Rechtsprechung
   LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23517
LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18 (https://dejure.org/2020,23517)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21.08.2020 - 2 O 149/18 (https://dejure.org/2020,23517)
LG Mannheim, Entscheidung vom 21. August 2020 - 2 O 149/18 (https://dejure.org/2020,23517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 PatG, Art 2 § 5 IntPatÜbkG
    Patentrechtsschutz: Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung im Vindikationsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übergang der Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung vom grundsätzlich beweisbelasteten Kläger auf den Beklagten im Vindikationsprozess; Anspruch auf Abtretung eines Anteils an mehreren parallelen Patentanmeldungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung im Vindikationsprozess

  • morgenweb.de (Pressemeldung, 22.08.2020)

    Patentstreit: Pharmakonzern unterliegt im Verfahren, Uniklinik gewinnt

  • apotheke-adhoc.de (Pressemeldung, 21.08.2020)

    Patentstreit: Uni gewinnt gegen Pharmafirma

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Molecular Insight Pharmaceuticals ./. Universität Heidelberg: Klage abgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei Doppelerfindungen im Patentrecht

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung, 21.08.2020)

    Gericht entscheidet Streit um Patente zugunsten der Uni Heidelberg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beweislast bei sogenannter Doppelerfindung - Entscheidung im Rechtsstreit Molecular Insight Pharmaceuticals ./. Universität Heidelberg

  • morgenweb.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.07.2020)

    Streit um Mittel gegen Prostatakrebs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Im Vindikationsprozess geht die Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung nur dann vom grundsätzlich beweisbelasteten Kläger auf den Beklagten über, wenn der Kläger im Besitz des streitigen Erfindungsgedankens war und vor der Einreichung der Anmeldung zwischen den Parteien mündliche oder schriftliche Erörterungen über die Auswertung der Erfindung unter aktiver Beteiligung des Beklagten im Sinne eines Dialogs stattgefunden haben (Fortführung von BGH, Urt. v. 15. Mai 2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823 - Schleppfahrzeug und BGH, Urt. v. 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76, GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung).(Rn.168).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt es im Vindikationsprozess grundsätzlich dem Kläger, den Einwand der Doppelerfindung auszuräumen (BGH GRUR 1979, 145 (148) - Aufwärmvorrichtung ).

    Sind beide Voraussetzungen erfüllt, so hat der Beklagte die Umstände, aus denen die behauptete Doppelerfindung hergeleitet werden soll, eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 2001, 823 (825) - Schleppfahrzeug ) und gegebenenfalls auch zu beweisen (BGH GRUR 1979, 145 (148) - Aufwärmvorrichtung ).

  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Im Vindikationsprozess geht die Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung nur dann vom grundsätzlich beweisbelasteten Kläger auf den Beklagten über, wenn der Kläger im Besitz des streitigen Erfindungsgedankens war und vor der Einreichung der Anmeldung zwischen den Parteien mündliche oder schriftliche Erörterungen über die Auswertung der Erfindung unter aktiver Beteiligung des Beklagten im Sinne eines Dialogs stattgefunden haben (Fortführung von BGH, Urt. v. 15. Mai 2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823 - Schleppfahrzeug und BGH, Urt. v. 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76, GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung).(Rn.168).

    Sind beide Voraussetzungen erfüllt, so hat der Beklagte die Umstände, aus denen die behauptete Doppelerfindung hergeleitet werden soll, eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 2001, 823 (825) - Schleppfahrzeug ) und gegebenenfalls auch zu beweisen (BGH GRUR 1979, 145 (148) - Aufwärmvorrichtung ).

  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 6 U 161/16

    Rohrleitungsprüfung - Übertragung ausländischer Arbeitnehmererfindungs- und

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Zwar ist die Vindikation eines ausländischen Schutzrechts nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der sich die Kammer anschließt, grundsätzlich nach dem jeweiligen Schutzlandstatut zu beurteilen (OLG Karlsruhe GRUR 2018, 1030 (1031)).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Ferner muss auch nicht darüber entschieden werden, ob der Beweisantrag deshalb unerheblich ist, weil er erkennbar lediglich die Ausforschung von Tatsachen bezweckt (vgl. dazu BVerfG NJW 2009, 1585 (1586) Rdnr. 26).
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Dies gilt erst recht dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - pauschal die Vorlage ganzer Urkundensammlungen oder Dokumentationen beantragt wird (BGH WM 2014, 1379 (1381)).
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Zwar kann es sich bei einem solchen Nutzungsrecht - ähnlich wie beim Eigentum (BGH NJW 1958, 1293) - grundsätzlich um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO handeln.
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    In einem solchen Fall scheidet jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2007, 1333 (1334)) eine Urkundenvorlegung regelmäßig aus.
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Zwar weist die Klägerin im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ein Drittrechtsverhältnis Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, wenn dieses Drittrechtsverhältnis auch für die Rechtsbeziehungen der Parteien von Bedeutung ist (BGH NJW 1993, 2539 (2540) mit weiteren Nachweisen; in der Literatur wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überwiegend abgelehnt, vgl. nur Zöller/ Greger , aaO, § 256 Rdnr. 3b).
  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03

    Schneidbrennerstromdüse

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Der von der Klägerin hilfsweise verfolgte Antrag auf Einräumung einer Mitinhaberschaft am Anteil der Beklagten an den Streitanmeldungen, welcher im Klageantrag I als Minus enthalten ist (BGH GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse ), ist zulässig (hierzu nachfolgend unter I.), hat aber in der Sache ebenfalls keinen Erfolg (hierzu nachfolgend unter II.).
  • BayObLG, 03.05.1979 - BReg. 2 Z 60/78

    Ein Miteigentümer kann auch - bis zur Höhe seines Anteils Bruchteile des

    Auszug aus LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18
    Hierzu bedarf es nicht der Mitwirkung der anderen Teilhaber (BayObLGZ 1979 122 (125)).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

  • BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht