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   LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09   

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LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09 (https://dejure.org/2010,10075)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23.04.2010 - 7 O 145/09 (https://dejure.org/2010,10075)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23. April 2010 - 7 O 145/09 (https://dejure.org/2010,10075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung eines schuldrechtlichen Prozessvertrags innerhalb eines von den Parteien ausländischem Recht unterstellten Lizenzvertrags nach dem Verfahrensrecht des Gerichtsortes; Bindung eines Rechtsnachfolgers in ein Patent an eine "covenant not to sue"-Klausel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 49
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.03.1978 - III ZR 99/76

    Bindung des Rechtsnachfolgers an Schiedsklausel

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    a) Zwar herrscht in Schrifttum und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger an die gängigsten Prozessverträge - Schiedsvereinbarungen und Zuständigkeitsvereinbarungen - gebunden sind (für viele Geimer , Internationales Zivilprozessrecht, 5. Auflage 2005, Rn. 3816 u. 1723 m.w.N.), allerdings beziehen sich die hierzu ergangenen Entscheidungen allesamt auf Zessionare schuldrechtlicher Ansprüche aus Verträgen, die entweder eine Schiedsklausel (BGH, Urt. v. 02.03.1978 - III ZR 99/76 - NJW 1978, 1585; BGH, Urt. v. 20.03.1980 - III ZR 151/79 - NJW 1980, 2022; BGH; Urt. v. 13.01.2005 - III ZR 265/03 - NJW 2005, 1125), eine Prorogation (BayObLG, Beschluss v. 11.04.2001, 4 Z AR 29/01 - NJW-RR 2002, 359) oder tatsächlich ein pactum de non petendo (BGH, Beschluss v. 26.04.2002 - BLw 32/01 - VIZ 2002, 528) zum Gegenstand hatten.

    Begründet wurde dies nicht, wie zu erwarten gewesen wäre, mit § 404 BGB, sondern unter Berufung auf das Reichsgericht damit, dass der jeweils abgetretene Anspruch schon mit der (damals) Schiedsklausel belastet gewesen sei, sodass er nur eingeschränkt um die Klagbarkeit gegenüber der Vertragspartei habe übertragen werden können (BGH, Urt. v. 02.03.1978, a.a.O.).

  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    Anlass für die Einfügung des Absatzes 3 war die Entscheidung des BGH vom 23.03.1982 (KZR 5/81 - GRUR 1982, 411 - Verankerungsteil), in der der Bundesgerichtshof die Auffassung vertrat, dass eine vom ehemaligen Patentinhaber eingeräumte schuldrechtliche Lizenz nicht auch den Erwerber des Schutzrechtes binde.

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Urteil v. 23.03.1982 (GRUR 1982, Seite 411 ff. - "Verankerungsteil") entschieden, dass eine an einem Patent erteilte einfache Nutzungserlaubnis im Regelfall schuldrechtlicher Natur ist und daher den Erwerber des Patents nicht verpflichtet.".

  • LG Berlin, 14.10.2008 - 7 O 92/08
    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    b) Für in der Zeit vor dem 01.09.2008 in die Vertriebswege gelangte Erzeugnisse besteht ein Anspruch auf Rückruf aus den Vertriebswegen in einem § 140a Abs. 3 S. 1 PatG entsprechenden Umfang nach §§ 139 Abs. 2 PatG, 249 Abs. 1 BGB als Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution bzw. als verschuldensunabhängiger Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB analog (vgl. Urteil der Kammer vom 13.11.2009 - 7 O 92/08 - unveröffentlicht).
  • LG Mannheim, 25.07.2003 - 7 O 319/00

