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   LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18, (17) 4 T 31/18, (18) 4 T 32/18, 4 T 32/18   

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LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18, (17) 4 T 31/18, (18) 4 T 32/18, 4 T 32/18 (https://dejure.org/2018,7044)
LG Meiningen, Entscheidung vom 05.03.2018 - 4 T 31/18, (17) 4 T 31/18, (18) 4 T 32/18, 4 T 32/18 (https://dejure.org/2018,7044)
LG Meiningen, Entscheidung vom 05. März 2018 - 4 T 31/18, (17) 4 T 31/18, (18) 4 T 32/18, 4 T 32/18 (https://dejure.org/2018,7044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 1896 Abs 1 S 1 BGB

  • rabüro.de

    Zur Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem Verhalten eines Dritten

  • Justiz Thüringen

    § 1896 Abs 1 S 1 BGB, § 1896 Abs 2 S 1 BGB
    Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem Verhalten eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 671/12

    Betreuungsverfahren: Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Fehlt es hieran, weil der Bevollmächtigte beispielsweise durch eigenmächtiges und störendes Verhalten eines Dritten nicht in der Lage ist, zum Wohle des Betroffenen zu handeln, bleibt die Anordnung einer Betreuung erforderlich (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 671/12 -, juris; Reinert, jurisPR-FamR 24/2013 Anm. 4 Bieg in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1896 BGB, Rn. 59).

    Vielmehr ist ein unbeteiligter Dritter als Betreuer zu bestellen, der im Zweifel besser dazu in der Lage ist, das störende Verhalten zu unterbinden (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 671/12 -, juris).

    Es besteht deshalb schon nach den eigenen Einlassungen der Beschwerdeführerin und des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen kein Zweifel daran, dass die Ausübung der wirksamen Vorsorgevollmacht für die Tochter durch die Beschwerdeführerin massiv behindert wird und damit die Vorsorgebevollmächtigte durch eigenmächtiges und störendes Verhalten eines Dritten nicht in der Lage ist, zum Wohle des Betroffenen zu handeln, so dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung trotz Vorsorgevollmacht erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 671/12 -, juris; Reinert, a.a.O.; Bieg in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O.).

  • BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16

    Betreuungsverfahren zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung: Geschäftsfähigkeit

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen (BGH, Beschluss vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 -, juris; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 = FamRZ 2017, 141 Rn. 8 m.w.N.).

    Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es somit bei der wirksamen Bevollmächtigung (BGH, Beschluss vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 -, juris).

    Dies kann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil Anzeichen dafür sprechen, dass der Bevollmächtigte mit dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte überfordert ist, oder wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen (BGH, Beschluss vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 -, juris).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der als eigenständiger Aufgabenkreis zuzuweisen wäre (LG Meiningen, FamRZ 2015, 955, BGH, Beschluss vom 28.07.2015 - XII ZB 674/14, BeckRS 2015, 14939) kommt aber auch hier erst dann in Betracht, wenn zunächst ein Versuch unternommen wurde, durch einen (Kontroll-) Betreuer auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH stellt bereits die Ermächtigung des Betreuers zum Vollmachtswiderruf einen gewichtigen staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar, weshalb sich der Eingriff am Grundrechtsschutz messen lassen muss und es einer gesonderten gerichtlichen Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme bedarf (BGH, Beschluss vom 06. Juli 2016 - XII ZB 131/16, juris; BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 11, 18).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Bestehen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit der Betroffenen im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung, so ist das Gericht verpflichtet, nach § 26 FamFG von Amts wegen im Freibeweisverfahren aufzuklären (BGH, Beschluss vom 03.02.2016, XII ZB 425/14).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Dagegen kann die übermäßig krankhafte Beherrschung durch den Willen anderer die Anwendung von § 104 Nr. 2 BGB rechtfertigen (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08 -, juris, m.w.N).
  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen (BGH, Beschluss vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 -, juris; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 = FamRZ 2017, 141 Rn. 8 m.w.N.).
  • LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14

    Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der als eigenständiger Aufgabenkreis zuzuweisen wäre (LG Meiningen, FamRZ 2015, 955, BGH, Beschluss vom 28.07.2015 - XII ZB 674/14, BeckRS 2015, 14939) kommt aber auch hier erst dann in Betracht, wenn zunächst ein Versuch unternommen wurde, durch einen (Kontroll-) Betreuer auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken.
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 131/16

    Betreuungssache: Einheftung einer beglaubigten Abschrift des Beschlusses in die

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH stellt bereits die Ermächtigung des Betreuers zum Vollmachtswiderruf einen gewichtigen staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen dar, weshalb sich der Eingriff am Grundrechtsschutz messen lassen muss und es einer gesonderten gerichtlichen Feststellung der Notwendigkeit der Maßnahme bedarf (BGH, Beschluss vom 06. Juli 2016 - XII ZB 131/16, juris; BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 11, 18).
  • BGH, 30.08.2017 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: Ausnahme von der Pflicht des Beschwerdegerichts zur eigenen

    Auszug aus LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
    Letzteres ist der Fall, wenn erhebliche Bedenken an der Geeignetheit oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen (BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 -, juris, m.w.N.).
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