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   LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14   

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https://dejure.org/2015,8616
LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14 (https://dejure.org/2015,8616)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24.04.2015 - 7 O 18/14 (https://dejure.org/2015,8616)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24. April 2015 - 7 O 18/14 (https://dejure.org/2015,8616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Urheber hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz des Künstlers gegen eine Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    HHole

    § 14 UrhG, § 287 Abs 2 ZPO
    Urheberrechtsschutz: Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung eines Kunstwerks aus einem Museumsgebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rauminstallation mit Museumsgebäude unlösbar verbunden: Kein Schutz gegen Entfernung des Kunstwerks!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch gegen Entfernung eines Kunstwerks

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Installation »HHole for Mannheim« in der Kunsthalle muss nicht wieder aufgebaut werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Künstler kann Entfernung einer Rauminstallation durch den Museumseigentümer hinzunehmen haben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Mannheimer Loch" weg! - Stadt Mannheim darf ihr Museum umbauen, auch wenn dafür ein Kunstwerk weichen muss

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kunst am Bau: Kein urheberrechtlicher Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung eines Kunstwerks aus einem Museumsgebäude

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Künstler kann Entfernung einer Rauminstallation durch den Museumseigentümer hinzunehmen haben

  • rnz.de (Pressebericht, 25.04.2015)

    Kein "Mannheimer Loch" mehr in der Kunsthalle

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Kein rechtlicher Schutz bei Vernichtung des Werkoriginals

  • landgericht-mannheim.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 10.09.2014)

    NatHalie Braun Barends ./. Stadt Mannheim ("HHole")

Sonstiges

  • hn2b.net PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2014

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 515
  • BauR 2015, 1718
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01

    Entstellung eines Werks durch Entfernung von seinem Platz

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Die Werkvernichtung sei daher als "schärfste Form der Beeinträchtigung" grundsätzlich von § 14 UrhG erfasst (Dietz/Peukert in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 38 mwN; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 14 Rn. 27 f; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 3. Aufl., § 14 Rn. 49; Schack, GRUR 1983, 56, 57; Honscheck, GRUR 2007, 944, 949; wohl auch Kroitzsch/Götting in Möhring/Nicolini, UrhR, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24 ff; OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443) oder tangiere das allgemeine Urheberpersönlichkeitsrecht (Schmelz, GRUR 2007, 565).

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm (ZUM-RD 2001, 443) das Verbringen einer ortsgebundenen Plastik ("Mindener Keilstück") auf einen Bauhof als Entstellung des Werkes bewertet und diese aufgrund einer Interessenabwägung untersagt.

    dd) Ein gesetzlicher Abwehranspruch des Urhebers gegen eine Vernichtung seines Werks ist daher in Fällen der Interessenkollision mit dem Grundeigentum nur im Ausnahmefall denkbar, etwa wenn ein Kunstwerk von außergewöhnlich hohem künstlerischen Rang betroffen ist (zu diesem Abwägungsbelang Dietz/Peukert, aaO Rn. 38a, Dreier, aaO Rn. 28; Kroitzsch/Götting, aaO Rn. 25; kritisch Schack, GRUR 1983, 56, 59) oder wenn - jedenfalls bei Museen - die Entfernung ausschließlich dem veränderten Geschmack Rechnung tragen soll, ohne dass sonst eine sachliche Rechtfertigung wie etwa ein Umbau oder die beabsichtigte Nutzung der Ausstellungsflächen für andere Präsentationen, erkennbar ist (vgl. OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443), die Entfernung also gleichsam Selbstzweck ist, so dass die Zerstörung des Kunstwerks als mutwillig und rechtsmissbräuchlich angesehen werden müsste (zur Grenze des Rechtsmissbrauchs Schack, GRUR 1983, 56, 58; Dietz/Peukert, aaO Rn. 38a).

  • OLG Schleswig, 28.02.2006 - 6 U 63/05
    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Vorbehaltlich einer allgemein für zulässig gehaltenen (vgl. OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Dietz/Peukert, in Schricker/Loewenheim, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 38a aE; Dustmann, in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 33; Schack, GRUR 1983, 56, 57) vertraglichen Vereinbarung, die es dem Eigentümer verbietet, das ihm gehörende Werkexemplar zu zerstören, genießt der Urheber eines Werks der Baukunst, eines mit einem Bauwerk unlösbar verbundenen Kunstwerks oder sonst eines grundstücksgebundenen Kunstwerks in aller Regel keinen Schutz gegen eine Vernichtung des Kunstwerks durch den Eigentümer.

    Wenn das betreffende Werkexemplar nicht mehr existiere, sei eine in diesem Sinne verstandene Beeinträchtigung des Integritätsinteresses des Urhebers nicht mehr gegeben; die Vernichtung des Werkexemplars oder seine vollständige Entfernung aus der Öffentlichkeit schließe eine Verfälschung aus (grundlegend RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397- Felseneiland mit Sirenen; zustimmend LG München I, NJW 1983, 1205; LG Hamburg, GRUR 2005, 672; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 ff; Dustmann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 31 ff).