    Patentverletzungsverfahren: Urteilsergänzungsantrag wegen Nichteingehens auf die

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    Die Kammer geht deshalb weiterhin (vgl. Kammer, Urt. v. 25.7.2003 - 7 O 319/00, juris) davon aus, dass es in ihrem Ermessen liegt, ob sie geltend gemachte Merkmale von Unteransprüchen zur Konkretisierung des Verletzungsgegenstandes mit "insbesondere" in die Urteilsformel aufnimmt oder nicht.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    Den Beklagten war darüber hinaus im Tenor keine konkrete Vorgabe hinsichtlich der von ihnen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ergreifenden Mittel zu machen, sondern es war sich an den Wortlaut des § 140a Abs. 3 PatG zu halten, der unter Berücksichtigung der Maßstäbe nach der Entscheidung "P-Vermerk" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 69-82) auch hinreichend bestimmt ist.
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    Hierbei kann die Kammer dahinstehen lassen, ob es sich bei dem Verfahren nach Chapter 7 ( Liquidation under the Bankruptcy Code ) um ein nach § 343 Abs. 1 InsO anerkennungsfähiges Insolvenzverfahren handelt, insbesondere ob der nach § 362 Bankruptcy Code (B.C.) mit Einreichung des Insolvenzantrages eintretende "automatic stay" auch für Aktiv prozesse des Schuldners gilt, was angesichts des Wortlautes der Norm (jeweils "against the debtor" ) zweifelhaft erscheint (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 13.10.2009 - X ZR 79/06 - NZI 2009, 859 im Rahmen eines "Reorganization" -Verfahren nach Chapter 11).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    Der Fachmann orientiert sich also an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck eines Merkmals, womit der technische Sinn der in der Patentschrift benutzte Worte und Begriffe - nicht die philologische oder logisch wissenschaftliche Begriffsbestimmung - entscheidend, die Patentschrift gleichsam ihr eigenes Lexikon darstellt (BGHZ 150, 149, 156 - Schneidmesser I; BGH, Urt. v. 02.03.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 180/88

    Anmeldezeitraum von Ansprüchen zur Invaliditätsentschädigung - Zulässigkeit der

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    Sie führen grundsätzlich mangels Klagbarkeit zur Unzulässigkeit der Klage (BGH, Urt. v. 14.06.1998 - IV a ZR 180/88 - NJW-RR 1989, 1048).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1987 - 6 U 32/86
    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    c) Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die ebenfalls als Ausnahmevorschrift gestaltete Regelung des § 15 Abs. 3 PatG, der die Sukzessionsfestigkeit von Lizenzen anordnet, nicht auf ein pactum de non petendo wie im vorliegenden Fall anwendbar (h.M., u. a. Ullmann in Benkard, PatG, 10. Auflage 2006, § 15 Rn. 111; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.02.1987 - 6 U 32/86, GRUR-Int. 1987, 788 - Offenendspinnmaschinen).
  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 87/58

    italienische Handschuhehe - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im Internationalen

    Auszug aus LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
    Um allerdings auch dem deutschen Sachrecht nicht geläufige ausländische Lebenssachverhalte angemessen erfassen zu können, ist eine kollisionsnormgerechte Auslegung vonnöten (vgl. Siehr , a.a.O., § 49 II 4), die der Bundesgerichtshof (Urt. v. 19.12.1958 - IV ZR 87/58 - NJW 1959, 717) wie folgt umschreibt:.
  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

  • BGH, 20.03.1980 - III ZR 151/79

    Ermittlung ausländischen Rechts durch das Gericht

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 62/79

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung des Baus von

  • BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01

    Gerichtsstandvereinbarungen

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    aa) Einerseits war den Beklagten im Tenor keine konkrete Vorgabe hinsichtlich der von ihnen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ergreifenden Mittel zu machen, sondern es war sich an den Wortlaut des § 140a Abs. 3 PatG zu halten, der als Tenor unter Berücksichtigung der Maßstäbe nach der Entscheidung "P-Vermerk" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 69-82) auch hinreichend bestimmt ist (vgl. Urteil der Kammer vom 23.04.2010 - 7 O 145/09 - GRUR-RR 2011, 49, 53 zum Rückruf).

    bb) Andererseits war dem Gesetzeswortlaut (in Ansehung der "Vertriebswege") folgend klarzustellen, dass Gegenstände, die sich bei privaten oder gewerblichen Endabnehmern befinden, vom Tenor nicht erfasst werden (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 23.04.2010 - 7 O 145/09 - GRUR-RR 2011, 49, 53).

  • LG Mannheim, 10.12.2013 - 2 O 180/12

    Patentverletzungsverfahren: Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen und ins

    Die Richtlinie zeitigt weder eine horizontale Direktwirkung zwischen den Parteien, noch ist insoweit eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung des allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs möglich, da sich das Gericht insoweit an die Stelle des Gesetzgebers setzen würde (LG Mannheim, InstGE 12, 200 Rn. 42 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis ; a.A. OLG Düsseldorf, InstGE 13, 15 - Faktor VIII-Konzentrat ).

