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   LG Meiningen, 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21   

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https://dejure.org/2022,59234
LG Meiningen, 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21 (https://dejure.org/2022,59234)
LG Meiningen, Entscheidung vom 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21 (https://dejure.org/2022,59234)
LG Meiningen, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21 (https://dejure.org/2022,59234)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 227 Abs 1 StGB, § 227 Abs 2 StGB
    Körperverletzungsvorsatz bei der Verursachung eines Schütteltraumas bei Säuglingen

 
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  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung

    Auszug aus LG Meiningen, 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21
    Die Vorhersehbarkeit der Todesfolge muss sich insoweit auch nicht auf die einzelnen physischen Vorgänge erstrecken, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod herbeiführen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, 3 StR 159/08 - juris, Rdn. 11.).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 159/03

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Körperverletzungsvorsatz (maßgeblicher

    Auszug aus LG Meiningen, 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21
    In Fällen des Schüttelns eines Säuglings tritt die Gefährlichkeit der Handlung dem Täter zudem spätestens durch die ersten unkontrollierten Bewegungen des kindlichen Kopfes deutlich vor Augen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 3 StR 159/03 -, juris, Rdn. 9.).
  • BGH, 16.12.2020 - 2 StR 209/20

    Vorsatz (Gewalteinwirkung auf Säuglinge: Gefährlichkeit des Schüttelns von

    Auszug aus LG Meiningen, 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21
    Unabhängig davon, dass dem Angeklagten nach den getroffenen Feststellungen konkret bewusst war, wie der Kopf eines Säuglings abzustützen ist, um Verletzungen des Säuglings zu vermeiden, und der Angeklagte auch eine Sanitäterausbildung besaß, ist die Tatsache, dass ruckartige Bewegungen eines Säuglings ohne Abstützen des Kopfes zu einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung des Kindes führen können, allgemein bekannt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 2 StR 209/20 -, juris, Rdn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus LG Meiningen, 04.05.2022 - 1 Ks 450 Js 11332/21
    Ein bedingter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Körperverletzungserfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Ziels willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch unerwünscht sein (BGH, Urteil vom 04. November 1988 - 1 StR 262/88 -, Rdn. 24.).
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