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   LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20   

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https://dejure.org/2021,63152
LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20 (https://dejure.org/2021,63152)
LG Memmingen, Entscheidung vom 11.06.2021 - 32 O 1964/20 (https://dejure.org/2021,63152)
LG Memmingen, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 32 O 1964/20 (https://dejure.org/2021,63152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Marke, Fahrzeug, Feststellung, Software, Erledigung, Feststellungsinteresse, Anspruch, Manipulation, Feststellungsantrag, Feststellungsklage, Kenntnis, Grenzwerte, Nutzungsersatz, Erledigung des Rechtsstreits, Zug um Zug, Vorrang der Leistungsklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.06.2018 - 8 U 3169/17

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Diesel-Abgas-Skandal

    Auszug aus LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20
    Der Antrag lässt nicht erkennen, aufgrund welcher konkreten Manipulation eine Schadensersatzpflicht festgestellt werden soll (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.06.2018, Az. 8 U 3169/17).

    Dass noch nicht feststeht, was der Kläger möchte, ändert daran nichts (im Ergebnis so auch OLG München, Beschluss vom 12.06.2018, Az. 8 U 3169/17).

  • BFH, 17.10.2006 - VII R 13/06

    Änderung eines auf einem unzutreffenden Schadstoffschlüssel beruhenden

    Auszug aus LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20
    So sind nach § 2 II S. 2 KraftStG für die Beurteilung der Schadstoffemissionen und für die Beurteilung der Schadstoffklasse die Feststellungen der Zulassungsbehörde verbindlich und stellen insofern einen Grundlagenbescheid dar (vgl. BFH, Urteil vom 17.10.2006, VII R 13/06).
  • BGH, 25.08.2016 - 2 StR 585/15

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen

    Auszug aus LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20
    Ein berechtigtes Interesse besteht dagegen nicht, wenn aus Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens zu rechnen (vgl. BGH Beschluss vom 25.08.16, Az. 2 StR 585/15).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20
    Für eine positive Feststellungsklage fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (vgl. BGH Urteil vom 09.06.1983 - III ZR 74/82).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20
    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht auf die Rechtsprechung berufen, wonach eine Feststellungsklage dann zulässig ist, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und das Feststellungsinteresse bejaht wird, auch wenn der Anspruch zumindest teilweise schon bezifferbar ist (vgl. BGH Urteil vom 30.03.1983, VIII ZR 3/82).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Memmingen, 11.06.2021 - 32 O 1964/20
    Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO besteht daher grundsätzlich nur, wenn einem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil in Folge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 256, Randnr. 7; BGH NJW 2010, 1877).
  • OLG München, 19.05.2022 - 24 U 4614/21

    Bemessung des kleinen Schadensersatzanspruchs wegen Erwerbs eines

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Memmingen vom 11.06.2021, Az. 32 O 1964/20, wird zurückgewiesen.
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