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   LG Marburg, 27.11.2002 - 3 T 214/02   

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https://dejure.org/2002,13627
LG Marburg, 27.11.2002 - 3 T 214/02 (https://dejure.org/2002,13627)
LG Marburg, Entscheidung vom 27.11.2002 - 3 T 214/02 (https://dejure.org/2002,13627)
LG Marburg, Entscheidung vom 27. November 2002 - 3 T 214/02 (https://dejure.org/2002,13627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse; Anordnung einer Nachtragsverteilung von nach der Einstellung des Verfahrens eingegangener Gelder durch den Insolvenzverwalter; Voraussetzungen für die Anordnung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 203 Abs. 1 § 207 Abs. 1 § 211 Abs. 3
    Keine Nachtragsverteilung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels die Verfahrenskosten deckender Masse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 266
  • ZIP 2003, 729
  • NZI 2003, 101
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1981 - III ZR 66/80

    Amtspflicht - Richter - Verwalter - Vergütungsanspruch - Ausfallanspruch -

    Auszug aus LG Marburg, 27.11.2002 - 3 T 214/02
    Sie ist nur bei einer so genannten "planwidrigen Unvollständigkeit" gegeben (vgl. Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., Einl. Rz. 47; BGH NJW 1981, 1726) .
  • LG Darmstadt, 29.05.2001 - 5 T 794/00

    Insolvenzrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung der

    Auszug aus LG Marburg, 27.11.2002 - 3 T 214/02
    Bereits für nach der Konkursordnung abzuwickelnde Verfahren war, worauf der frühere Insolvenzverwalter zutreffend hingewiesen hat, streitig, ob die Vorschrift des § 166 KO, die die Anordnung der Nachtragsverteilung nach dem Vollzug der Schlussverteilung regelte, analog auf die Fälle anzuwenden ist, in denen ein Konkursverfahren mangels Masse eingestellt und nachträglich Vermögensbeträge freigeworden waren (vgl. zum damaligen Meinungsstand etwa Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 16. Aufl., § 166 KO, Anm. 4; zust. LG Oldenburg, ZIP 1992, 200 sowie LG Darmstadt, Rpfleger 2001, 512).
  • LG Oldenburg, 25.09.1991 - 6 T 495/91

    Einstellung eines Konkursverfahrens mangels Masse; Rechtsschutz gegen einen

    Auszug aus LG Marburg, 27.11.2002 - 3 T 214/02
    Bereits für nach der Konkursordnung abzuwickelnde Verfahren war, worauf der frühere Insolvenzverwalter zutreffend hingewiesen hat, streitig, ob die Vorschrift des § 166 KO, die die Anordnung der Nachtragsverteilung nach dem Vollzug der Schlussverteilung regelte, analog auf die Fälle anzuwenden ist, in denen ein Konkursverfahren mangels Masse eingestellt und nachträglich Vermögensbeträge freigeworden waren (vgl. zum damaligen Meinungsstand etwa Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 16. Aufl., § 166 KO, Anm. 4; zust. LG Oldenburg, ZIP 1992, 200 sowie LG Darmstadt, Rpfleger 2001, 512).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13

    Insolvenzverfahren: Anordnung der Nachtragsverteilung nach Verfahrenseinstellung

    Der Verwalter habe im Fall des § 207 InsO, anders als im Einstellungsverfahren nach §§ 208, 211 InsO, nicht mehr die Aufgabe, die Masse zu verwerten, sondern allenfalls noch einzelne Abwicklungsmaßnahmen vorzunehmen (vgl. LG Marburg, ZInsO 2003, 288, 289; HK-InsO/Landfermann, aaO § 207 Rn. 25; Jaeger/Windel, aaO § 207 Rn. 114; MünchKomm-InsO/Hefermehl, aaO, § 207 Rn. 87; Nerlich/Römermann/Westphal, aaO § 207 Rn. 39; Dinstühler, ZIP 1998, 1697, 1707).
  • LG Kassel, 22.03.2013 - 3 T 141/13

    Anordnung einer Nachtragsverteilung im Fall der Einstellung des

    Ob im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO die Anordnung einer Nachtragsverteilung in Analogie zu § 211 Abs. 3 InsO bzw. § 203 Abs. 1 InsO in Betracht kommt, ist umstritten (bejahend: Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010, § 203 Rn. 28; Braun/Keßler, InsO, 5. Aufl. 2012, § 203 Rn. 27, § 207 Rn. 28; verneinend: LG Marburg ZIP 2003, 729; Landfermann in Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2001, § 207 Rn. 10; Hefermehl in Münchener Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2002, § 207 Rn. 87).
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