    Dem Gesetzeswortlaut (in Ansehung der "Vertriebswege") folgend war noch klarzustellen, dass Gegenstände, die sich bei privaten oder gewerblichen Endabnehmern befinden, vom Tenor nicht erfasst werden (vgl. LG Mannheim, InstGE 12, 200, 208-210 - Tz. 45 f. - Stickstoffmonoxyd-Nachweis ; a.A. hinsichtlich gewerblicher Endabnehmer Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 1252 ).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 10/19
    Nach herrschender Auffassung ist der verletzende Gegenstand nämlich auch bei einem Gewerbetreibenden, der kein Händler ist, sondern der den Gegenstand zu Zwecken der Produktion nutzt, "in den Vertriebswegen" (OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.04.2015 - 6 U 92/13; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 695; Schulte/Voß, PatG, 10. Aufl., § 140a Rn. 34; BeckOK PatR/Rinken, 15. Ed. 15.01.2020, § 140a Rn. 50; vgl. auch Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 140a Rn. 17b; a.A.: LG Mannheim, InstGE 12, 200 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis = GRUR-RR 2011, 49 - convenant not to sue).

    Einem Antrag und einem Ausspruch, der bloß allgemein darauf gerichtet ist, dass der Beklagte das patentverletzende Erzeugnis endgültig aus den Vertriebswegen entfernt, fehlt die erforderliche Bestimmtheit, weil es dem Vollstreckungsverfahren überlassen bliebe zu bestimmen, welche Maßnahmen der Beklagte schuldet und welche nicht (LG Düsseldorf, Urt. v. 15.3.2016 - 4 b O 44/14, NJOZ 2016, 1128; BeckOK PatR/Voß, 14. Ed. 25.07.2019, Vor §§ 139-142b (Verletzungsprozess) Rn. 30; Schulte/Voß, a.a.O., § 140b Rn. 37; Kühnen, a.a.O., Kap. D Rn. 727; a.A. OLG Karlsruhe Urt. v. 08.04.2015 - I-6 U 92/13; LG Mannheim, GRUR-RR 2011, 49 - convenant not to sue; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 140a Rn. 20).

  • LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12

    Seitenaufprall-Schutzeinrichtung - Patentverletzungsverfahren: Ansprüche gegen

    Auf eine Verletzung der Unteransprüche 3, 6, 8, 9, 21, 23, 26 und 27 ist die Kammer, ohne dass damit eine Teilabweisung der Klage einhergeht, nicht eingegangen, weil die Entscheidung, sogenannte "insbesondere-Anträge" in den Urteilstenor aufzunehmen oder nicht, auf die materielle Reichweite des Tenors keinen Einfluss hat (st. Kammerrechtsprechung, vgl. im Einzelnen u.a. InstGE 12, 200, 207, Tz. 37 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis).

    Der als Folgenbeseitigungsanspruch zu qualifizierende Anspruch auf Rückruf (vgl. hierzu Rinken in Fitzner/Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 140a Rz. 6) richtet sich gegen jeden, der die Erfindung entgegen den §§ 9 bis 13 PatG benutzt, setzt tatbestandlich weiterhin voraus, dass ein Rückruf aus den Vertriebswegen des Verpflichteten begehrt wird (vgl. hierzu Kammer, InstGE 12, 200, 208/209, Tz. 45, 46 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis), welcher für den durch die in der Vertriebskette befindlichen Erzeugnisse eingetretenen und fortdauernden Störungszustand verantwortlich ist, und bezweckt sonach, eine Perpetuierung des patentrechtswidrigen Zustandes der in den inländischen Vertriebswegen befindlichen Erzeugnisse durch Weitervertrieb entgegenzuwirken, d.h. einen weiteren Warenabsatz an Endabnehmer im Inland zu verhindern.

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20

    Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit

    Auf eine Verletzung der Unteransprüche ist entgegen der Antragstellung nicht einzugehen, weil die Entscheidung, sogenannte "insbesondere"-Anträge in den Urteilstenor aufzunehmen oder nicht, nach Auffassung des Senats auf die materielle Reichweite des Tenors keinen Einfluss hat (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 23.04.2010 - 7 O 145/09, Rn. 162, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21

