Rechtsprechung
LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Urheberrechtsschutz: Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung eines Kunstwerks aus einem Museumsgebäude
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Urheber hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rauminstallation mit Museumsgebäude unlösbar verbunden: Kein Schutz gegen Entfernung des Kunstwerks!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch gegen Entfernung eines Kunstwerks
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Installation »HHole for Mannheim« in der Kunsthalle muss nicht wieder aufgebaut werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schutz des Künstlers gegen eine Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Künstler kann Entfernung einer Rauminstallation durch den Museumseigentümer hinzunehmen haben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Mannheimer Loch" weg! - Stadt Mannheim darf ihr Museum umbauen, auch wenn dafür ein Kunstwerk weichen muss
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kunst am Bau: Kein urheberrechtlicher Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung eines Kunstwerks aus einem Museumsgebäude
- rnz.de (Pressebericht, 25.04.2015)
Kein "Mannheimer Loch" mehr in der Kunsthalle
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Kein rechtlicher Schutz bei Vernichtung des Werkoriginals
- landgericht-mannheim.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 10.09.2014)
NatHalie Braun Barends ./. Stadt Mannheim ("HHole")
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges
- hn2b.net
(Dokument mit Bezug zur Entscheidung)
Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2014
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 515
- BauR 2015, 1718
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17
Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Das Landgericht hat der Klägerin einen Anspruch auf Zahlung restlichen Honorars in Höhe von 66.000 EUR zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen (LG Mannheim, GRUR-RR 2015, 515). - OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 92/15
Museumsumbau: "Permanente Rauminstallation" darf demontiert werden!
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24.04.2015 - 7 O 18/14 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.Das Landgericht, auf dessen Entscheidung (veröffentlich in GRUR-RR 2015, 515 -...) wegen der Feststellungen und aller weiteren Einzelheiten verwiesen wird, hat die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 66.000 Euro zu bezahlen.
das am 24.04.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Mannheim, Aktz. 7 O 18/14, teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen;.
- OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
Abwägung des Eigentumsrechts und des Urheberrechts des vom Eigentümer …
Wie die Kammer in ihrem zwischen den Parteien ergangenen Urteil betreffend das Werk "[Y.]" vom 24.April 2015 ( 7 O 18/14) im Einzelnen dargelegte habe, bestehe in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit darüber, dass das Interesse des Urhebers an der Fortexistenz seines Kunstwerks bei Werken der Baukunst, bei mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken oder sonst bei grundstücksgebundenen Kunstwerken in aller Regel hinter den Interessen des Eigentümers an der anderweitigen Nutzung oder Bebauung seines Grundstücks und der damit verbundenen vollständigen Zerstörung oder Entfernung des Kunstwerks zurücktreten müsse.