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   LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10 - (...) GmbH &, Co. KG ./. N. C. GmbH, N. GmbH   

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LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10 - (...) GmbH &, Co. KG ./. N. C. GmbH, N. GmbH (https://dejure.org/2011,5412)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18.02.2011 - 7 O 100/10 - (...) GmbH &, Co. KG ./. N. C. GmbH, N. GmbH (https://dejure.org/2011,5412)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 7 O 100/10 - (...) GmbH &, Co. KG ./. N. C. GmbH, N. GmbH (https://dejure.org/2011,5412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines besonderen Gerichtsstands einer unerlaubten Handlung für einen Entschädigungsanspruch nach § 33 Patentgesetz (PatG); Geltendmachung eines Patents im Wege der Klageerweiterung in einem nach § 148 Zivilprozessordnung (ZPO) ausgesetzten Rechtsstreits; Beurteilung ...

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Deliktsklagen - Anwendung von Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO in besonderen Rechtsbereichen - Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums - Gewerbliche Schutzrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung eines besonderen Gerichtsstands einer unerlaubten Handlung für einen Entschädigungsanspruch nach § 33 Patentgesetz ( PatG ); Geltendmachung eines Patents im Wege der Klageerweiterung in einem nach § 148 Zivilprozessordnung ( ZPO ) ausgesetzten Rechtsstreits; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    FRAND-Erklärung, Orange-Book-Standard

  • juve-verlag.at (Pressemeldung, 18.02.2011)

    Patent-Prozessserie: IPCom ./. Nokia

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    NOKIA wird die Nutzung von UMTS-Patent in Handys untersagt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (37)

  • LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 7 O 182/08
    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Das dem hiesigen Rechtsstreit zugrundeliegende Patent EP 1 841 268 (im Folgenden: Klagepatent , Anlage B7) wurde durch Schriftsatz vom 04.02.2010, bei Gericht eingegangen am 05.02.2010, im Wege der Klageerweiterung in dem durch Beschluss der Kammer vom 18.12.2009 ausgesetzten Rechtsstreit betreffend die Verletzung des deutschen Teils des Patents EP 1 186 189, Az.: 7 O 182/08, geltend gemacht.

    Die Beklagten erhoben mit Schriftsatz vom 26.02.2010 (vgl. Anlage K 72 zum Verfahren 7 O 182/08 mit dt. Übersetzung, dort S.12) vor dem Tribunale di Milano in Italien eine negative Feststellungsklage, die auf Feststellung der Nichtverletzung "des italienischen und deutschen Teils der am 15. Februar 2000 angemeldeten europäischen Patentanmeldung oder - sofern dies im Verlauf der vorliegenden Verhandlungen erteilt wird - des Europäischen Patents Nr. 1 841 268" durch die Mobiltelefone X und Y oder andere nach dem UMTS Standard arbeitende Telefone der Beklagten gerichtet war.

    Die Geltendmachung des Klagepatents im Wege der Klageerweiterung im ausgesetzten Verfahren 7 O 182/08 sei nicht nur zulässig, sondern wegen § 145 PatG geboten gewesen.

    Die Klägerin habe das neue Klagepatent nicht im Wege der Klageerweiterung im ausgesetzten Verfahren 7 O 182/08 geltend machen können.

    Im Ergebnis geht ferner die Argumentation der Beklagten fehl, die Klägerin habe deshalb nicht die ihr nach Art. 30 Nr. 1 EuGVVO obliegenden Maßnahmen getroffen, weil sie die Klageerweiterung in dem ausgesetzten Verfahren 7 O 182/08 vorgenommen habe.

    Insoweit hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsauffassung auch für die vorliegende Konstellation im Ergebnis fest (vgl. Kammerbeschluss vom 23.10.2009, Az.: 7 O 125/09, II. 1 c) bb) bei juris = InstGE 11, 215 ff. sowie Kammerbeschluss vom 18.12.2009, Az.: 7 O 182/08), weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsausführungen der Beklagten zum französischen Recht zutreffend sind.

    (3) Auch wenn man das auf die Einräumung der Lizenz anwendbare Recht nach dem Vertragsstatut gem. Art. 27 und Art. 28 EGBGB bestimmt, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, weil auch danach kein französisches Recht anwendbar ist (vgl. Kammerbeschluss vom 23.10.2009, Az.: 7 O 125/09, II. 1 c) bb) bei juris = InstGE 11, 215 ff. sowie Kammerbeschluss vom 18.12.2009, Az.: 7 O 182/08).

  • LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08

    Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Das Klagepatent lässt dabei offen, ob in die Zugriffsschwellwertauswertung neben den nach Merkmal 2 c) übermittelten Zugriffsschwellwertbits weitere Parameter wie der Skalenfaktor s i einfließen (vgl. insoweit bereits Kammer, Urteil vom 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08, juris, bei I. 2. b) zum Stammpatent, insoweit in InstGE 11, 9 nicht veröffentlicht).

    bb) Soweit durch die FRAND-Erklärung der B GmbH statt eines positiven Nutzungsrechts jedenfalls eine negative Lizenz in Form eines Verbotsverzichts eingeräumt worden sein sollte, wäre diese aufgrund des auch insoweit anzuwendenden deutschen Rechts jedenfalls ebenso wenig sukzessionsfest (vgl. insoweit Kammerurteil v. 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08, = InstGE 11, 9 ff.; Fezer/Koos, aaO, Rn. 989).

    Soweit die Beklagten einwenden, die Klägerin gehe vorliegend aus einem "Hinterhaltspatent" vor und sei deshalb an der Durchsetzung des Patents gehindert, verweist die Kammer ebenso auf das Kammerurteil vom 27.02.2009 (Az.: 7 O 94/08, bei III.1., veröffentlicht bei juris) wie hinsichtlich des auch vorliegend nicht durchgreifenden Einwands, die Geltendmachung der Patentansprüche sei insgesamt unverhältnismäßig (aaO, bei III.2.c).

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09

    Lizenzvertrag: Verpflichtung zum Vertragsabschluss auf Grund eines Vorvertrages;

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim OLG Karlsruhe anhängigen Berufungsverfahren 6 U 66/09 (zum Urteil des Landgerichts Mannheim im Verfahren 2 O 1/07) auszusetzen.

    Der Klägerin fehle das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, weil sie in dem beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängigen Rechtsstreit Az.: 6 U 66/09 als Nebenintervenientin behaupte, Vertragspartner eines Lizenzvertrages mit den Beklagten zu sein, der unter anderem auch das Klagepatent bzw. dessen Stammpatent und verbundene Schutzrechte zum Gegensand habe.

    Der Rechtsstreit war auch nicht im Hinblick auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 66/09) auszusetzen, der zwischen der B GmbH und der Beklagten zu 1) über die Frage des Abschlusses eines Vorvertrages zwischen den dortigen Parteien geführt wird und für den hiesigen Rechtsstreit nicht vorgreiflich ist (vgl. oben bei II.1.c).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Hinsichtlich der von § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZPO geforderten bestimmten Angabe des Interesses des Nebenintervenienten entspricht es ständiger Rechtsprechung (so schon das Reichsgericht, Urteil vom 14.06.1921 - II 576/20 - RGZ 102, 276; Urteil vom 26.04.1929 - VII 645/28 - RGZ 124, 142; BGH, Urteil vom 10.03.1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537; Urteil vom 16.01.1997 - I ZR 208/94 - NJW 1997, 2385), dass hierfür alleine die Angabe, es sei der Streit verkündet worden (z. B. durch die Aufnahme der Worte "Streitverkündete" im Rubrum des Schriftsatzes) ausreicht.

    Diesem zwingenden Schluss von der Angabe einer vorangegangenen Streitverkündung im Beitrittsschriftsatz als Erfüllung des formellen Kriteriums des § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZPO auf das Vorliegen auch des materiellen Interesses nach § 71 Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht es, dass der Bundesgerichtshof (Urteil vom 16.01.1997, a.a.O.) - nach der Feststellung, dass der Nebenintervenient sein Beitrittsinteresse durch die Bezeichnung seiner Stellung in der Rechtsmittelschrift als "Streitverkündeter" bestimmt genug angegeben hat - nicht etwa davon unabhängig in einer zweiten Stufe auch die materielle Existenz des behaupteten rechtlichen Interesses prüft.

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09

    Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    aa) Einerseits war den Beklagten im Tenor keine konkrete Vorgabe hinsichtlich der von ihnen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ergreifenden Mittel zu machen, sondern es war sich an den Wortlaut des § 140a Abs. 3 PatG zu halten, der als Tenor unter Berücksichtigung der Maßstäbe nach der Entscheidung "P-Vermerk" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 69-82) auch hinreichend bestimmt ist (vgl. Urteil der Kammer vom 23.04.2010 - 7 O 145/09 - GRUR-RR 2011, 49, 53 zum Rückruf).

    bb) Andererseits war dem Gesetzeswortlaut (in Ansehung der "Vertriebswege") folgend klarzustellen, dass Gegenstände, die sich bei privaten oder gewerblichen Endabnehmern befinden, vom Tenor nicht erfasst werden (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 23.04.2010 - 7 O 145/09 - GRUR-RR 2011, 49, 53).