    Verbindungsstücke für Wellrohre - Umfang der Auskunftspflicht bei einer

    Aufgrund der durch den Verletzer im Einzelfall zu bestimmenden effektiven Maßnahmen bei einem Rückruf aus den Vertriebswegen reicht für eine Bestimmtheit des Tenors die konkrete Bezeichnung der vom Rückruf erfassten Gegenstände aus (Senat, Urteil vom 8. April 2015 - 6 U 92/13, S. 26 f, nicht veröffentlicht; ebenso LG Mannheim, InstGE 12, 200 [juris Rn. 175]; siehe auch - ohne Entscheidung dieser Frage - BGH, GRUR 2019, 518 - Curapor).
  • LG München I, 08.01.2015 - 7 O 28263/13

    Auslegung negativer Patentlizenzen

    Im Regelfall entfällt dann bei solchen Klagen auf der Rechtsfolgenseite lediglich das Rechtsschutzbedürfnis (LG Mannheim GRUR-RR 2011, 49, 50 - convenant not to sue).

    Berücksichtigt man viertens die Verkehrssitte, wird ein pactum de non petendo in der Regel mit einem anderen, vom vorliegend gewählten Wortlaut abweichenden Vertragstext vereinbart (LG Mannheim GRUR-RR 2011, 49, 50 - convenant not to sue).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und

    Anders stellt sich die Situation beim gewerblichen Endabnehmer dar, der nach allgemeiner Ansicht Adressat eines Rückrufanspruches sein kann (Senat, GRUR-RS 2014, 21707 - Abbundanlagen; Senat, BeckRS 2011, 20934 - Seilzugvorrichtung; OLG Düsseldorf (2. Zivilsenat), GRUR-RS 2020, 44647 - Zündkerze; Voß/Kühnen in: Schulte, PatG, 9. Aufl. 2014, § 140a Rn. 31; Kaess in: Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 9. Aufl. 2020, § 140a Rn 27; Grabinski/Zülch in: Benkard, Patentgesetz, 11. Auflage 2015, § 140a Rn 17b; Osterrieth, Patentrecht, 6. Auflage 2021 Rn 966; Czychowski, GRUR-RR 2008, 265-267; a.A.: LG Mannheim, GRUR-RR 2011, 49 - convenant not to sue; LG Mannheim, NJOZ 2014, 1137 - Abdichtsystem; Mes in: Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 5. Auflage 2020 § 140a Rn 19).
  • LG Mannheim, 10.11.2017 - 7 O 28/16

    Funkstation - Patentverletzung: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen

    Auf eine Verletzung der mit den Klageanträgen geltend gemachten Unteransprüche 9, 10 und 19 des Klagepatents ist nicht einzugehen, weil die Entscheidung, so genannte "insbesondere"-Anträge in den Urteilstenor aufzunehmen oder nicht, nach der Spruchpraxis der Kammer auf die materielle Reichweite des Tenors keinen Einfluss hat, und es deshalb in ihrem Ermessen steht, ob sie geltend gemachte Merkmale von Unteransprüchen zur Konkretisierung des Verletzungsgegenstands mit "insbesondere" in die Urteilsformel aufnimmt oder nicht (vgl. nur InstGE 12, 200 Rn. 37 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis).
  • LG Mannheim, 05.07.2013 - 7 O 195/12

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht eines im Ausland ansässigen Herstellers zur

    Für davor in die Vertriebswege gelangte Erzeugnisse ergibt sich ein inhaltsgleich dem in § 140a Abs. 3 S. 1 PatG n.F. geregelten Rückruf entsprechender Gefahrbeseitigungsanspruch bereits aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog (vgl.Kammer, InstGE 12, 200 Rz. 40-42 - Stickstoffmonoxyd-Nachweis), ohne dass es auf eine richtlinienkonforme Auslegung ankäme (insoweit die Kammer wohl missverstehend Kühnen, Hdb. Patentverletzung, 5. Aufl., Fn. 1249 zu Rz. 1083 sowie OLG Düsseldorf, InstGE 13, 15 - Faktor VIII-Konzentrat).

    Der sich am Wortlaut des § 140a Abs. 3 PatG haltende Antrag genügt unter Berücksichtigung der anzuwendenden Maßstäbe nach der Entscheidung "P-Vermerk" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 153, 69-82) dem prozessualen Bestimmtheitserfordernis (st. Kammerrechtsprechung, vgl. zum Rückruf: InstGE 12, 200, 208, Tz. 43f. - Stickstoffmonoxyd-Nachweis).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 15 U 10/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Abbundanlagen zur

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2023 - 6 W 30/23

    Aluminiumboden - Patentrecht: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung

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