Rechtsprechung
   LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22040
LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22 (https://dejure.org/2022,22040)
LG Meiningen, Entscheidung vom 05.08.2022 - 6 Qs 146/22 (https://dejure.org/2022,22040)
LG Meiningen, Entscheidung vom 05. August 2022 - 6 Qs 146/22 (https://dejure.org/2022,22040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kann ein Like bei Facebook strafbar sein?

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wann Liken strafbar ist

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ein Like, eine Hausdurchsuchung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das "Liken" eines Facebook-Posts, in dem Polizistenmorde begrüßt werden, kann zur Hausdurchsuchung führen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch ein Like auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken kann schon u.a. als Billigung von Straftaten nach § 140 StGB strafbar sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bloßes Liken eines fremden Facebook-Posts kann strafbare Handlung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorladung wegen Like bei Instagram und Facebook erhalten?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Thumbs up und damit ins Gefängnis?

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist "Liken" strafbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 1089
  • K&R 2022, 866
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22
    Im Beschwerdeverfahren überprüft das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang (BVerfG 28.10.2001, 2 BvR 1452/01).
  • OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 1 Ss 329/08

    Beleidigung: Benutzung der Abkürzung "A.C.A.B." gegenüber Polizeibeamten

    Auszug aus LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22
    Keine kollektive, sondern eine individualisierte Beleidigung läge selbst bei anderer Auffassung hier auch dann vor, wenn zwar eine Kollektivbezeichnung verwendet, aber durch den einem Ausruf begleitenden "Fingerzeig" auf ein Mitglied des Kollektivs dieses erkennbar individuell betroffen sein soll (etwa bei dem Ausspruch "A.C.A.B." = all cops are bastards, siehe nur OLG Stuttgart 23.06.2008 - 1 Ss 329/08, NStZ-RR 2009, 50).
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus LG Meiningen, 05.08.2022 - 6 Qs 146/22
    Das Beschwerdegericht darf zur Begründung seiner Entscheidung daher keine Erkenntnisse heranziehen, die dem Ermittlungsrichter im Entscheidungszeitpunkt nicht bekannt waren (BVerfG NJW 2011, 291).
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