    Im Anschluss an diese Erwägungen des Reichsgerichts hat das Landgericht München I (NJW 1983, 1205; vgl. auch NJW 1982, 655) die Entfernung zweier Betonplastiken des Künstlers Hajek vor der ADAC-Hauptverwaltung, das Landgericht Hamburg (GRUR 2005, 672) den Abriss des "Astra-Hochhauses" und das Oberlandesgericht Schleswig (ZUM 2006, 426) die Entfernung der Stahl-Plastik "Kubus balance" vor dem Plöner Schloss und deren Einlagerung auf einem Bauhof gebilligt.

  • RG, 08.06.1912 - I 382/11

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Wenn das betreffende Werkexemplar nicht mehr existiere, sei eine in diesem Sinne verstandene Beeinträchtigung des Integritätsinteresses des Urhebers nicht mehr gegeben; die Vernichtung des Werkexemplars oder seine vollständige Entfernung aus der Öffentlichkeit schließe eine Verfälschung aus (grundlegend RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397- Felseneiland mit Sirenen; zustimmend LG München I, NJW 1983, 1205; LG Hamburg, GRUR 2005, 672; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 ff; Dustmann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 31 ff).

    Bereits die Reichsgerichtsentscheidung "Felseneiland mit Sirenen" (RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397) betraf ein Freskogemälde im Treppenflur eines bewohnten Gebäudes.

    Darin liege kein Eingriff in die künstlerische Eigenart des Werks und damit das Persönlichkeitsrecht des Künstlers (RGZ 79, 397, 401).

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Nimmt der Eigentümer an einem Werkexemplar Änderungen vor, ist das berechtigte Interesse des Urhebers betroffen, dass das von ihm geschaffene Werk, in dem seine individuelle künstlerische Schöpferkraft ihren Ausdruck gefunden hat, der Mit- und Nachwelt in seiner unveränderten Gestalt zugänglich gemacht wird (BGH, Urteil vom 19. März 2008 - I ZR 166/05, NJW 2008, 3784 Rn. 23 - St. Gottfried), also sein Interesse, selbst darüber zu befinden, wie sein Werk an die Öffentlichkeit treten soll (LG Mannheim, GRUR 1997, 364 - Freiburger Holbein-Pferd).

    Selbst im Fall von Veränderungen an dem geschützten Werk steht die höchstrichterliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass die Interessenabwägung anhand derjenigen bestimmten Planung vorzunehmen ist, für die der Eigentümer sich entschieden hat, ohne dass es darauf ankommt, ob daneben noch andere, den Urheber gegebenenfalls weniger beeinträchtigende Lösungen denkbar sind (BGH, Urteil vom 19. März 2008 - I ZR 166/05, NJW 2008, 3784 Rn. 39 - St. Gottfried; Beschluss vom 9. November 2011 - I ZR 216/10, GRUR 2012, 172 Rn. 6 - Stuttgart 21).

  • LG Hamburg, 03.12.2004 - 308 O 690/04

    Teilabriss muss nicht immer eine Entstellung im Sinne des § 14 UrhG sein!

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Wenn das betreffende Werkexemplar nicht mehr existiere, sei eine in diesem Sinne verstandene Beeinträchtigung des Integritätsinteresses des Urhebers nicht mehr gegeben; die Vernichtung des Werkexemplars oder seine vollständige Entfernung aus der Öffentlichkeit schließe eine Verfälschung aus (grundlegend RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397- Felseneiland mit Sirenen; zustimmend LG München I, NJW 1983, 1205; LG Hamburg, GRUR 2005, 672; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 ff; Dustmann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 31 ff).

    Im Anschluss an diese Erwägungen des Reichsgerichts hat das Landgericht München I (NJW 1983, 1205; vgl. auch NJW 1982, 655) die Entfernung zweier Betonplastiken des Künstlers Hajek vor der ADAC-Hauptverwaltung, das Landgericht Hamburg (GRUR 2005, 672) den Abriss des "Astra-Hochhauses" und das Oberlandesgericht Schleswig (ZUM 2006, 426) die Entfernung der Stahl-Plastik "Kubus balance" vor dem Plöner Schloss und deren Einlagerung auf einem Bauhof gebilligt.

  • LG München I, 03.08.1982 - 7 O 12918/82

    ADAC-Hauptverwaltung II

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Wenn das betreffende Werkexemplar nicht mehr existiere, sei eine in diesem Sinne verstandene Beeinträchtigung des Integritätsinteresses des Urhebers nicht mehr gegeben; die Vernichtung des Werkexemplars oder seine vollständige Entfernung aus der Öffentlichkeit schließe eine Verfälschung aus (grundlegend RG, Urteil vom 8. Juni 1912 - I 382/11, RGZ 79, 397- Felseneiland mit Sirenen; zustimmend LG München I, NJW 1983, 1205; LG Hamburg, GRUR 2005, 672; OLG Schleswig, ZUM 2006, 426; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 22 ff; Dustmann in Fromm/Nordemann, UrhR, 11. Aufl., § 14 UrhG Rn. 31 ff).

