Rechtsprechung
LG Memmingen, 21.04.2022 - 24 O 1938/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,21103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 21.04.2022 - 24 O 1938/21
- OLG München, 27.07.2022 - 24 U 2745/22
- OLG München, 07.09.2022 - 24 U 2745/22
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 07.09.2022 - 24 U 2745/22
Keine Aussetzung des Verfahrens in einem Dieselfall im Hinblick auf anderweitige …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.04.2022, Aktenzeichen 24 O 1938/21, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.04.2022, Aktenzeichen 24 O 1938/21, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG München, 27.07.2022 - 24 U 2745/22
Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier: …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.04.2022, Az. 24 O 1938/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.