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LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes im Restschuldbefreiungsverfahren
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Neu-Ulm, 17.05.2016 - IK 130/10
- LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16
- BGH, 27.04.2017 - IX ZB 80/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Neu-Ulm, 17.05.2016 - IK 130/10
Zum Versagungsantrag im Restschuldbefreiungsverfahren
Auszug aus LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 14.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm - Abteilung für Insolvenzsachen - vom 17.05.2016 (Az.: IK 130/10) wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen. - OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02
Anforderungen an ein Restschuldbefreiungsverfahren
Auszug aus LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16
Die Festsetzung des Streitwerts war auf einen Regelstreitwert vorzunehmen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2002, 2 W 5/02).