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LG Meiningen, 24.08.2017 - (125) 4 S 171/16, 4 S 171/16 |
Zitiervorschläge
LG Meiningen, Entscheidung vom 24.08.2017 - (125) 4 S 171/16, 4 S 171/16 (https://dejure.org/2017,37535)
LG Meiningen, Entscheidung vom 24. August 2017 - (125) 4 S 171/16, 4 S 171/16 (https://dejure.org/2017,37535)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Erkundigungspflicht; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Schadenminderungspflicht; Unfallersatztarif; sonstiges; Internetangebote
- Justiz Thüringen
§ 242 BGB, § 247 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 254 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei Anmietung eines Ersatzwagens zum überhöhten "Unfallersatztarif"; Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten nach dem Unfallersatztarif einer überörtlichen Autovermietung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Suhl, 21.09.2016 - 1 C 544/15
- LG Meiningen, 24.08.2017 - (125) 4 S 171/16, 4 S 171/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1495
Wird zitiert von ...
- LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18 Selbst wenn das klägerische Schreiben "weich" formuliert gewesen sein mag ("unter Umständen"), war ihm doch unmissverständlich zu entnehmen, dass eine Ersatzbeschaffung mit eigenen Mitteln des Klägers jedenfalls fraglich sein würde, so dass gegebenenfalls die Beklagte klarstellend hätte nachfragen, vorsorglich eine Vorschusszahlung leisten oder eine Erklärung abgeben können, auf Grund der die Werkstatt beziehungsweise der Verkäufer eines Ersatzfahrzeugs Gewähr für die Erfüllung der anfallenden Kosten erhält (so auch LG Meiningen, Urteil vom 24. August 2017, 125, Az. 4 S 171/16, in juris).