    Im Anschluss an diese Erwägungen des Reichsgerichts hat das Landgericht München I (NJW 1983, 1205; vgl. auch NJW 1982, 655) die Entfernung zweier Betonplastiken des Künstlers Hajek vor der ADAC-Hauptverwaltung, das Landgericht Hamburg (GRUR 2005, 672) den Abriss des "Astra-Hochhauses" und das Oberlandesgericht Schleswig (ZUM 2006, 426) die Entfernung der Stahl-Plastik "Kubus balance" vor dem Plöner Schloss und deren Einlagerung auf einem Bauhof gebilligt.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 524/87

    Kulturdenkmal: öffentliches Erhaltungsinteresse; privates Abbruchinteresse

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Dieses selbständige Tatbestandsmerkmal des Denkmalbegriffs ist nur zu bejahen, wenn die Denkmaleigenschaft einer Sache und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von Sachverständigen eingegangen sind (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1989, 238, 240).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Die Klägerin hat keine geeigneten Anknüpfungstatsachen vorgetragen, die dem Gericht die Beurteilung erlauben würden, dass die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist und die es in die Lage versetzen würden, die angemessene Vergütung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung und billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. zu diesem Maßstab nach § 32 UrhG: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drucks. 14/8085 Seite 18; Schulze, aaO § 32 Rn. 51; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 216/10

    Grenzen postmortalen Urheberrechtsschutzes: Interessenabwägung bei

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    Selbst im Fall von Veränderungen an dem geschützten Werk steht die höchstrichterliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass die Interessenabwägung anhand derjenigen bestimmten Planung vorzunehmen ist, für die der Eigentümer sich entschieden hat, ohne dass es darauf ankommt, ob daneben noch andere, den Urheber gegebenenfalls weniger beeinträchtigende Lösungen denkbar sind (BGH, Urteil vom 19. März 2008 - I ZR 166/05, NJW 2008, 3784 Rn. 39 - St. Gottfried; Beschluss vom 9. November 2011 - I ZR 216/10, GRUR 2012, 172 Rn. 6 - Stuttgart 21).
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14
    In Anbetracht des allgemein anerkannten Auslegungsgrundsatzes einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung, durch die eine Abrede auf einen vertretbaren Sinngehalt zurückzuführen ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 31. Oktober 1995 - XI ZR 6/95, BGHZ 131, 136), hat sich die Vertragsauslegung in erster Linie an der für beide Seiten bei Vertragsschluss erkennbaren Interessenlage zu orientieren, wie sie oben eingehend dargelegt wurde.
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

  • LG Berlin, 07.02.2012 - 15 O 199/11

    Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler wegen Zerstörung seines Bildes

  • OLG Dresden, 13.11.2012 - 11 U 853/12

    Urheberrechtsklage des Architekten wegen des Umbaus des Dresdner Kulturpalastes

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73

    Schulerweiterung

  • LG Mannheim, 14.02.1997 - 7 S 4/96

    Freiburger Holbein-Pferd

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17

    HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in

    Das Landgericht hat der Klägerin einen Anspruch auf Zahlung restlichen Honorars in Höhe von 66.000 EUR zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen (LG Mannheim, GRUR-RR 2015, 515).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 92/15

    Museumsumbau: "Permanente Rauminstallation" darf demontiert werden!

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24.04.2015 - 7 O 18/14 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

    Das Landgericht, auf dessen Entscheidung (veröffentlich in GRUR-RR 2015, 515 -...) wegen der Feststellungen und aller weiteren Einzelheiten verwiesen wird, hat die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 66.000 Euro zu bezahlen.

    das am 24.04.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Mannheim, Aktz. 7 O 18/14, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen;.

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15

    Verbot der Entstellung eines Kunstwerks: Abwägung des Interesses des Urhebers an

    Wie die Kammer in ihrem zwischen den Parteien ergangenen Urteil betreffend das Werk "[Y.]" vom 24.April 2015 (7 O 18/14) im Einzelnen dargelegte habe, bestehe in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit darüber, dass das Interesse des Urhebers an der Fortexistenz seines Kunstwerks bei Werken der Baukunst, bei mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken oder sonst bei grundstücksgebundenen Kunstwerken in aller Regel hinter den Interessen des Eigentümers an der anderweitigen Nutzung oder Bebauung seines Grundstücks und der damit verbundenen vollständigen Zerstörung oder Entfernung des Kunstwerks zurücktreten müsse.
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