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   LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18   

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https://dejure.org/2022,44120
LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18 (https://dejure.org/2022,44120)
LG Meiningen, Entscheidung vom 30.11.2022 - 4 StVK 596/18 (https://dejure.org/2022,44120)
LG Meiningen, Entscheidung vom 30. November 2022 - 4 StVK 596/18 (https://dejure.org/2022,44120)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    Strafvollzug in Thüringen: Verstoß gegen die Menschenwürde durch Unterbringung in einem 6-Mann-Haftraum

Kurzfassungen/Presse

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  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Überdies könnte eine Verwirkung auch nicht eintreten (vgl. BGH, Beschluss v. 11.10.2005, Az. 5 ARs (Vollz) 54/05, juris, Rdnr. 16 zu § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG).

    Weiter gebietet die Menschenwürde, dass einem Gefangenen auch bei Mehrfachunterbringung ein Innenraum verbleibt, in dem er in Ruhe gelassen wird und in welchem er ein Recht auf Einsamkeit genießen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2005, 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 240., juris Rdnr. 21 f., m.w.N.).

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Eine Bodenfläche von mindestens 7 m² und ein Rauminhalt von 15-20 cbm pro Gefangenen erachtete ebenfalls Schöch vor 20 Jahren als "derzeit gerade noch hinnehmbar" (Schöch in Kaiser/Schöch, Strafvollzug, 5. Aufl. 2002, § 7 Rdnr. 86; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss v. 13.11.2007, Az. 2 BvR 2201/05, juris Rdnr. 16; Alexander Böhm/Gerd Koop in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz Bund und Länder, 5. Aufl. 2009, § 144 Rdnr. 3).
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).".
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).".
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Das Bundesverfassungsgericht führte mit Kammerbeschluss vom 22. Februar 2011 (Az. 1 BvR 409/09, juris, Rdnr. 29f.) aus: "Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Mit Kammerbeschluss vom 08.12.2020 (Az. 1 BvR 149/16, juris, Rdnr. 17 m.w.N.) benannte das Bundesverfassungsgericht als Faktoren, die bei der Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umstände, in erster Linie zu berücksichtigen sind, die Bodenfläche pro Gefangenen und die Situation der sanitären Anlagen.
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Vielmehr lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Frage, wann die räumlichen Verhältnisse in einer Haftanstalt derart beengt sind, dass die Unterbringung eines Gefangenen dessen Menschenwürde verletzt, nicht abstrakt-generell klären, sondern muss der tatrichterlichen Beurteilung überlassen bleiben (vgl. BGH, Urteil v. 04.07.2013, Az. III ZR 342/12, BGHZ 198, 1, 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 11 U 122/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Wenigstens bei einer derart hohen Belegungsdichte von fünf oder sechs Gefangenen erachtet die Kammer schon die Unterschreitung einer Fläche von 6 m² pro Gefangenen im geschlossenen Vollzug - unabhängig von den weiteren Umständen - als Verstoß gegen die Menschenwürde und daher als rechtswidrig (vgl. zu gemeinschaftlicher Unterbringung von weniger Gefangenen OLG Hamm, Urteil v. 26.01.2011, Az. 11 U 122/10, m.w.N., juris Rdnr. 21: Menschenunwürdigkeit bei Grundfläche von weniger als 5 m² pro Gefangenen).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Das Bundesverfassungsgericht führte mit Kammerbeschluss vom 22. Februar 2011 (Az. 1 BvR 409/09, juris, Rdnr. 29f.) aus: "Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).".
  • OLG Jena, 20.08.2003 - 1 Ws 220/03

    StVollzG

  • KG, 29.02.2008 - 2 Ws 529/07

    Strafvollzug: Doppelbelegung von Hafträumen in nach 1977 errichteten Gebäuden

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