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   LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16   

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https://dejure.org/2017,3040
LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16 (https://dejure.org/2017,3040)
LG Memmingen, Entscheidung vom 03.02.2017 - 21 O 1716/16 (https://dejure.org/2017,3040)
LG Memmingen, Entscheidung vom 03. Februar 2017 - 21 O 1716/16 (https://dejure.org/2017,3040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 3, § 4 Abs. 1
    Streitwert bei der Umwandlung von Darlehensverträgen in Rückgewährschuldverhältnisse

  • rewis.io

    Streitwert bei der Umwandlung von Darlehensverträgen in Rückgewährschuldverhältnisse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Streitwerthöhe bei derartigen Rückgewährschuldverhältnissen (BGH NJW-Spezial 2016, 380) an.

    Schließlich gebietet aus Sicht der Kammer auch das Gebot effektiven Rechtsschutzes die hier vorgenommene Auslegung: Denn der Anspruch auf Freigabe von Grundsicherheiten ist nach deren Nominalwert zu berechnen (BGH NJW-Spezial 2016, 380), der in der Regel sehr hoch sein wird und den Betrag von Zins- und Tilgungsleistungen meist deutlich übersteigen wird.

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 200/15

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens nach Widerruf durch den

    Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 19.01.2016, XI ZR 200/15) ausgeführt, der Rückabwicklungsanspruch eines Darlehensnehmers richte sich auch auf die Freigabe etwaiger Grundsicherheiten.
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
    Letzterer stellt eine Nebenforderung dar, und ersterem kommt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2010, 1087) keine eigenständige Bedeutung zu.
  • KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16

    Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer

    Auszug aus LG Memmingen, 03.02.2017 - 21 O 1716/16
    Zunächst einmal ist festzuhalten, dass auch der hier vorläufig festzusetzende Gebührenstreitwert - die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist ohne Zweifel gegeben - in der Regel dem Zuständigkeitsstreitwert folgt (KG Berlin, WuM 2016, 755) und somit durch den Klageantrag bestimmt wird (Zöller-Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 2).
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