Rechtsprechung
LG Meiningen, 25.10.2021 - 2 O 812/19 |
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 25.10.2021 - 2 O 812/19
- OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21
- OLG Jena, 17.05.2022 - 7 U 1262/21
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 17.05.2022 - 7 U 1262/21
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einer GmbH wegen unfallbedingter …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 25.10.2021, Aktenzeichen (326) 2 O 812/19, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 25.10.2021 verkündeten Urteils des LG Meiningen, Az.: (326) 2 O 812/19 werden die Beklagten verurteilt, an die Klägerin 11.390,48 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem XX.XX.2019 zu zahlen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 25.10.2021, Aktenzeichen (326) 2 O 812/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Jena, 05.04.2022 - 7 U 1262/21
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs einer GmbH wegen unfallbedingter …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 25.10.2021, Az. (326) 2 O 812/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.