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   LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11   

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https://dejure.org/2013,47659
LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11 (https://dejure.org/2013,47659)
LG Memmingen, Entscheidung vom 23.12.2013 - 23 O 1547/11 (https://dejure.org/2013,47659)
LG Memmingen, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 23 O 1547/11 (https://dejure.org/2013,47659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Diagnosefehler - unterbliebener Hinweis auf Behandlungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Folgenloser Diagnosefehler - Nicht jeder ärztliche Fehler begründet einen Anspruch des Patienten auf Schmerzensgeld

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 850
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11
    Denn als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sichert das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten für diesen auch, dass ihm für seine Entscheidung eine nach vernünftigen Maßstäben vollständige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. auch Thüringer OLG, MDR 1998, 536).

    Während etwa bei der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (MDR 1998, 536) die Klägerin ihre Gebärmutter verloren hatte und bei einer Entscheidung des OLG Koblenz aus jüngster Zeit (OLG Koblenz, GesR 2013, 612) - die allerdings die Frage der Persönlichkeitsrechtsverletzung offen gelassen hat - eine unzulässige, zum Ausbruch einer Depression führende Information über eine beim anderen Elternteil vorliegende, tödlich verlaufende und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % auf die gemeinsamen Kinder weitergegebene Erbkrankheit erfolgt war, ist für den hier zu entscheidenden Fall Folgendes festzuhalten:.

  • OLG Koblenz, 31.07.2013 - 5 U 1427/12

    Arzthaftung für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer Erbkrankheit

    Auszug aus LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11
    So war es in dem oben zitierten Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das ein Schmerzensgeld unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zugesprochen hatte, zum Verlust der Gebärmutter der Klägerin gekommen, und in einerweiteren, ebenfalls ein Schmerzensgeld dem Grunde nach zuerkennenden Entscheidung des OLG Koblenz (OLG Koblenz, GesR 2013, 612) war ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht der eine Elternteil über eine beim anderen Elternteil vorliegende, tödlich verlaufende Erbkrankheit informiert worden, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % auf die gemeinsamen Kinder vererbt worden war.

    Während etwa bei der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (MDR 1998, 536) die Klägerin ihre Gebärmutter verloren hatte und bei einer Entscheidung des OLG Koblenz aus jüngster Zeit (OLG Koblenz, GesR 2013, 612) - die allerdings die Frage der Persönlichkeitsrechtsverletzung offen gelassen hat - eine unzulässige, zum Ausbruch einer Depression führende Information über eine beim anderen Elternteil vorliegende, tödlich verlaufende und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % auf die gemeinsamen Kinder weitergegebene Erbkrankheit erfolgt war, ist für den hier zu entscheidenden Fall Folgendes festzuhalten:.

  • OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12

    Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die

    Auszug aus LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11
    Dahingestellt bleiben kann, ob der Schmerzensgeldanspruch im vorliegenden Fall nicht schon deshalb entfällt, weil es nach ganz vorherrschender Meinung (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 1173 und OLG Naumburg, GesR 2013, 654) für eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts einer ernsthaft in Betracht kommenden Therapiealternative bedarf und diese für den Kläger ja nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen gerade nicht zur Verfügung stand.
  • LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12

    Beleidigung eines Polizisten durch einen Betrunkenen - Schmerzensgeld?

    Auszug aus LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11
    Vielmehr muss es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handeln, bei dem die durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts hervorgerufene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise als durch Zuerkennung eines Schmerzensgelds ausgeglichen werden kann (BGHZ 132, 13; in jüngster Zeit LG Oldenburg, NJW-RR 2013, 927).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11
    Vielmehr muss es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handeln, bei dem die durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts hervorgerufene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise als durch Zuerkennung eines Schmerzensgelds ausgeglichen werden kann (BGHZ 132, 13; in jüngster Zeit LG Oldenburg, NJW-RR 2013, 927).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

    Auszug aus LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11
    Dahingestellt bleiben kann, ob der Schmerzensgeldanspruch im vorliegenden Fall nicht schon deshalb entfällt, weil es nach ganz vorherrschender Meinung (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 1173 und OLG Naumburg, GesR 2013, 654) für eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts einer ernsthaft in Betracht kommenden Therapiealternative bedarf und diese für den Kläger ja nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen gerade nicht zur Verfügung stand.
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