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   LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16   

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https://dejure.org/2017,23144
LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16 (https://dejure.org/2017,23144)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18.05.2017 - 10 O 14/16 (https://dejure.org/2017,23144)
LG Mannheim, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 10 O 14/16 (https://dejure.org/2017,23144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs von einem VW Golf mit einem Dieselmotor wegen Einbaus einer fehlerhaften Abgassoftware; Mangelhaftigkeit des erworbenen Pkw zum Zeitpunkt der Übergabe hinsichtlich Beschaffenheit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 323 Abs 5 BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 440 BGB
    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach Kauf eines vom sog. VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Hat der Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrags eine Täuschungshandlung begangen, so ist in der Regel davon auszugehen, dass die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist (BGH NJW 07, 835; 08, 1371; so bereits BGHZ 46, 242, 246 zu § 634 Abs. 2 BGB a.F.).

    Dies gilt insbesondere, aber nicht nur dann, wenn die Nacherfüllung durch den Verkäufer selbst oder unter dessen Anleitung im Wege der Mängelbeseitigung erfolgen soll (BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2006 - V ZR 249/05 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass beim Verbrauchsgüterkauf das Setzen einer Frist gemäß § 323 BGB bei richtlinienkonformer Auslegung ohnehin nicht erforderlich ist, sondern nur eine angemessene Frist bis zur Ausübung der Gewährleistungsrechte abgewartet werden muss (BGH, NJW 2010, 1448; NJW 2011, 3435).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Die Frage der Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung, hier also der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bei Gefahrübergang, beurteilt sich aus objektiver Sicht des Käufers zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (vgl. BGH, MDR 2011, 1159).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass beim Verbrauchsgüterkauf das Setzen einer Frist gemäß § 323 BGB bei richtlinienkonformer Auslegung ohnehin nicht erforderlich ist, sondern nur eine angemessene Frist bis zur Ausübung der Gewährleistungsrechte abgewartet werden muss (BGH, NJW 2010, 1448; NJW 2011, 3435).
  • LG Krefeld, 14.09.2016 - 2 O 83/16

    Erheblicher Fahrzeugmangel bei softwaregesteuerter Täuschung über die Abgaswerte

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Insoweit waren aus objektiver Käufersicht negative Auswirkungen auf andere Parameter des Fahrzeugs und seinen Marktpreis ernstlich zu befürchten (vgl. LG Hagen, a.a.O.; LG Oldenburg, Urt. v. 01.09.2016 - 16 O 97/16; LG Krefeld, Urt. v. 14.09.2016 - 2 O 83/16 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80

    Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Auch ein Fall der vorübergehenden objektiven, der endgültigen Unmöglichkeit gleichzusetzenden Unmöglichkeit, die das Erreichen des Vertragszwecks in Frage gestellt und ein Festhalten am Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts des Hindernisses unzumutbar gemacht hätte (vgl. BGHZ 83, 197), liegt hier jedenfalls im Hinblick auf die fehlende Funktionsbeeinträchtigung des Fahrzeugs und die von Seiten des KBA und der Herstellerin gemäß dem Maßnahmenplan zeitnah angestrebte Nachbesserungslösung nicht vor.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Zwar kann die "mosaikartige" Zusammenrechnung des innerhalb einer arbeitsteiligen Organisation bei verschiedenen Personen vorhandenen Wissens nach der Rechtsprechung genügen, um den Vorwurf der Arglist zu begründen (BGH v. 8.12.1989 - V ZR 246/87, Rn. 16; Schilken in Staudinger, BGB (2014) § 166, Rn. 6).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Dass diese dem streitgegenständlichen Fahrzeug rein formell anhaftenden rechtlichen Bezüge auch Auswirkungen auf die tatsächliche Gebrauchstauglichkeit haben, steht in Zeiten gesteigerten Umweltbewusstseins (vgl. hierzu die Ausführungen zum Mangelbegriff in BGHZ 132, 55 ff.) und drohender Fahrverbote für stickoxidlastige Dieselfahrzeuge in Großstädten, die gemäß § 47 Abs. 2 BImschG zum Erlass von emissionsschutzrechtlichen Aktionsplänen im Hinblick auf die Einhaltung von Grenzwerten u.a. für Stickstoffdioxid verpflichtet sind (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2005 - 16 K 1120/05; OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 - 8 A 2751/09 - zitiert nach Juris), außer Frage.
  • VG Stuttgart, 22.05.2005 - 16 K 1120/05

    Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Dass diese dem streitgegenständlichen Fahrzeug rein formell anhaftenden rechtlichen Bezüge auch Auswirkungen auf die tatsächliche Gebrauchstauglichkeit haben, steht in Zeiten gesteigerten Umweltbewusstseins (vgl. hierzu die Ausführungen zum Mangelbegriff in BGHZ 132, 55 ff.) und drohender Fahrverbote für stickoxidlastige Dieselfahrzeuge in Großstädten, die gemäß § 47 Abs. 2 BImschG zum Erlass von emissionsschutzrechtlichen Aktionsplänen im Hinblick auf die Einhaltung von Grenzwerten u.a. für Stickstoffdioxid verpflichtet sind (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2005 - 16 K 1120/05; OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 - 8 A 2751/09 - zitiert nach Juris), außer Frage.
  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16
    Hat der Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrags eine Täuschungshandlung begangen, so ist in der Regel davon auszugehen, dass die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist (BGH NJW 07, 835; 08, 1371; so bereits BGHZ 46, 242, 246 zu § 634 Abs. 2 BGB a.F.).
  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers;

  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

  • OLG Stuttgart, 25.04.2017 - 6 U 146/16

    Außerordentliche Kündigung und/oder Anfechtung eines Pkw-Leasingvertrages:

  • LG Kiel, 08.01.2019 - 12 O 272/18

    Gebrauchtwagenkauf: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Haftung des

    Die voraussichtliche Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (ebenso für einen VW Golf mit Dieselmotor LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, juris; LG Krefeld, Urteil vom 04. Oktober 2017 - 2 O 19/17 -, juris; LG Mannheim, Urteil vom 18. Mai 2017 - 10 O 14/16 -, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 15.06.2018 - 18 O 357/17
    Dies entspricht, auch wenn gelegentlich Fahrzeuge mit einer deutlich höheren Laufleistung gefunden werden dürften, dem zugrunde zu legenden Durchschnittswert, den andere Gerichte in vergleichbaren Fällen herangezogen haben (vergleiche etwa LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, 3 O 252/16; LG Mannheim, Urteil vom 18.05.2017, 10 O 14/16, jeweils mwN, zitiert jeweils nach juris).
  • LG Köln, 18.09.2019 - 18 O 439/18
    Mit dem Landgericht Kleve (Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 72, juris) und dem Landgericht Mannheim (Urteil vom 18. Mai 2017 - 10 O 14/16 -, Rn. 49, juris) schätzt das Gericht die zu erwartende Gesamtlaufleistung gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km.
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