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   LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12   

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https://dejure.org/2013,45828
LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12 (https://dejure.org/2013,45828)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26.11.2013 - 2 O 315/12 (https://dejure.org/2013,45828)
LG Mannheim, Entscheidung vom 26. November 2013 - 2 O 315/12 (https://dejure.org/2013,45828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Patentverletzung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Haarspange

    § 280 BGB, Art 64 EuPatÜbk, § 139 Abs 2 PatG, Nr 1008 RVG-VV
    Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung gegen den Verletzer: Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten mehrerer Mitinhaber eines Europäischen Patents; Kosten der Inanspruchnahme einer falschen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abmahnung durch mehrere Rechteinhaber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn zunächst der Falsche abgemahnt wird ...

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit von Kosten des Patentinhabers durch Inanspruchnahme einer falschen Person

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 16.10.2012 - 7 O 222/09

    Krankheitskostenversicherung - in USA durchgeführte medizinische Heilbehandlung

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    Die einstweilige Verfügung wurde am 28.9.2009 antragsgemäß unter dem Aktenzeichen 7 O 222/09 erlassen.

    Die Akten des Landgerichts Mannheim, 7 O 222/09, waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist dann derselbe i.S.d. Nr. 1008 VV RVG, wenn der Rechtsanwalt für mehrere wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird (vgl. (noch zum inhaltsgleichen § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO) BGH, Beschl. v. 15.4.2008, Az.: X ZB 12/06, Rn. 7, juris).

    Der Annahme des Vorliegens derselben Tätigkeit steht auch nicht der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.4.2008, Az.: X ZB 12/06 (juris, Rn. 7 f.) entgegen.

  • BGH, 05.11.1987 - I ZR 212/85

    "Auto F. GmbH"; Begriff der Begehungsgefahr; Kosten der Inanspruchnahme des

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    Dass eine Haftung des Verletzers für die Kosten der Inanspruchnahme einer falschen Person selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn ein Verhalten des Verletzers die Verwechslung verursacht hat, hat der BGH bereits für die Inanspruchnahme einer falschen Person nach einem Wettbewerbsverstoß entschieden (vgl. BGH, GRUR 1988, 313, 314 - Auto F. GmbH).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    a) Offen bleiben kann dabei, ob es sich bei § 267 StGB überhaupt um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt (dagegen etwa BGH, NJW 1987, 1818, 1819 (zum alten Recht), in Bezug genommen in BGH, NJW 2004, 1949, 1951; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 267 Rn. 1 a; dafür etwa Fischer, StGB, 60. Aufl., § 267 Rn. 1 unter Hinweis auf eine geänderte Ausgangslage nach Einführung von Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 in § 267 StGB).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 105/03

    Schadensersatzansprüche von Automatenaufstellern gegenüber den Herstellern von

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    a) Offen bleiben kann dabei, ob es sich bei § 267 StGB überhaupt um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt (dagegen etwa BGH, NJW 1987, 1818, 1819 (zum alten Recht), in Bezug genommen in BGH, NJW 2004, 1949, 1951; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 267 Rn. 1 a; dafür etwa Fischer, StGB, 60. Aufl., § 267 Rn. 1 unter Hinweis auf eine geänderte Ausgangslage nach Einführung von Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 in § 267 StGB).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    Aus diesem Grund hat die Beklagte das durch den Eingriff ohne Rechtsgrund Erlangte herauszugeben bzw. im Falle der Patentverletzung Wertersatz für die rechtsgrundlos erlangten und nicht mehr in Natur herausgebbaren Gebrauchsvorteile zu leisten (vgl. BGH, GRUR 2009, 515, 518 f - Motorradreiniger).
  • OLG Köln, 10.05.1993 - 17 W 120/93

    Mitgliedsvertreter; BGB-Gesellschaft; Gesamthandsschuld; Gesamthänderische

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    Für den Fall, dass das Schutzrecht den Inhabern zur gesamten Hand zusteht, ist zudem bereits obergerichtlich entschieden worden, dass dann die Geltendmachung des den Inhabern in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zustehenden Unterlassungsanspruchs denselben Gegenstand betrifft (vgl. KG, Beschl. v. 30.6.2005, Az.: 1 W 93/05, juris; OLG Köln, Beschl. v. 10.5.1993, Az.: 17 W 120/93, juris).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    Ob eine Zuvielmahnung im Umfange des tatsächlich bestehenden Anspruchs wirksam ist, entscheidet sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben; eine unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung kann den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten lassen, dass dem Schuldner kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn er sich nicht als wirksam gemahnt ansieht, zumal dann wenn er die tatsächlich geschuldete Höhe nicht selbst berechnen kann (vgl. BGH, NJW 1991, 1286, 1288).
  • KG, 30.06.2005 - 1 W 93/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung eines urheberrechtlichen

    Auszug aus LG Mannheim, 26.11.2013 - 2 O 315/12
    Für den Fall, dass das Schutzrecht den Inhabern zur gesamten Hand zusteht, ist zudem bereits obergerichtlich entschieden worden, dass dann die Geltendmachung des den Inhabern in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit zustehenden Unterlassungsanspruchs denselben Gegenstand betrifft (vgl. KG, Beschl. v. 30.6.2005, Az.: 1 W 93/05, juris; OLG Köln, Beschl. v. 10.5.1993, Az.: 17 W 120/93, juris).
  • OLG Hamburg, 28.01.2019 - 8 W 2/19

    Rechtsanwaltskosten im markenrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren:

    Aus dem einheitlichen den Antragstellern in Bruchteilsgemeinschaft zustehenden Markenrecht resultiert ein einheitlicher Unterlassungsanspruch, dessen Geltendmachung eine Erhöhungsgebühr auslöst (vgl. für den einheitlichen Unterlassungsanspruch bei Schutzrechtsverletzungen im Falle einer Gesamthandsgemeinschaft bereits Senat, Beschluss vom 09.02.2000, juris Rn. 2; KG, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 W 93/05, juris Rn. 2; OLG Köln, Beschluss vom 10.05.1993, juris Rn. 2; für die Bruchteilsgemeinschaft: LG Mannheim Urteil vom 26.11.2013 - 2 O 315/12, juris Rn. 23; Müller-Rabe aaO. Rn. 211; Anwaltskommentar RVG/Volpert VV RVG Nr. 1008 "Bruchteilsgemeinschaft"; allgemein bei gemeinsamen Schutzrecht der Auftraggeber: Bräuer in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Cukovic/Mathias/Uher, RVG, Nr. 1008 Rn. 74a).
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