Rechtsprechung
LG Mannheim, 24.03.2009 - 2 O 62/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
Hinzuziehung des Patentanwalts in Markenangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Kennzeichenverletzung: Erstattungsfähigkeit sowohl der vorgerichtlich entstandenen Kosten eines Anwalts als auch eines Patentanwalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlich entstandenen Kosten eines Anwalts und eines Patentanwalts; Voraussetzung für die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren als auch von Patentanwaltsgebühren bei einer Kennzeichenverletzung; Analoge Anwendbarkeit von § 140 Abs. 3 ...
- ra.de
- kanzlei.biz
Bei Abmahnung sind Rechts- und Patentanwaltskosten zu ersetzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kosten des Patentanwalts in Marken-Streitigkeiten erstattungsfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Doppelte Abmahnkosten bei Hinzuziehung von Patentanwalt bei Markenrechtsstreit
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Doppelte Kosten bei markenrechtlicher Abmahnung
Papierfundstellen
- MMR 2009, 579 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 01.12.2009 - 4a O 151/09
Haarclip
Insoweit kann es dahinstehen, ob § 143 Abs. 3 PatG analoge Anwendung findet (vgl. etwa zum Markenrecht OLG Karlsruhe GRUR 1999, 343 - REPLAY-Jeans) oder ob eine analoge Anwendung dieser Vorschrift abgelehnt und darauf abgestellt wird, ob im konkreten Fall die Hinzuziehung eines Patentanwalts zusätzlich zu der eines Rechtsanwalts für notwendig gehalten werden durfte (so OLG Düsseldorf, InstGE 9, 35 ff.; LG Mannheim, Urt. v. 24.03.2009, Az. 2 O 62/08).