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   LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18   

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https://dejure.org/2019,21833
LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18 (https://dejure.org/2019,21833)
LG Memmingen, Entscheidung vom 01.04.2019 - 22 O 539/18 (https://dejure.org/2019,21833)
LG Memmingen, Entscheidung vom 01. April 2019 - 22 O 539/18 (https://dejure.org/2019,21833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; StVZO § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 u. Abs. 7; StGB § 263; EG-FGV § 27
    Keine Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller wegen einer verbotenen Abschaltvorrichtung

  • rewis.io

    Keine Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen den Hersteller wegen einer verbotenen Abschaltvorrichtung

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Braunschweig, 03.01.2019 - 11 O 1172/18

    Abgasskandal; EG-Übereinstimmungsbescheinigung; genehmigter Typ

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Eine Ausnahme kann nur dann angenommen werden, wenn entweder wertbildende Faktoren von ganz erheblichem Gewicht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93; LG Braunschweig, Urteil vom 3.1.2019, 11 O 1172/18, Rn 31 ff; zit. nach juris) in Rede stehen oder die Verwendbarkeit der Kaufsache für den beabsichtigten Zweck in Frage steht.

    Auch bei der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gilt das oben unter 1 b aa) zur Täuschung durch Unterlassen Ausgeführte sinngemäß, nämlich dass nur das Verschweigen wertbildender Faktoren von ganz erheblichem Gewicht eine sittenwidrige Schädigung begründen können (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 3.1.2019, 11 O 1172/18, Rn 70 ff; zit. nach juris).

  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Ein Schadenersatzanspruch ist in diesem Fall denkbar, sofern die der nationalen Norm vorausgehende Richtlinie nach ihrem Sinn und Zweck dem Schutz bestimmter Personenkreise dient (vgl. BGH, Beschl. v. 09.04.2015 - Az. VII ZR 36/14).
  • LG Braunschweig, 14.07.2017 - 11 O 3826/16

    Kauf eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Anspruch auf Minderung

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Worin hier ein besonderer Vorteil liegen soll, ist für das Gericht nicht erkennbar (vgl. auch LG Braunschweig Urt. v. 14.7.2017 - 11 O 3826/16, BeckRS 2017, 117245, beck-online).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05

    Bindung des Zivilgerichts an eine durch finanzbehördlichen Bescheid erklärte

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Nach dem Grundsatz der Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts ist die Kammer an diese Beurteilung gebunden und eine Nachprüfung durch das Zivilgericht nicht möglich (vgl. BGH I ZR 13/14, Rn 31; IX ZR 89/05, Rn 14, zit. nach juris).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Nach dem Grundsatz der Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts ist die Kammer an diese Beurteilung gebunden und eine Nachprüfung durch das Zivilgericht nicht möglich (vgl. BGH I ZR 13/14, Rn 31; IX ZR 89/05, Rn 14, zit. nach juris).
  • BGH, 26.10.1977 - 2 StR 432/77

    Zum Anschein eines besonders günstigen Angebots i. S. v. § 4 UWG

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Nach den Vorstellungen des Täters muss die Entscheidung des Adressaten für das Erwerbsgeschäft von dem angepriesenen - besonderen - Vorteil, der tatsächlich nicht gegeben ist, beeinflusst werden (Hart-Bavendamm/Henning-Bodewig/Dreyer, UWG, 3. Aufl., § 16, Rn. 31, 32; für § 4 UWG a.F. auch BGHSt 27, 293-295, zit. nach juris, Rn. 6, 7).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 3St RR 127/93

    Gebrauchtwagenhandel; Blechschaden; Rahmenschaden; Unfallfahrzeug;

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Eine Ausnahme kann nur dann angenommen werden, wenn entweder wertbildende Faktoren von ganz erheblichem Gewicht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.12.1993, 3 St RR 127/93; LG Braunschweig, Urteil vom 3.1.2019, 11 O 1172/18, Rn 31 ff; zit. nach juris) in Rede stehen oder die Verwendbarkeit der Kaufsache für den beabsichtigten Zweck in Frage steht.
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    a) Ein Verhalten ist objektiv sittenwidrig, wenn es nach Inhalt und Gesamtcharakter, welches durch eine zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, mithin mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2013, 550, 551).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    An einem Schaden fehlt es, soweit die Vermögensminderung durch den wirtschaftlichen Wert des Erlangten ausgeglichen wird (vgl. BGH in NJW 2006, 1679 ff).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Memmingen, 01.04.2019 - 22 O 539/18
    Vielmehr muss eine nach dem Maßstab der allgemeinen Gesellschaftsmoral und als "Unanständig" geltende besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Zweck, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann, gegeben sein (vgl. BGH NJW 2012, 1800, 1803).
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

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