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   LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14   

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https://dejure.org/2015,36647
LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14 (https://dejure.org/2015,36647)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 (https://dejure.org/2015,36647)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27. November 2015 - 2 O 106/14 (https://dejure.org/2015,36647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die Beurteilung der Frage der materiell-rechtlichen Inhaberschaft des Patents; Unterlassungsanspruch bezüglich Einbaus von Vorrichtungen in Mobiltelefone zur Wiederherstellung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen behaupteter Patentverletzung; Unterlassungsbegehren bzgl. des Einbaus von Vorrichtungen in Mobiltelefonen zur Wiederherstellung eines Hochfrequenzinhalts eines Breitbandsignals; Erhebliche Indizwirkung der Eintragung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Patentstreit: SLC siegt gegen Telekom und HTC

  • teltarif.de (Pressebericht, 23.05.2016)

    Vodafone-Verkaufsstopp: HTC 10 betroffen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auch muss der Hinweis nicht etwa in Gestalt einer Abmahnung erfolgen (a.A. scheinbar LG Mannheim GRUR-Prax 2016, 84 - Stochastisches Rauschen).

    Auch im Falle, dass sich der SEP-Inhaber im Rahmen seines Hinweises auf die Angabe des absolut Notwendigen beschränkt, ist - jedenfalls in aller Regel - ein Zeitablauf von mehr als drei Monaten (vgl. LG Mannheim WuW 2016, 86) oder gar von fünf Monaten (vgl. LG Düsseldorf BeckRS 2016, 08040) nicht mehr angemessen, so dass dem Patentinhaber kein längeres Zuwarten mehr zumutbar ist und er folglich in einer solchen Situation unmittelbar (scil.: ohne vorheriges FRAND-Angebot) Klage erheben kann, ohne befürchten zu müssen, dass die Klagerhebung als solche als missbräuchlich im Sinne von Art. 102 AEUV bewertet werden wird.

    Der SEP-Inhaber muss auch die wesentlichen Gründe erläutern, aufgrund derer er die von ihm vorgeschlagenen Vergütungsparamater für FRAND hält (vgl. Hauck/Kamlah, GRUR Int. 2016, 420, 424; a.A. wohl LG Mannheim WuW 2016, 86 - Stochastisches Rauschen).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, darf sich das Verletzungsgericht nicht auf eine bloß summarische Prüfung im Sinne einer "negativen Evidenzkontrolle" beschränken (so aber LG Mannheim WuW 2016, 86 Rn. 221; LG Mannheim BeckRS 2016, 108197 m.w.N.), sondern es muss abschließend tatrichterlich feststellen, ob das Angebot des SEP-Inhabers FRAND ist (vgl. Senat NZKart 2016, 139 Rn. 21 ff; OLG Karlsruhe NZKart 2016, 334 Rn. 36; OLG Karlsruhe BeckRS 2016, 17467).

  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Wegen der fehlenden Lizenzwilligkeit der Beklagten kann dahinstehen, ob nach der Lizenzbereitschaftserklärung des Verletzers sowie nach Unterbreitung und Erläuterung eines Lizenzangebots durch den Patentinhaber zunächst zu prüfen ist, ob das vom Beklagten zu unterbreitende Gegenangebot seinerseits FRAND-Kriterien genügt, ohne dass es für die Obliegenheit des Beklagten, ein solches Gegenangebot zu unterbreiten, darauf ankommt, ob das klägerische Lizenzangebot tatsächlich umfassend FRAND ist (so im Ergebnis schon LG Mannheim, Urt. v. 27.11.2015, 2 O 106/14 Rn. 221 (juris) = WuW 2016, 86; jedenfalls für gewisse Reaktionspflichten LG Düsseldorf, Urt. v. 03.11.2015, 4a O 93/14 Rn. 125 - juris).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei

    Bei Nicht-Übergangsfällen ist eine Information nach Einreichung der (Unterlassungs-) Klage, aber vor Zustellung der Klage verspätet, wenn der Kostenvorschuss schon eingezahlt wurde (vgl. Kühnen, a.a.O., wonach zumindest bis zur Einzahlung des Kostenvorschusses noch keine "Geltendmachung" erfolgt ist; offen gelassen vom LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 207 f. bei Juris).

