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   LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20   

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LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20 (https://dejure.org/2021,1604)
LG Memmingen, Entscheidung vom 05.01.2021 - 25 O 598/20 (https://dejure.org/2021,1604)
LG Memmingen, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - 25 O 598/20 (https://dejure.org/2021,1604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 6, § 7, § 28, § 32; VVG § 76; BayZustV § 65 S. 2 Nr. 2; AVB-BS-2019 § 1, § 8
    Deckung aus Betriebsschließungsversicherung aufgrund entsprechender Mitteilung eines Versicherungsmitarbeiters

  • IWW
  • rewis.io

    Schadensersatz, Versicherungsnehmer, Versicherungsschutz, Leistungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsfall, Krankheit, Minderung, Anordnung, Versicherung, Verwaltungsakt, Auslegung, Betrieb, Versicherungsschein, Kosten des Rechtsstreits, dynamische Verweisung, ...

Kurzfassungen/Presse

  • duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG München I, 22.10.2020 - 12 O 5868/20

    Corona: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Auch aus diesem Grund kann der Versicherungsnehmer nicht auf eine weiterhin mögliche Büro- oder Renovierungstätigkeit verwiesen werden (Landgericht München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVuR 2020, 755 (759)).

    Diese Versicherungsgegenstände werden jedoch aus Sicht der Kammer neben der Betriebsschließung an sich als eigener Versicherungsgegenstand genannt (LG München I, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20-, juris Rn. 94; LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVur 2020, 755 (758)).

    Es ist für die Kammer nicht ersichtlich, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer aus der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder Einholung von Weisungen den Schluss auf eine Begrenzung des Versicherungsumfangs auf betriebsinterne Gefahren ziehen sollte und könnte (so auch LG München Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVur 2020, 755 (758 f.).

    Dies folgt nach überzeugender Sicht des Landgerichts München I, der sich die Kammer insoweit anschließt, bereits aus dem Sinn und Zweck der vereinbarten Taxe (LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVuR 2020, 755 (762)).

    Damit würde die Vereinbarung einer Pauschale in der Regel wertlos, würde man auf die unmittelbar vor der Betriebsschließung liegenden Monate und die in diesen Monaten verzeichneten Umsätze abstellen (vgl. LG München I, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20 -, juris Rn. 134 ff.; LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVuR 2020, 755 (762)).

    Ergänzend verweist die Kammer insoweit auf das überzeugende Urteil des LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVuR 2020, 755 (762).

  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 138/00

    Kein allgemeines und zwingendes Bereicherungsverbot im Versicherungsrecht - Zur

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Was ein Versicherer vertraglich verspricht, muss er grundsätzlich auch halten, außer es stehen zwingende gesetzliche Vorschriften oder gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen entgegen, die dem Versicherer die Möglichkeit geben, sich davon zu befreien (BGH, Urteil vom 04.04.2001 - IV ZR 138/00-, juris Rn. 14 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind bezüglich der Frage einer Kürzung der vereinbarten Pauschale nach § 76 S. 2 VVG Art und Zweck der Versicherung sowie der Grund, aus dem die Parteien im jeweiligen Fall eine Taxe vereinbart haben, maßgeblich (BGH, Urteil vom 04.04.2001 - IV ZR 138/00-, juris Rn. 19).

    Die Kammer hält es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH in einem solchen Fall grundsätzlich nicht für gerechtfertigt, den Anspruch des Versicherungsnehmers nach § 76 S. 2 VVG zu kürzen, wenn sich der später eingetretene Schaden im Rahmen dieser Vorstellung der Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bewegt (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2001 - IV ZR 138/00-, juris Rn. 21).

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Diese Versicherungsgegenstände werden jedoch aus Sicht der Kammer neben der Betriebsschließung an sich als eigener Versicherungsgegenstand genannt (LG München I, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20-, juris Rn. 94; LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVur 2020, 755 (758)).

    Damit würde die Vereinbarung einer Pauschale in der Regel wertlos, würde man auf die unmittelbar vor der Betriebsschließung liegenden Monate und die in diesen Monaten verzeichneten Umsätze abstellen (vgl. LG München I, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20 -, juris Rn. 134 ff.; LG München I, Urteil vom 22.10.2020 - 12 O 5868/20, COVuR 2020, 755 (762)).

  • LG München I, 17.09.2020 - 12 O 7208/20

    Corona und Betriebsschließungsversicherung: Keine Leistung für Kita mit

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Auch ein vorheriges verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen eine Anordnung der Behörde wird dem Versicherungsnehmer in der Regel nicht abzuverlangen sein (vgl. LG München I, Urteil vom 17.09.2020 - 12 O 7208/20 -, juris Rn. 56; Rixecker, in: Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl. 2020, § 11 Rn. 58).
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Vertragsklauseln sind danach vom Verwender letztlich so zu gestalten, dass ein sorgfältiger, juristisch nicht vorgebildeter Leser in der Lage ist, den Inhalt der Klausel zu erfassen (BGH NJW-RR 2005, 902 (903).
  • BGH, 22.01.2020 - IV ZR 125/18

    Vorliegen einer Verletzung "an Gliedmaßen" im Sinne von Ziffer 1.4.1 der

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 22.01.2020 - IV ZR 125/18 -, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09 -, juris Rn. 22).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Eine Auslegung zu Lasten des Versicherungsnehmers allein auf Grund der Tatsache, dass ein Fall wie der der Corona-Pandemie bisher nicht denkbar gewesen wäre, ist jedoch aus Sicht der Kammer nicht möglich (vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020 - 11 O 66/20 -, juris Rn. 38).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LG Memmingen, 05.01.2021 - 25 O 598/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH, Urteil vom 22.01.2020 - IV ZR 125/18 -, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09 -, juris Rn. 22).
  • OLG Oldenburg, 04.10.2021 - 1 U 118/21

    Schließung Spielhalle - einstweiliger Rechtsschutz

    Hinzu kommt, dass pauschale Werbeaussagen keine Regulierungszusage gegenüber der Klägerin für den konkreten Einzelfall darstellen - insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von den von der Klägerin zitierten Urteilen des LG München (Az.: 23 O 5937/20) und des LG Memmingen (Az.: 25 O 598/20).
  • LG Darmstadt, 02.05.2022 - 18 O 97/20

    Kein Deckungsschutz wegen auf der Homepage veröffentlichten Informationen und

    Schließlich wurde durch die Begründung im Schreiben vom 9.4.2020, mit der die Beklagte den Schadenfall als nicht versichert erachtet hat, kein besonderer Vertrauenstatbestand für die Klägerin geschaffen, zumal die Beklagte in diesem Schreiben nicht explizit ausführt, dass an sich COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 von dem in Rede stehenden Versicherungsvertrag erfasst sind (a.A. in einem vergleichbaren Sachverhalt wohl LG Memmingen, Endurteil vom 5.1.2021 - 25 O 598/20).
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