  • LG Mannheim, 23.10.2009 - 7 O 125/09

    Gebrauchsmusterschutz: Anwendbares Recht für eine auf der Grundlage einer

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Insoweit hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsauffassung auch für die vorliegende Konstellation im Ergebnis fest (vgl. Kammerbeschluss vom 23.10.2009, Az.: 7 O 125/09, II. 1 c) bb) bei juris = InstGE 11, 215 ff. sowie Kammerbeschluss vom 18.12.2009, Az.: 7 O 182/08), weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsausführungen der Beklagten zum französischen Recht zutreffend sind.

    (3) Auch wenn man das auf die Einräumung der Lizenz anwendbare Recht nach dem Vertragsstatut gem. Art. 27 und Art. 28 EGBGB bestimmt, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, weil auch danach kein französisches Recht anwendbar ist (vgl. Kammerbeschluss vom 23.10.2009, Az.: 7 O 125/09, II. 1 c) bb) bei juris = InstGE 11, 215 ff. sowie Kammerbeschluss vom 18.12.2009, Az.: 7 O 182/08).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung Orange-Book-Standard (Urt. v. 06.05.2009 - KZR 39/06) aufgestellten Voraussetzungen, unter denen der aus einem Patent in Anspruch genommene Beklagte dem Unterlassungsbegehren des klagenden Patentinhabers den Einwand der Zwangslizenz entgegenhalten kann, müssen vom Beklagten auch dann erfüllt werden, wenn das Klagepatent für einen durch mehrere Marktteilnehmer geschaffenen Standard essentiell ist.

    Aus Sicht der Kammer sind die Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Lizenzanspruchs nicht dargetan, insbesondere die auch auf den vorliegenden Fall anwendbaren Kriterien, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Orange-Book-Standard (Urteil v. 06.05.2009 - KZR 39/06 = GRUR 2009, 694) aufgestellt hat, nicht erfüllt, weshalb die Klägerin ihren Unterlassungsanspruch durchsetzen kann.

  • EuGH, 10.02.2009 - C-185/07

    EIN GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS KANN ES EINER PERSON NICHT VERBIETEN, EINEN

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Es kann somit offen blieben, ob das vor dem Tribunale di Milano angestrengte Verfahren überhaupt denselben Anspruch im Sinne von Art. 27 Abs. 1 EuGVVO betrifft, wobei der Begriff des Anspruchs i.S.d. autonom auszulegenden Vorschrift nicht mit dem Streitgegenstandsbegriff nach deutschem zivilprozessualen Verständnis identisch ist (für eine vergleichbare Konstellation verneinend LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402 ff.), und ob möglicherweise mangels Kognitionsbefugnis des italienischen Gerichts hinsichtlich einer Verletzung über den deutschen Teil eines Europäischen Patents im Hinblick auf Art. 6 EMRK ein Fall so evidenter Unzuständigkeit des Tribunale di Milano vorliegt, dass eine Aussetzung ungeachtet der Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft etabliert hat (vgl. EuGH 9.12.2003 C-116/02, EuZW 2004, 2004, 188; EuGH Urt. v. 27.04.2004 C-159/02 - Turner/Grovit , IPRax 2004, 425; EuGH SchiedsVZ 2009, 120), zu unterbleiben hätte (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2795).
  • EuGH, 27.04.2004 - C-159/02

    Turner

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Es kann somit offen blieben, ob das vor dem Tribunale di Milano angestrengte Verfahren überhaupt denselben Anspruch im Sinne von Art. 27 Abs. 1 EuGVVO betrifft, wobei der Begriff des Anspruchs i.S.d. autonom auszulegenden Vorschrift nicht mit dem Streitgegenstandsbegriff nach deutschem zivilprozessualen Verständnis identisch ist (für eine vergleichbare Konstellation verneinend LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402 ff.), und ob möglicherweise mangels Kognitionsbefugnis des italienischen Gerichts hinsichtlich einer Verletzung über den deutschen Teil eines Europäischen Patents im Hinblick auf Art. 6 EMRK ein Fall so evidenter Unzuständigkeit des Tribunale di Milano vorliegt, dass eine Aussetzung ungeachtet der Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft etabliert hat (vgl. EuGH 9.12.2003 C-116/02, EuZW 2004, 2004, 188; EuGH Urt. v. 27.04.2004 C-159/02 - Turner/Grovit , IPRax 2004, 425; EuGH SchiedsVZ 2009, 120), zu unterbleiben hätte (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2795).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 37/08

    Abweisung der Klage betreffend die Verletzung eines Patents für ein Verfahren und

    Auszug aus LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10
    Davon abzuschichten ist die umstrittene Frage, ob die durch die Streitverkündung ausgelöste und über § 74 Abs. 3 ZPO vermittelte Gefahr der Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO für sich alleine für die Bejahung des nach § 66 Abs. 1 ZPO geforderten und nach § 71 Abs. 1 S. 2 ZPO im Zwischenstreit glaubhaft zu machenden rechtlichen Interesses ausreicht (so Zöller/ Vollkommer , ZPO, 28. Auflage 2010, § 66 Rdnr. 8; Musielak/ Weth , ZPO, 7. Auflage 2009, § 74 Rdnr. 2; OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2004 - 22 W 27/04 - OLGR Köln 2005, 219; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2010 - I-2 U 37/08 - zitiert nach Juris) oder ob auch hierfür ein weitergehendes rechtliches Interesse glaubhaft zu machen ist (so z. B. Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage 2010, § 66 Rdnr. 5).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 153/06