    Vielmehr kann es für den Patentbenutzer schädlich sein, wenn er hinsichtlich der beabsichtigten Lizenznahme Bedingungen stellt, wenn sich aus diesen ergibt, dass der Patentbenutzer letztlich doch nicht zur Lizenznahme unter fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen bereit ist (Kühnen, a.a.O, Rn. E.294; in diesem Sinne auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Rn. 214 bei Juris).

    Ferner sieht der EuGH vor, dass der Patentbenutzer sich die Prüfung von Rechtsbestand und Standardessentialität des Patents vorbehalten darf (Rn. 69 EuGH-Urteil), was das Risiko einer Fehleinschätzung für den Patentbenutzer minimiert und damit eine zügige Prüfung als angemessen erscheinen lässt (so auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 214 bei Juris).

    Diese Gefahr besteht jedoch zumindest nicht unmittelbar, wenn es um das reine Ob einer Lizenzierung geht (so auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 208 bei Juris).

    Streitig ist, ob darüber hinaus weitere Angaben gemacht werden müssen (implizit verneinend, LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 225).

    Da ein FRAND-gemäßes Angebot der Klägerin vorliegt, kann zudem die mit der vorstehenden Fragestellung verbundene Problematik offen bleiben, ob (und wenn ja wie) ein Beklagter auf ein Angebot des SEP-Inhabers reagieren muss, für das nicht positiv feststellbar ist, dass es FRAND-Vorgaben entspricht (für eine Reaktionspflicht nur bei einem FRAND-gemäßen Angebot: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016 - I-15 U 65/15 - Rn. 23 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E.298 und E.304; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 221 ff. bei Juris (formell vollständiges Angebot des SEP-Inhabers reicht); LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 27 (Angebot des SEP darf nur bei summarischer Prüfung nicht evident gegen FRAND verstoßen); ebenfalls für eine nur summarische Prüfung: Müller/Henke, Mitt.

    Wenn die Klägerin hinsichtlich des Klagepatents ihre kartellrechtlichen Pflichten gegenüber der Streithelferin als Produzentin und Lieferantin eines Teils der angegriffenen Ausführungsformen nicht erfüllt, so können diese Ausführungsformen mit einem Unterlassungsanspruch nicht angegriffen werden (im Ergebnis wohl ebenso: LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 210 ff., wonach der Einwand der Streithelferin auch zu prüfen ist; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326, 329 [18] - FRAND-Einwand des Händlers bei Lizenzbereitschaft des Herstellers - Mobiltelefone).

    Allerdings muss der Patentinhaber - schon aus praktischen Erwägungen - keine Verletzungsanzeige an die Lieferanten richten (in diesem Sinne wohl auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 211 bei Juris).

    Rechtsfolge ist vielmehr nur eine Lizenzierungspflicht zu FRAND-Bedingungen an diesem Patent (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/13 - Rn. 171 bei Juris; LG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2012 - 4b O 274/10 - Rn. 252 bei Juris - FRAND-Erklärung; zustimmend: LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 198 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E.366).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 126/14

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Wiederherstellung des

    Bei Nicht-Übergangsfällen ist eine Information nach Einreichung der (Unterlassungs-) Klage, aber vor Zustellung der Klage verspätet, wenn der Kostenvorschuss schon eingezahlt wurde (vgl. Kühnen, a.a.O., wonach zumindest bis zur Einzahlung des Kostenvorschusses noch keine "Geltendmachung" erfolgt ist; offen gelassen vom LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 207 f. bei Juris).

    Vielmehr kann es für den Patentbenutzer schädlich sein, wenn er hinsichtlich der beabsichtigten Lizenznahme Bedingungen stellt, wenn sich aus diesen ergibt, dass der Patentbenutzer letztlich doch nicht zur Lizenznahme unter fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen bereit ist (Kühnen, a.a.O, Rn. E.294; in diesem Sinne auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Rn. 214 bei Juris).

