Rechtsprechung
LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 3, § 4 Abs. 1
Streitwert bei der Umwandlung von Darlehensverträgen in Rückgewährschuldverhältnisse - rewis.io
Streitwert bei der Umwandlung von Darlehensverträgen in Rückgewährschuldverhältnisse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines …
Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
Die Kammer schließt sich insoweit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Streitwerthöhe bei derartigen Rückgewährschuldverhältnissen (BGH NJW-Spezial 2016, 380) an.Schließlich gebietet aus Sicht der Kammer auch das Gebot effektiven Rechtsschutzes die hier vorgenommene Auslegung: Denn der Anspruch auf Freigabe von Grundsicherheiten ist nach deren Nominalwert zu berechnen (BGH NJW-Spezial 2016, 380), der in der Regel sehr hoch sein wird und den Betrag von Zins- und Tilgungsleistungen meist deutlich übersteigen wird.
- BGH, 19.01.2016 - XI ZR 200/15
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens nach Widerruf durch den …
Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 19.01.2016, XI ZR 200/15) ausgeführt, der Rückabwicklungsanspruch eines Darlehensnehmers richte sich auch auf die Freigabe etwaiger Grundsicherheiten. - BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09
Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer …
Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
Letzterer stellt eine Nebenforderung dar, und ersterem kommt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2010, 1087) keine eigenständige Bedeutung zu. - KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16
Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer …
Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass auch der hier vorläufig festzusetzende Gebührenstreitwert - die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist ohne Zweifel gegeben - in der Regel dem Zuständigkeitsstreitwert folgt (KG Berlin, WuM 2016, 755) und somit durch den Klageantrag bestimmt wird (…Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 2).