelbare Benutzungshandlungen vor Eintritt der Wirkungen des Patents; Europäisches Patent EP 0 111 092 betreffend eine Kupplungsvorrichtung zur drehfesten und auswechselbaren Verbindung eines Werkstücks mit einer Bearbeitungseinrichtung; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99

    Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von

    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03
    Ist ein Gerät infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf eine zu einem Patenteingriff führende Benutzung zugeschnitten und wird es zu einem entsprechenden Gebrauch angeboten, so kann das für die Annahme sprechen, es sei für eine patentverletzende Benutzung bestimmt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 373- Haubenstretchautomat).

    Auch mittelbare Benutzungshandlungen unterliegen der Entschädigungspflicht (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 375 -Haubenstretchautomat).

    Nach zutreffender Auffassung unterliegen der Entschädigungspflicht vielmehr sämtliche Handlungen, die, wären sie nach Eintritt der gesetzlichen Schutzwirkungen des erteilten Patents begangen worden, eine Patentverletzung darstellten (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 375 -Haubenstretchautomat; Johannesson, GRUR 1977, 136, 138, Bernhard/Krasser, Patentrecht, 4. Auflage Seite 662; Schulte, § 33 PatG Rdnr. 4).

    Entschädigungspflichtig sind daher im Streitfall nur diejenigen Lieferungen der angegriffenen Kupplungsorgane, bei denen die Beklagte Ziffer 1 den jeweiligen Abnehmer nicht darauf hingewiesen hat, dass er Entschädigungsansprüche der Klägerin unterliegt, wenn er das Kupplungsorgan patentverletzend verwendet (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 376 -Haubenstretchautomat).

    a) Die Kammer verkennt insoweit nicht, dass Art. 11 § 1 IntPatÜG lediglich auf § 141 Satz 1 PatG, nicht jedoch auf § 141 Satz 3 PatG a.F. bzw. § 33 Abs. 3 PatG n.F. verweist, jedoch ist eine Gleichbehandlung der europäischen Patentanmeldung mit der nationalen Patentanmeldung erforderlich und damit eine entsprechende Anwendung des gesamten § 141 PatG bzw. des § 33 Abs. 3 PatG n.F., damit der Schutz aus veröffentlichten europäischen Patentanmeldungen nicht hinter demjenigen aus nationalen Patentanmeldungen zurückbleibt (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 377 -Haubenstretchautomat; Busse, Art. 11 § 1 IntPatÜG Rdnr. 7; Benkard, § 141 Rdnr. 3; Mes, § 141 Rdnr. 1).

  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZR 238/63

    Patentrechtliche Schadensersatzansprüche - Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03
    Ein Wirtschaftsprüfervorbehalt kam nicht in Betracht, da die Abnehmer selbst Patentverletzer sind (BGH GRUR 1966, 198- Plastikflaschen).
  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03
    Dem steht nicht entgegen, dass es in § 141 Satz 3 PatG "auf Kosten des Berechtigten... erlangt" heißt und der Benutzer einer offengelegten Patentanmeldung nicht in den Zuweisungsgehalt einer ausschließlichen Benutzerbefugnis eines anderen eingreift, weil das Patentgesetz ein positives Benutzungsrecht (§ 9 PatG) und ein Verbietungsrecht (§ 139 PatG) lediglich für die Zeit ab der Veröffentlichung der Patenterteilung vorsieht, die Benutzung einer offengelegten Patentanmeldung also nicht rechtswidrig ist (vgl. BGH, GRUR 1989, 411, 412 -Offenendspinnmaschine).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03
    Hierfür genügt, dass die Beklagte Ziffer 1 die angegriffenen Kupplungsorgane in Kenntnis des Klagepatents und in Kenntnis des Bestimmungslandes an die Beklagte Ziffer 2 in Deutschland geliefert hat und damit den inländischen Vertrieb bewusst und willentlich mitverursacht hat (vgl. BGH, GRUR 2002, 599 -Funkuhr).
  • BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98

    Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung

    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03
    Der Abnehmer muss die ihm gelieferte Vorrichtung so herrichten wollen, dass sie patentverletzend verwendet werden kann, ohne dass es (für den Unterlassungsanspruch und den Entschädigungsanspruch nach § 33 PatG, anders im Falle des Schadensersatzanspruchs s.u.) jedoch darauf ankommt, ob er diesen Willen später verwirklicht und den ihm angebotenen und gelieferten Gegenstand tatsächlich patentverletzend nutzt (vgl. BGH, GRUR 2001, 228, 231- Luftheizgerät).
  • BGH, 02.06.1981 - X ZB 17/80

    Erythronolid

    Auszug aus LG Mannheim, 16.01.2004 - 7 O 403/03
    Diese Auffassung entspricht dem Sinn und Zweck der Patentgesetzgebung, wie er in dem Urteil des Bundesgerichtshofs "..." (BGHZ 81, 1 = GRUR 1981, 734) beschrieben wurde.
  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16

    Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des

    2000, 458, 461 - Dämmstoffbahn; Urteil vom 13. Juni 2001 - 4 O 204/00, InstGE 1, 33 Rn. 7 - Mehrfachkontaktanordnung; LG Mannheim, Urteil vom 16. Januar 2004 - 7 O 403/03, juris Rn. 117; Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl., § 141 Rn. 9; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, 3. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 675; Fezer, MarkenR, 5. Aufl., § 14 Rn. 1034; Hülsewig, GRUR 2011, 673, 678; Meier-Beck, GRUR 1993, 1, 5; Nieder, Mitt.
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 37/15

    Patentverletzung: Befugnis des Patentlizenznehmers zur Erteilung von

    Vielmehr kann im Rahmen des Restschadensersatzanspruchs grundsätzlich auch der Verletzergewinn als auf Kosten des Schutzrechtsinhabers durch die Rechtsverletzung Erlangtes angesehen werden (str., wie hier LG Düsseldorf, Mitt 2000, 458, 461 - Dämmstoffbahn; LG Düsseldorf, InstGE 1, 33, 37 - Mehrfachkontaktanordnung, LG Mannheim, Urt. v. 16.01.2004, Az. 7 O 403/03, juris-Rn. 117; Meyer-Beck, GRUR 1993, 1, 5; Tilmann, Mitt. 282, 283; Nieder, Mitt. 2009, 540; Hülsewig, GRUR 2011, 673; Rinken in: Fitzner/Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 141 Rn. 40; a.A. Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 494; Kraßer/Ann, Patentrecht, 7. Aufl., § 35 Rn. 152).
  • LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 4b O 67/10

    Händler darf patentierte Magnetowiderstands-Sensoren mit einem Schichtsystem für

    Nach Ansicht der Kammer ist der Verletzte in der Berechnung des Restschadensersatzanspruches nicht auf die Methode der Lizenzanalogie beschränkt (vgl. LG Düsseldorf, Mitt 2000, 458 (461) - Dämmstoffbahn; LG Düsseldorf, InstGE 1, 33 (37) - Mehrfachkontaktanordnung, LG Mannheim, Urt. v. 16.01.2004, Az. 7 O 403/03, Tz. 117 - zitiert nach juris).
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