    Ferner sieht der EuGH vor, dass der Patentbenutzer sich die Prüfung von Rechtsbestand und Standardessentialität des Patents vorbehalten darf (Rn. 69 EuGH-Urteil), was das Risiko einer Fehleinschätzung für den Patentbenutzer minimiert und damit eine zügige Prüfung als angemessen erscheinen lässt (so auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 214 bei Juris).

    Diese Gefahr besteht jedoch zumindest nicht unmittelbar, wenn es um das reine Ob einer Lizenzierung geht (so auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 208 bei Juris).

    Streitig ist, ob darüber hinaus weitere Angaben gemacht werden müssen (implizit verneinend, LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 225).

    Da ein FRAND-gemäßes Angebot der Klägerin vorliegt, kann zudem die mit der vorstehenden Fragestellung verbundene Problematik offen bleiben, ob (und wenn ja wie) ein Beklagter auf ein Angebot des SEP-Inhabers reagieren muss, für das nicht positiv feststellbar ist, dass es FRAND-Vorgaben entspricht (für eine Reaktionspflicht nur bei einem FRAND-gemäßen Angebot: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016 - I-15 U 65/15 - Rn. 23 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E.298 und E.304; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 221 ff. bei Juris (formell vollständiges Angebot des SEP-Inhabers reicht); LG Mannheim, Urteil vom 29.01.2016 - 7 O 66/15 - S. 27 (Angebot des SEP darf nur bei summarischer Prüfung nicht evident gegen FRAND verstoßen); ebenfalls für eine nur summarische Prüfung: Müller/Henke, Mitt.

    Wenn die Klägerin hinsichtlich des Klagepatents ihre kartellrechtlichen Pflichten gegenüber der Streithelferin als Produzentin und Lieferantin eines Teils der angegriffenen Ausführungsformen nicht erfüllt, so können diese Ausführungsformen mit einem Unterlassungsanspruch nicht angegriffen werden (im Ergebnis wohl ebenso: LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 210 ff., wonach der Einwand der Streithelferin auch zu prüfen ist; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326, 329 [18] - FRAND-Einwand des Händlers bei Lizenzbereitschaft des Herstellers - Mobiltelefone).

    Allerdings muss der Patentinhaber - schon aus praktischen Erwägungen - keine Verletzungsanzeige an die Lieferanten richten (in diesem Sinne wohl auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 211 bei Juris).

    Rechtsfolge ist vielmehr nur eine Lizenzierungspflicht zu FRAND-Bedingungen an diesem Patent (Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/13 - Rn. 171 bei Juris; LG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2012 - 4b O 274/10 - Rn. 252 bei Juris - FRAND-Erklärung; zustimmend: LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 198 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E.366).

  • LG Mannheim, 08.01.2016 - 7 O 96/14

    Klage des Inhabers eines standardessentiellen, europäischen Patents der

    Gleichfalls offen kann bleiben, ob der vom Gerichtshof geforderte Hinweis nach nationalem Rechtsverständnis die Anforderungen einer Abmahnung zu erfüllen hat (in diesem Sinne möglicherweise LG Mannheim, Urteil vom 27. November 2015 - 2 O 106/14, S. 47, 2. Absatz).

    c) Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).

  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers

    Gleichfalls offen kann bleiben, ob der vom Gerichtshof geforderte Hinweis nach nationalem Rechtsverständnis die Anforderungen einer Abmahnung zu erfüllen hat (in diesem Sinne möglicherweise LG Mannheim, Urteil vom 27. November 2015 - 2 O 106/14, S. 47, 2. Absatz).

    Der Verletzer muss auf dieses Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 81/17

    Bestimmung des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Auch im Falle, dass sich der SEP-Inhaber im Rahmen seines Hinweises auf die Angabe des absolut Notwendigen beschränkt, ist - jedenfalls in aller Regel - ein Zeitablauf von mehr als drei Monaten (vgl. LG Mannheim WuW 2016, 86) oder gar von fünf Monaten (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040) nicht mehr angemessen, so dass dem Patentinhaber kein längeres Zuwarten mehr zumutbar ist und er folglich in einer solchen Situation unmittelbar Klage erheben kann, ohne befürchten zu müssen, dass die Klageerhebung als solche als missbräuchlich im Sinne von Art. 102 AEUV bewertet werden wird.