    Reifen Progressiv

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

  • EuGH, 11.06.1987 - 14/86

    Pretore di Salò / X

  • OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04

    Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 222/92

    Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2006 - 8 U 218/05

    Europäischer Zivilprozess: Internationale Erfüllungsortszuständigkeit deutscher

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 220/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung des Kommanditisten durch Übernahme oder

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • OLG Karlsruhe, 25.02.1987 - 6 U 32/86
  • LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4b O 218/08
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

  • KG, 26.02.2002 - 5 W 85/01

    Gesamtschuldnerische Kostenhaftung bei einer Verurteilung mehrerer zu einem

  • RG, 27.04.1907 - V 434/06

    Hypothek zugunsten eines Dritten.

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • RG, 14.06.1921 - II 567/20

    Nebenintervention. Protokollanlage

  • RG, 26.04.1929 - VII 645/28

    1. Muß das Reichsgericht die Parteien hören, bevor es seine Absicht erklärt, ohne

  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

  • LG Mannheim, 07.04.2009 - 2 O 1/07

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einem Vertragsangebot zwecks Abschluss

  • LG Düsseldorf, 11.07.2019 - 4c O 39/16

    Amgen gegen Sanofi

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Düsseldorf, Urt. v. 30. Oktober 2014, 4a O 92/13; LG Mannheim, Urt. v. 18. Februar 2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11

    Europäisches Patent: Berücksichtigung der Patenthistorie im Verletzungsprozess,

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18.02.2011 (Az. 7 O 100/10) wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18.02.2011 (Az. 7 O 100/10) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 7/15

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Rauchartikel mit

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10, zitiert nach Juris).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Mit Urteil vom 18.02.2011 verurteilte das Landgericht Mannheim, Az. 7 O 100/10, die Streithelferin zu 2) wegen Verletzung des Klagepatents durch den Vertrieb von UMTS-fähigen Mobilfunkgeräten zur Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung, Rückruf, Entfernung, Vernichtung und zum Schadenersatz (Anlage K 11).
  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 28/16

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Mit Urteil vom 18.02.2011 verurteilte das Landgericht Mannheim, Az. 7 O 100/10, die Streithelferin zu 2) wegen Verletzung des Klagepatents durch den Vertrieb von UMTS-fähigen Mobilfunkgeräten zur Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung, Rückruf, Entfernung, Vernichtung und zum Schadenersatz (Anlage K 11).
  • LAG Bremen, 13.11.2013 - 2 Sa 42/13

    Verjährung des Anspruchs auf Verzugslohn nach Verweigerung der Beschäftigung des

    Die herrschende Meinung interpretiert § 249 Abs. 2 ZPO so, dass schlechthin alle Klagerweiterungen hiervon erfasst werden (BAG vom 12.12.2000 und 09.07.2008 - aaO; KG Berlin Urteil vom 03.02.2003 - Az.: 8 U 387/01 - juris; Thomas/Putzo ZPO § 248 Rz. 6; Baumbach/Lauterbach ZPO § 249 Anm. 6; MünchKomm ZPO § 249 , Rn. 19; anderer Auffassung: LG Mannheim Urteil vom 18.02.2011 - Az.: 7 O 100/10 - juris, das das Einbringen neuer Streitgegenstände ins ausgesetzte Verfahren von § 249 Abs. 2 ZPO ausnimmt).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14

    Automatisierte Flammpunktprüfung

    Für die hier vorliegende Fallkonstellation kann auch dahinstehen, ob der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch für Entschädigungsansprüche gilt (verneinend: Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, 2016, Kap. D., Rn. 9; bejahend: LG Mannheim, Urt. v. 18.02.2011, Az.: 7 O 100/10, S. 17, zitiert nach BeckRS 2011, 04156).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2011 - 6 U 29/11

    Zwangsvollstreckung: Interessenabwägung im Zusammenhang mit der Frage der

    (Vernichtungstenor) des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 18.02.2011 (Az. 7 O 100/10) gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
  • LG Mannheim, 28.02.2014 - 2 O 53/12

    Schutzbereich des Patents: Auslegung des Patentanspruchs durch Heranziehung von

  • LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 92/13

    Materialienplatzierung in Knochen

  • LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 114/13

    Knochenbruchbehandlung

  • LG Hamburg, 13.07.2023 - 327 O 69/22
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