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   LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14   

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https://dejure.org/2014,1270
LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14 (https://dejure.org/2014,1270)
LG Meiningen, Entscheidung vom 17.01.2014 - 4 T 2/14 (https://dejure.org/2014,1270)
LG Meiningen, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 4 T 2/14 (https://dejure.org/2014,1270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 25 FamFG, § 28 Abs 4 FamFG, § 38 Abs 3 S 3 FamFG, § 64 Abs 2 S 4 FamFG, § 81 Abs 1 FamFG
    Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zulässigkeit im Rahmen einer richterlichen Anhörung vor Beschlusserlass; formelle Anforderungen an Beschwerdeeinlegung; Unterschriftserfordernis; Ermessensentscheidung bei Auferlegung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Essen, 12.01.2010 - 7 T 730/09

    Formgerechte Beschwerdeeinlegung trotz fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14
    Die Ankündigung der Bereitschaftsrichterin während der Anhörung, dass sie eine vorläufige Unterbringung anordnen werde, stellt aus den vorgenannten Gründen lediglich eine Ankündigung und noch keinen Erlass des angefochtenen Beschlusses im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG dar, so dass die anschließende Beschwerdeeinlegung durch die Betroffene schon deshalb unzulässig ist (LG Essen, NJW-RR 2010, 1234).

    Nach dem Gesetz hat also auch im Falle der Einlegung des Rechtsmittels zur Niederschrift der Geschäftsstelle der Beschwerdeführer oder der Bevollmächtigte das Protokoll über die Einlegung der Beschwerde zu unterschreiben (LG Essen, NJW-RR 2010, 1234, LG Freiburg, NJW-RR 2012, 638).

  • LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11

    Rechtsmitteleinlegung nach FamFG: Einlegung einer Beschwerde im Rahmen einer

    Auszug aus LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14
    Nach dem Gesetz hat also auch im Falle der Einlegung des Rechtsmittels zur Niederschrift der Geschäftsstelle der Beschwerdeführer oder der Bevollmächtigte das Protokoll über die Einlegung der Beschwerde zu unterschreiben (LG Essen, NJW-RR 2010, 1234, LG Freiburg, NJW-RR 2012, 638).
  • LG Mainz, 10.05.2016 - 8 T 43/16

    Betreuungssache: Anordnung der Betreuung gegen den Willen des Betreuten;

    Ein besonderer Umstand ist - wie vorliegend - dadurch gegeben, dass das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Betreuung) betrifft und das Rechtsmittel vom Fürsorgebedürftigen selbst eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 4 T 2/14 -, BeckRS 2014, 02882, m.w.N.).
  • LG Mainz, 24.10.2018 - 8 T 215/18

    Formerfordernis bei Beschwerdeeinreichung per E-Mail

    Ein besonderer Umstand kann bspw. dadurch gegeben sein, dass das Rechtsmittel - wie vorliegend - eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Verlängerung einer gesetzlichen Betreuung) betrifft und das Rechtsmittel von dem Fürsorgebedürftigen selbst eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 4 T 2/14, BeckRS 2014, 02882, m.w.N.).
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