    Es ist umstritten, ob das Verletzungsgericht das Vorliegen eines FRAND-Angebots nur summarisch im Sinne einer negativen Evidenzkontrolle prüfen muss (so LG Mannheim, WuW 2016, 86 Rn. 221) oder ob es tatrichterlich feststellen muss, ob ein Angebot FRAND ist (so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 13 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31. Mai 2016 - 6 U 55/16 - Rn. 30 zitiert nach juris - Dekodiervorrichtung).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

    Vielmehr kann es für den Verletzer schädlich sein, wenn er hinsichtlich der beabsichtigten Lizenznahme Bedingungen stellt, sofern sich aus diesen ergibt, dass der Patentbenutzer letztlich doch nicht zur Lizenznahme unter fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen bereit ist (Kammer, Urteil vom 31.03.2016 - 4a O 126/14 - Rn. 209 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E. 315; diesem Sinne auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Rn. 214 bei Juris).

    Es ist umstritten, ob das Verletzungsgericht das Vorliegen eines FRAND-Angebots nur summarisch im Sinne einer negativen Evidenzkontrolle prüfen muss (so LG Mannheim, WuW 2016, 86 Rn. 221) oder ob es tatrichterlich feststellen muss, ob ein Angebot FRAND ist (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 13 bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 30 bei Juris - Dekodiervorrichtung).

    Rechtsfolge ist vielmehr nur eine Lizenzierungspflicht zu FRAND-Bedingungen an diesem Patent (Kammer, Urteil vom 31.03.2016 - 4a O 126/14 - Rn. 314; Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 171 bei Juris; LG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2012 - 4b O 274/10 - Rn. 252 bei Juris - FRAND-Erklärung; zustimmend: LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 198 bei Juris).

  • LG Mannheim, 17.11.2016 - 7 O 19/16

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheit des Patentinhabers

    Der Verletzer muss auf dieses, auf konkret dargelegten Tatsachen fußende Angebot reagieren, selbst wenn es seiner Auffassung - wie regelmäßig - nicht den FRAND-Kriterien entspricht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Seite 51 bei (bb) und LG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2015 - 4a O 144/14).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Vielmehr kann es für den Verletzer schädlich sein, wenn er hinsichtlich der beabsichtigten Lizenznahme Bedingungen stellt, sofern sich aus diesen ergibt, dass der Patentbenutzer letztlich doch nicht zur Lizenznahme unter fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen bereit ist (Kammer, Urteil vom 31.03.2016 - 4a O 126/14 - Rn. 209 bei Juris; Kühnen, a.a.O., Rn. E. 315; diesem Sinne auch LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 Rn. 214 bei Juris).

    Es ist umstritten, ob das Verletzungsgericht das Vorliegen eines FRAND-Angebots nur summarisch im Sinne einer negativen Evidenzkontrolle prüfen muss (so LG Mannheim, WuW 2016, 86 Rn. 221) oder ob es tatrichterlich feststellen muss, ob ein Angebot FRAND ist (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 13 bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 30 bei Juris - Dekodiervorrichtung).

    Rechtsfolge ist vielmehr nur eine Lizenzierungspflicht zu FRAND-Bedingungen an diesem Patent (Kammer, Urteil vom 31.03.2016 - 4a O 126/14 - Rn. 314; Kammer, Urteil vom 03.11.2015 - 4a O 144/14 - Rn. 171 bei Juris; LG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2012 - 4b O 274/10 - Rn. 252 bei Juris - FRAND-Erklärung; zustimmend: LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/14 - Rn. 198 bei Juris).

  • LG Mannheim, 01.07.2016 - 7 O 209/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Vorprozessuale Pflichten des

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 27/16

    Mobiles Kommunikationssystem

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 35/16
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 72/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

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