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LG Marburg, 17.01.2007 - 5 S 148/04 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 26.09.1985 - III ZR 174/84
Bindung des Berufungsgerichts an Rechtskraft des im Vorprozess erlassenen Urteils …
Auszug aus LG Marburg, 17.01.2007 - 5 S 148/04
In jagdrechtlicher Sicht ist jedoch von einem Hochwildrevier nur dann auszugehen, wenn sich in ihm neben Schwarzwild ein weiteres Hochwild nach der Definition des § 2 Abs. 4 Bundesjagdgesetz aufhält (vgl. dazu BGH WM 1985, 1408; OLG Koblenz Urteil vom 25.07.2001 - 7 U 1284/2000 -), das Vorkommen von Schwarzwild allein wird nicht als ausreichend angesehen.Denn aus jagdrechtlicher Sicht kann ein Pächter einer als Hochwildjagd ausgewiesenen Fläche davon ausgehen, dass das Revier nicht nur aus wildbiologischen Gründen als Hochwildjagd ausgewiesen ist, sondern sich dort auch tatsächlich Rotwild als Stand- oder zumindest häufiges Wechselwild aufhält (vgl. dazu BGH WM 1985, 1408; OLG Koblenz Urteil vom 25.07.2001 - 7 U 1284/2000).
- OLG Koblenz, 25.07.2001 - 7 U 1284/00
Auszug aus LG Marburg, 17.01.2007 - 5 S 148/04
In jagdrechtlicher Sicht ist jedoch von einem Hochwildrevier nur dann auszugehen, wenn sich in ihm neben Schwarzwild ein weiteres Hochwild nach der Definition des § 2 Abs. 4 Bundesjagdgesetz aufhält (vgl. dazu BGH WM 1985, 1408; OLG Koblenz Urteil vom 25.07.2001 - 7 U 1284/2000 -), das Vorkommen von Schwarzwild allein wird nicht als ausreichend angesehen.Denn aus jagdrechtlicher Sicht kann ein Pächter einer als Hochwildjagd ausgewiesenen Fläche davon ausgehen, dass das Revier nicht nur aus wildbiologischen Gründen als Hochwildjagd ausgewiesen ist, sondern sich dort auch tatsächlich Rotwild als Stand- oder zumindest häufiges Wechselwild aufhält (vgl. dazu BGH WM 1985, 1408; OLG Koblenz Urteil vom 25.07.2001 - 7 U 1284/2000).